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Niedersachsen verlässliche Grundschule - Hausaufgaben

 
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banni
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 27.04.2007
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 27.04.07, 14:59    Titel: Niedersachsen verlässliche Grundschule - Hausaufgaben Antworten mit Zitat

Hallo zusammen.
Zur Situation: Ein Schüler A besucht die verl. Grundschuke (vGS)!.Klasse.. Lt. Aussagen der Lehrer hat A ein super Sozialverhalten, seine Leistungen im Lesen würden Note 1-2 entsprechen. Im Schreiben 2-3 und im Mathe 4. Der Schüler A besuchte wg. Wahrnehmungsstörungen einen heilpädagogischen Kindergarten und hat sich prima in die Klasse integriert.

Leider "verkrampft" sich der Schüler beim schreiben und malen. Da der Schüler nicht am Religionsunterricht teilnimmt wird er für diese Zeit in eine andere (3.KL) geschickt. In dieser Stunde soll der Schüler auf Wunsch der Lehrer seine Hausaufgaben nachholen, da er nicht immer alles in der vorgegebenen Zeit schafft. Die vorgegebene Zeit von 30 Min. sollte zuhause auf keinen Fall überschritten werden.

Die Eltern möchten aber, dass ihr Kind im Ersatzunterricht in der 3.Kl. Malübungen machen kann, damit die Verkrampfung nachlässt. Immer wieder werden die wenigen Aufgaben, die der Schüler im Ersatzunterricht schafft rot gekennzeichnet !!! Die Eltern werden schriftlich darauf hingewiesen, dass ihr Sohn [u][b]ohne Ablenkung[/b][/u] zur selben Zeit am geeigneten Ort die Hausaufgaben machen soll und diese zeitlich immer zu bewältigen seien. -Wie soll sich der Schüler denn in einer 3. KLasse nicht ablenken lassen???
Überrascht
Nun gab es wieder eine lange Mathe HA. 60 Aufgaben, deren Ergebnis jeweils in der zugeordneten Farbe angemalt werden musste. Der Schüler hat insgesamt 70 Minuten dafür gebraucht. Er wollte die Aufgaben unbedingt erledigen, damit er nicht von KLassenkameraden ausgelacht wird.
Wie den Eltern jetzt bekannt wurde, haben mind. 30% der Schüler diese Mathe HA zwar gerechnet, und nicht ausgemalt, oder aber beim ausmalen Hilfe erhalten bzw. auch fast 60 Minuten gebraucht. Nur geben dass die anderen Schüler leider nicht zu, sodass die Lehrer davon ausgehen, dass die HA gerechtfertigt sei. Die Eltern haben die Lehrer auf die Situation angesprochen und per Brief die Info bekommen, was sie für die Sicherstelllung der HA zu tun hätten. Ausserdem würde der Schüler die fehlenden HA im Religionsersatzunterricht nachholen können. Andernfalls sollen die Eltern den Schüler zum Psychologen schicken oder eine Böse Familientherapie machen..... [i]nur warum wird nicht gesagt[/i] auf Wunsch könne der Schüler die 1. KLasse wiederholen....

Meine Fragen:
-wo wird geregelt, wie lange die HA in der 1. KLasse dauern sollen.
-Was soll und darf der Schüler machen, wenn er in der 3.KLasse ist?
-Wer kann das bestimmen? (Einen Ersatzunterricht für Religion gibt es nicht)
-Wo kann man eine Lese/Schreib/Rechenschwäche testen lassen?
-Wer trägt die Kosten?
Die Eltern wurden gebeten, sich bei Problemen NICHT an die Elternvertreter zu wenden, sondern die Lehrer direkt anzusprechen..... dabei wird den Eltern dann immer nahegelegt irgendeine Therapie zu machen, weil es ja einen Grund für die Verkrampfungen des Kindes geben muss Frage
-Was kann man gegen dieses meines Erachten nach herabwürdigende Verhalten der Lehrer (auch des Rektors) tun?

Vielen Dank im voraus
banni
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Kormoran
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 01.06.2006
Beiträge: 2572

BeitragVerfasst am: 27.04.07, 17:30    Titel: Antworten mit Zitat

Ein paar Dinge habe ich auch:

Zitat:
-wo wird geregelt, wie lange die HA in der 1. KLasse dauern sollen.
Hier (Punkt3): http://cdl.niedersachsen.de/blob/images/C636578_L20.pdf

Zitat:
-Was soll und darf der Schüler machen, wenn er in der 3.KLasse ist?
Gute Frage. Durch die verlässliche Grundschule ist die Schule verpflichtet, die Schüler in den verlässlichen Zeiten zu beschulen bzw. zu beaufsichtigen. Da Ersatzunterricht nicht angeboten wird (muss meines Wissens an der Grundschule auch nicht - siehe hier: http://www.schure.de/nschg/nschg/nschg9.htm), läuft es auf eine mehr oder weniger sinnvolle Beschäftigung oder Beaufsichtigung hinaus.
Sollte Religion zufällig in der ersten oder letzten Stunde liegen, könnte der Schüler m.E. auch später zur Schule kommen bzw. früher gehen. Wenn Religion in der Mitte liegt, ist das natürlich schlecht möglich.

Zitat:
-Wer kann das bestimmen? (Einen Ersatzunterricht für Religion gibt es nicht)
Die Schule, wenn der Schüler sich in der Schule befindet, ansonsten s.o.
_________________
Herzliche Grüße
Kormoran
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banni
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Anmeldungsdatum: 27.04.2007
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 27.04.07, 17:58    Titel: danke Antworten mit Zitat

@kormoran
danke, ich werde deine Infos weiterleiten. Soweit ich weis, haben die Eltern bereits versucht, das Kind früher aus der Schule zu holen, da der Religionsunterricht in der 4. und letzten Stunde stattfindet. Die Schule hat das mit Begründung ihrer Aufsichtspflicht als vGS abgelehnt.

@häschen
durch den HP Kiga hat der Junge lange Ergotherapie erhalten und wurde von Psychologen durchgescheckt. Keine Anzeichen von ADS. Es liegt auch nicht an Konzentrationsstörungen, der Junge ist ein erfolgreicher Kampfsportler, der sich zig Übungen und Bewegungsabläufe einprägt.
Ein offizielles Gutachten von einem Psychologen dauert hier 6 Monate. In den 6 Monaten muss der Junge 1x pro Woche morgens zur Psychologin - alleine- . Das ist ja schon mal eine weitere Ausgrenzung und er würde den Unterricht verpassen. Wahrscheinlich versuchen die Lehrer (bekannt für Empfehlungen zur Förderschule) die Eltern so lange zu mürben, bis sie das Kind eine Klasse zurückstufen, damit wäre dann gesichert, dass die nächste erste Klasse auch geteilt wird! Meiner Meinung nach werden hier die Eltern gemobbt. Das ist eine Retourkutsche, da die Eltern vor 8 Jahren nachweisen konnten, das eine Lehrerin, die ihre eigene Tochter unterrichtete diese mit Lösungsaufgaben für Klassenarbeiten versorgt hat. Das große Kind der Eltern war Klassenbeste und das Lehrerkind trotz Lösungen eben nicht. Die Lehrerin wäre bald von der Schule geflogen... das war damals. Es ist jetzt zwar eine andere Lehrerin, aber sie sind gut befreundet.

lg banni
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mitternacht
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Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 29.04.07, 11:37    Titel: Re: danke Antworten mit Zitat

banni hat folgendes geschrieben::
Soweit ich weis, haben die Eltern bereits versucht, das Kind früher aus der Schule zu holen, da der Religionsunterricht in der 4. und letzten Stunde stattfindet. Die Schule hat das mit Begründung ihrer Aufsichtspflicht als vGS abgelehnt.
Was ist "vGS"? Wenn die Eltern das Kind abholen, dann hat die Schule keine Aufsichtspflicht mehr. Das Argument ist nicht stichhaltig.
_________________
mitternächtliche Grüße.


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Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
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Kormoran
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Anmeldungsdatum: 01.06.2006
Beiträge: 2572

BeitragVerfasst am: 29.04.07, 15:46    Titel: Antworten mit Zitat

@mitternacht
vGS ist „verlässliche Grundschule“. Ist in Niedersachsen seit ein paar Jahren eingeführt. Bedeutet im Grunde nur, dass innerhalb fester Zeiten, z.B. zwischen 8:00 und 12:45 Uhr, eine Beaufsichtigung der Kinder gewährleistet ist, auch wenn nicht die komplette Zeit regulärer Unterricht stattfindet oder Unterricht ausfällt. Dazu wird z.B. auch zusätzliches Betreuungspersonal eingestellt. Dies soll insbesondere berufstätigen Eltern die Planung erleichtern. Auf die Zeiten kann man sich eben verlassen > „verlässliche“ GS.
Das Argument der Schule halte ich ebenfalls nicht für stichhaltig. Es gibt zwar für die Schule die Verpflichtung, innerhalb der festgesetzten Zeiten für Beaufsichtigung zu sorgen, es gibt aber keine Verpflichtung, dies auch in Anspruch zu nehmen. Das wird auch an keiner mir bekannten Schule so gehandhabt. D.h. Kinder, deren Unterricht erst um 9:00 Uhr beginnt, können selbstverständlich auch erst um neun in die Schule kommen und müssen nicht um acht zur Betreuung dasein. Für den Schluss gilt das gleiche.
In der Regel wird am Anfang des Halbjahres seitens der Schule abgefragt, wer die „verlässlichen“ Zeiten in Anspruch nehmen möchte, damit man dieses planen kann, mehr aber auch nicht.
Deshalb bin ich auch der Meinung, obiger Schüler kann nach Hause gehen, wenn die Eltern damit einverstanden sind. Die vGS steht dem in keiner Weise entgegen.
_________________
Herzliche Grüße
Kormoran
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