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vielleicht kennt Ihr dieses Problem und zwar wenn jemand einen Anruf bekommt das dieser in einer Endrunde von einem Gewinnspiel ist.
Soweit ist alles in Ordnung. Dann der Anrufer nach Kontonummer und Bankleitzahl fragt damit diese dann den Gewinn überweisen können falls man gewinnt.
Der angerufene nichts bei denkt weil der Anrufer nichts verkaufen will und Ihm dann auch die Daten aushändigt. Man fragt nach seiner Rückrufnummer und Firmennamen bekommt diese auch.
Jetzt macht sich der Angerufene allerdings sorgen das dieser jetzt her geht und einfach von seinem Konto was abbucht.
Was könnte man da machen falls er wirklich was abbuchen sollte ausser Geld zurückholen zu lassen?
Weil die Nummer die er dem hinterlassen hat funktioniert nicht, deswegen ist der Angerufene ja auch grade so misstrauisch weil verkauft hat er ihm ja nichts und ein ok für eine Abbuchung hat er Ihm ja auch nicht gegeben.
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
Verfasst am: 25.04.07, 19:08 Titel:
Nachdem ich mich von meinem heftigen Kopfschütteln-und- erholt habe, ins Verbraucherrecht verschiebibert. _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
Praktisch kann er gar nichts machen. Aber Geld zurückbuchen reicht ja wohl. Auf den Kosten der Rückbuchung bleibt nämlich der Abbuchende sitzen.
(Es wäre allerdings sinnvoll, wenn das betreffende Konto keinen Dispokredit hat, sonst könnte ja das Konto ins Minus rutschen, so dass Zinsen für die Bank anfallen würden. Aber wahrscheinlich würde die Bank die Zinsen nicht mal verlangen können, wenn sie eine solche Abbuchung vornimmt, ohne sicherzugehen, dass der Kunde eine entsprechende Ermächtigung erteilt hat.)
Aber wahrscheinlich würde die Bank die Zinsen nicht mal verlangen können, wenn sie eine solche Abbuchung vornimmt, ohne sicherzugehen, dass der Kunde eine entsprechende Ermächtigung erteilt hat.
Das Vertragsverhältnis zwischen Bank und dem angerufenen Kunde wird hiervon nicht tangiert. Auch muß die Hausbank des angerufenen Kunden nicht prüfen, ob der Kunde dem Abbuchenden eine Einzusgermächtigung erteilt hat.
Eine solche Prüfungspflicht der Bank gibt es nur zwischen dem Abbuchenden und seiner Hausbank - und wird im Normalfall nur dann wahrgenommen, wenn die Hausbank des Abbuchenden berechtigte Zweifel am Existieren einer Einzusgermächtigung hätte. Eine der zwingenden Voraussetzungen, daß seitens eines Unternehmens Beträge per Lastschrift eingezogen werden können, ist nämlich das Vorliegen einer entsprechenden Vereinbarung zwischen Bank und Unternehmen. In dieser verpflichtet sich das Unternehmer, nur Beträge einzuziehen, für die zum Zeitpunkt des Einzuges auch tatsächlich (und auf Verlangen eben auch nachweisbar) eine Einzugsermächtigung des Kunden vorliegt. Hält sich der Unternehmer nicht an diese Vereinbarung, macht er sich unter Umständen seiner Hausbank gegenüber schadensersatzpflichtig. _________________ Obige Ausführungen stellen lediglich eine unverbindliche persönliche Meinungsäußerung meinerseits dar.
Wenn ich das richtig verstehe, kann es für den Kunden, dessen Konto ins Minus rutscht, misslich werden, wenn jemand zu Unrecht abbucht, weil er die Zinsen, die er seiner Bank schuldet, dann als Schadensersatz von der Bank des Unternehmers oder von diesem wiederholen muss.
Also sollte man doch lieber keinen Dispokredit beantragen, dann ist man vor solchen Schäden durch Zinsverpflichtungen sicher.
Also sollte man doch lieber keinen Dispokredit beantragen, dann ist man vor solchen Schäden durch Zinsverpflichtungen sicher.
Oder seine Kontoauszüge regelmäßig und zeitnah auf unberechtigte Abbuchungen kontrollieren, dann fallen erst gar keine oder nur irrelevant niedrige Sollzinsen an. Wobei die Beträge an sich sowieso irrelevant niedrig sien dürften, solange die Abbuchung nicht in den höheren dreistelligen Bereich geht.
Und außerdem: Ein bißchen Strafe schadet in so einem Fall nicht wirklich... _________________ Obige Ausführungen stellen lediglich eine unverbindliche persönliche Meinungsäußerung meinerseits dar.
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
Verfasst am: 26.04.07, 04:10 Titel:
Neon hat folgendes geschrieben::
Wenn ich das richtig verstehe, kann es für den Kunden, dessen Konto ins Minus rutscht, misslich werden, wenn jemand zu Unrecht abbucht, weil er die Zinsen, die er seiner Bank schuldet, dann als Schadensersatz von der Bank des Unternehmers oder von diesem wiederholen muss.
Falsch. Die Wertstellung der Rücklastschrift findet taggenau zum Zeitpunkt der Abbuchung statt. _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
Vielleicht als Trost: So selten kommt das gar nicht vor! Ich selbst kenne schon zwei Leute (jedoch eher im höheren Alter so um die 70), die genau auf diese Masche hereingefallen sind und dann plötzlich über mehrere Monate jede Woche eine Abbuchung von 4 EUR für irgendeine Lottoteilnahme auf dem Konto hatten.
Klar, solange es so ein Kleckerbetrag ist, mag`s ja okay sein, dass man "nur" die Arbeit und den Ärger für die Rückbuchungen hat. Ganz kleine Befriedung gibt die Gewissheit, dass eine Rückbuchung jedesmal mit 5 EUR in Rechnung gestellt wurde und zwar diesen Gaunern!
Trotzdem nicht angenehm! Und zu allem kommt noch dazu, dass man sich so blöde angeschmiert fühlt, wo man doch gedacht hat, dass man auf so einen Billig-Trick niemals reinfallen könnte.
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