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Guten Tag,
meine Frage betrifft folgenden Fall:
Ehemann hat seine Geräte angemeldet. Ehefrau betreibt Geschenkartikel-Kleingewerbe, ist als solches im Gewerbeamt angemeldet.
2004 kommt Gebührenbeauftragter und verlangt von Ehefrau, das KFZ-Radio anzumelden (sowie eine Nachzahlung für zwei Jahre), da sie es ja wohl mitbenutze, um geschäftliche Fahrten zu unternehmen (was nicht stimmt). Das KFZ ist jedoch auf den Ehemann zugelassen, für den es lt. Rundfunkgebührenstaatsvertrag bzw. GEZ-Regelungen als Zusatzgerät gilt.
Frage(n): Muß die Frau nun tatsächlich pauschal noch ein Gerät anmelden und Gebühren entrichten, wg. Kleingewerbe, oder kann sie sich darauf berufen, dass die Geräte für beide Ehepartner deckend bereits angemeldet sind? PC gibt es übrigens keinen.
Der GEZ-Seite bzw. Rundfunkgeb.staatsvertrag entnehme ich nur, dass Gewerbetreibende zwar Geräte anmelden müssen, wie verhält es sich aber, wenn der Ehepartner bereits Geräte angemeldet hat und das KFZ auf den Nicht-Gewerbetreibenden angemeldet ist?
Sorry, wenn das zu spezifisch ist, ich hab die Juriquette zwar gelesen, aber es ist vielleicht doch nicht völlig neutral.
Das KFZ ist jedoch auf den Ehemann zugelassen, für den es lt. Rundfunkgebührenstaatsvertrag bzw. GEZ-Regelungen als Zusatzgerät gilt.
Na dann ist der Drops doch gelutscht. Netter Versuch der GEZ, aus deren Sicht auch durchaus nachvollziehbar und verständlich (schließlich will auch ein Gebührenbeauftragter leben). Allerdings dürfte es auch der GEZ schwerfallen, eine Gebührenpflicht (für mich) für ein Kfz zu konstruieren, dessen Halter ich nicht bin. _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
Danke. Ich hab schon ein wenig an mir selber gezweifelt.
Die Tochter hat den Eheleuten Anfang des Jahres übrigens nahegelegt, das Teilnehmerkonto zu kündigen (und zusammen ein nettes Schreiben dazu aufegesetzt). Das ganze wurde an die zuständige Rundfunkanstalt weitergeleitet, und es kam auch prompt die Abmeldung.
Ergo: Hätten sie sich doch im Recht gesehen, wäre auch keine Abmeldung erfolgt, oder?
Nun geht es darum, die zuviel und umsonst entrichteten Gebühren samt zu Unrecht eingeforderter Nachzahlung zurückzubekommen. Am besten noch bevor irgendeine Verjährungsfrist greift, da das Konto seit November 2004 läuft. Dies, bereits durch ein neues Schreiben eingefordert, verweigert die Anstalt "da Sie mit ihrer rechtsverbindlichen Unterschrift die Angaben beurkundet haben. Es besteht kein Rechtsgrund, die Gebühren zu erstatten."
Kann das angehen? Bzw. wird man hier tatsächlich als Privatperson nicht ernst genommen und muss am besten doch gleich zum Anwalt gehen? Die Verpflichtung zur Rückzahlung wurde bereits zitiert, hat die Anstalt jedoch wenig interessiert.
Die Tochter ist ziemlich sauer und würde die Eltern gern persönlich vertreten - geht das überhaupt, wenn die Tochter kein Anwalt ist oder heisst es dann, Dritte können andere nicht vertreten? Gibt es hierzu eine konkrete Regelung?
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
Verfasst am: 29.04.07, 13:40 Titel:
Juriana hat folgendes geschrieben::
Kann das angehen?
Ich denke schon. Anders ausgedrückt: irgendwann hat jemand unterschrieben, es ist ein Gebührenbescheid gekommen, jemand hat bezahlt. Jetzt zu versuchen, eine wie auch immer geartete Konstruktion zu finden, mit der die Nichtigkeit des ganzen Geschehens festgestellt wird, halte ich ohne Anwalt für völlig aussichtslos, mit Anwalt nur für aussichtslos. _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
Nun, jemand hat zwar unterschrieben - allerdings in Unkenntnis der bestehenden Regelungen. Der Ehefrau wurde - unter massivem Druck - gesagt, sie muss zahlen, und sie hat es zum damaligen Zeitpunkt nicht in Frage gestellt und eingeschüchtert unterschrieben. Da nun - zumindest aus meiner Sicht - zweifelsfrei feststeht, dass sie eben nicht zahlen muss und die Beträge bisher quasi nur aus Leichtgläubigkeit wider besseres Wissen gezahlt hat, besteht m. E. ein Anrecht auf Rückzahlung, oder liege ich da tatsächlich falsch? Wenn man es genau nimmt - ist es nicht sogar ein Betrugsversuch seitens der GEZ? Schießlich verlangt man, Gebühren zu entrichten, wo keine zu entrichten sind. Und da soll nicht mal ein Anwalt etwas bewirken können? Ich denke, man wird es trotzdem drauf ankommen lassen. Wollte einfach vorab einige Meinungen hören. Schöner Staat...nunja, danke trotzdem für die Anworten, höre auch gern noch weitere Meinungen an.
Sicher nicht, aber einen ausgeprägten Gerechtigkeitssinn und die dumme Angewohnheit, sich nicht alles gefallen zu lassen sondern sich für die einzusetzen, die einen am Herzen liegen.
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