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Verfasst am: 26.04.07, 13:23 Titel: Tätigkeitsumfang des RA bei Verbr.Inso
Muss ein Anwalt bei der außerger. Schuldenbereinigung auf Beratungshilfe auch den Antrag an das Gericht fertigen und für Monierungen gerade stehen oder reicht die Ausstellung einer Bescheinigung über das Scheitern?
Hintergrund: Da das Anwaltsprogramm den Antrag praktisch automatisch ausfüllt, wird dieser Antrag dem Mandanten mitgegeben für die Einreichung bei Gericht. Wenn das Gericht Fehler findet, ersucht es den Anwalt um Korrektur. Meiner Auffassung nach wäre für diese Tätigkeit die Beratungshilfe nicht mehr ausreichend. Entweder der Rechtspfleger berät den Antragsteller und hilft ihm bei der Korrektur oder das Gericht müsste PKH bewilligen für das Antragsverfahren...
Wer hat praktische Erfahrung? _________________ _______________________________________________
"Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“
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