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Hallo und guten Tag,
Frage: A hat eine unfallbedingte Gesundheitsschädigung erlitten und will jetzt
einen Invaliditätsantrag bei seiner privaten Unfallversicherung stellen.
Wie muss dieser abgefasst werden, gibts hierbei Formvorschriften und
soll dieser schon vorliegende, ärztlich festgestellte Invaliditätsgrade enthalten.
oder ,oder?
Gruß Blaster
Formvorschriften gibts hier nicht. Es reicht ein Anruf beim Versicherer, der wird dann ein Formular schicken, genannt "Schadenmeldung zur Unfallversicherung" oder so ähnlich. Das ist ausgefüllt an den Versicherer zurückzusenden, hierbei wird Unfallhergang, Art der Verletzungen, behandelnder Arzt angegeben.
Der versicherer wird sich dann selbst mit dem Arzt in Verbindung setzen wegen der Feststellung des Invaliditätsgrades.
Hallo Mogli
Deine Antwort ist zwar korrekt, doch es geht nicht um die Schadensanzeige/Unfall-
anzeige ( ist bereits seit langem passiert), sondern um die Geltendungmachung von
Invaliditätszahlungen (Rente ect.)
Gruß Blaster
Wenn der Schaden schon seit langem gemeldet ist, dann muss ja auch schon eine Antwort vom Versicherer da sein. Also kann man beim Versicherer nachfragen, wo denn die Kohle bleibt.
Wenn sich der Versicherer bis jetzt noch nicht gemeldet hat, liegt die Vermutung nahe, dass die Unterlagen nicht dort eingetroffen sind (z.B. auf dem Postweg verlorengegangen, das kommt tatsächlich vor). Dann Kopien hinschicken und drauf hinweisen, dass der Schaden bereits gemeldet war, aber keine Reaktion kam.
Oder hast du ein ganz anderes Problem, das ich jetzt nicht sehen kann?
Hallo Mogli,
Du bist auf der falschen Schiene,
es ist ein Unterschied ob man einen Unfall meldet oder einen Invaliditätsantrag stellt.
Mir geht´s nur darum, wie und in welcher Form so ein Antrag zu stellen ist.
Fristen 12 Mte+ 3 Mte sind mir bekannt.
Gruß
Blaster
Hallo,
formelle Anspruchsvoraussetzungen sind:
- Eintritt der Invalidität innerhalb eines Jahres nach dem Unfall,
- ärztliche Feststellung der I. innerhalb von 15 Monaten und
- Geltendamchung der I. innerhalb von 15 Monaten.
Da der Versicherungsnehmer diese Fristen einhalten muss und für diese auch beweispflichtig ist, sollte er alle Informationen schriftlich einholen und mit der Versicherung auch nur auf dem Wege kommunizieren.
LG
Petra
Hallo,
formelle Anspruchsvoraussetzungen sind:
- Eintritt der Invalidität innerhalb eines Jahres nach dem Unfall,
- ärztliche Feststellung der I. innerhalb von 15 Monaten und
- Geltendamchung der I. innerhalb von 15 Monaten.
Da der Versicherungsnehmer diese Fristen einhalten muss und für diese auch beweispflichtig ist, sollte er alle Informationen schriftlich einholen und mit der Versicherung auch nur auf dem Wege kommunizieren.
LG
Petra
Hallo Petra, danke für die Antwort,
grundssätzlich ist mir alles bekannt.
Mir geht es nur darum, ob es für die Invaliditätsanzeige gegenüber der Versicherung
neben den o.g. Grundsatzvoraussetzungen, gewisse Formvorschriften ( Vordrucke )
oder dgl. gibt und der Versicherung schon in der Invaliditätsanzeige die MdE mitzuteilen ist.
Gruß Blaster
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