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Übernahme Anwaltskosten Gegenpartei

 
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beckeralexa
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 10.01.2005
Beiträge: 1
Wohnort: Gering

BeitragVerfasst am: 10.01.05, 20:40    Titel: Übernahme Anwaltskosten Gegenpartei Antworten mit Zitat

Hallo!

Wenn man einen Anwalt einschaltet und dieser mit dem Anwalt der Gegenpartei (noch kein Prozess, nur Schriftverkehr mit Anwalt und Gericht) nur Schriftverkehr führt, man dann jedoch doch nicht vor Gericht gehen will, muss man dann auch die Anwaltskosten der Gegenpartei übernehmen oder trägt jeder seine eigenen Kosten?
Ich hoffe ich habe mich konkret genug ausgedrückt.

Vielen Dank!!

Hallo.
Ja sie haben Recht es ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe gestellt worden, dieser ist jedoch abgelehnt worden.
Es ist kein Vergleich gemacht worden, der Anspruch an die Gegenpartei der geltend gemacht werden sollte, hat glaube ich nach keine Aussicht auf Erfolg. Ich weiß jetzt nicht, ob der Kläger dann auch die Anwaltskosten von der Gegenpartei übernehmen muss.
Vielen Dank nochmal
_________________
Danke für Ihre Bemühungen


Zuletzt bearbeitet von beckeralexa am 13.01.05, 19:10, insgesamt 2-mal bearbeitet
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Vormundschaftsrichter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 2473
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 11.01.05, 15:00    Titel: Re: Übernahme Anwaltskosten Gegenpartei Antworten mit Zitat

beckeralexa hat folgendes geschrieben::
Hallo!

Wenn man einen Anwalt einschaltet und dieser mit dem Anwalt der Gegenpartei (noch kein Prozess, nur Schriftverkehr mit Anwalt und Gericht) nur Schriftverkehr führt, man dann jedoch doch nicht vor Gericht gehen will, muss man dann auch die Anwaltskosten der Gegenpartei übernehmen oder trägt jeder seine eigenen Kosten?
Ich hoffe ich habe mich konkret genug ausgedrückt.


...nicht ganz konkret genug:
Was bedeutet "Schriftverkehr mit dem Gericht"? Sind Sie sicher, dass kein "Prozess" zustande gekommen ist? War vielleicht doch eine Klage oder ein Prozesskostenhilfeantrag eingereicht worden und nur nicht mündlich verhandelt worden? Dies müsste erst geklärt werden, bevor wir antworten können.
Falls das ganze tatsächlich rein außerprozessual vonstatten ging, fragt sich, welche Vereinbarungen getroffen worden sind. Wurde schriftlich ein Vergleich geschlossen? In einem solchen sind normalerweise die Anwaltskosten auch geregelt.
_________________
Gruß
Vormundschaftsrichter


der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
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Michael Hofferbert
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 379
Wohnort: Frankfurt am Main

BeitragVerfasst am: 11.01.05, 16:06    Titel: Re: Übernahme Anwaltskosten Gegenpartei Antworten mit Zitat

Vormundschaftsrichter hat folgendes geschrieben::
beckeralexa hat folgendes geschrieben::
Hallo!

Wenn man einen Anwalt einschaltet und dieser mit dem Anwalt der Gegenpartei (noch kein Prozess, nur Schriftverkehr mit Anwalt und Gericht) nur Schriftverkehr führt, man dann jedoch doch nicht vor Gericht gehen will, muss man dann auch die Anwaltskosten der Gegenpartei übernehmen oder trägt jeder seine eigenen Kosten?
Ich hoffe ich habe mich konkret genug ausgedrückt.


...nicht ganz konkret genug:
Was bedeutet "Schriftverkehr mit dem Gericht"? Sind Sie sicher, dass kein "Prozess" zustande gekommen ist? War vielleicht doch eine Klage oder ein Prozesskostenhilfeantrag eingereicht worden und nur nicht mündlich verhandelt worden? Dies müsste erst geklärt werden, bevor wir antworten können.
(...).


    "Vormundschaftsrichter" versucht sich in Rechtsauskunft. Davor kann man aus Erfahrung nur warnen.
    Was er unter Justiz versteht, hat er in einem Beitrag von 11.1.2005 ( http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=12845 ) wie folgt offengelegt:
Vormundschaftsrichter hat folgendes geschrieben::
Peter Winkler hat folgendes geschrieben::
Das was in der Justitz stattfindet setze ich mit dem Schachspiel gleich. Wenn ich dem die Aktivitäten des FDR gegenüberstelle, dann (mit selbstverständlich allem Respekt) wird hier Menschärgere dich nicht gespielt.

Hmm, das klingt doch ganz fair. Justiz als Schachspiel. Das heißt, es kommt - anders als beim Menschärgeredichnicht - nicht auf bloßes Glück an, sondern auf Strategie, Planung, Geschick, kurz: auf die eigenen Fähigkeiten und die eigene Intelligenz. Ich wüßte nicht, was daran negativ ist.

Mein Tipp: Spielen Sie weniger auf Angriff, sondern eher auf remis. Ich empfehle hierzu die Französische Verteidigung. Vielleicht nimmt Ihr "Gegner" ja auch ein Remisangebot an...

    Wenn "Vormunschaftsrichter" das wäre, was er mit seinem Pseudonym vorgibt, dann wäre er ganz gewiß einer der Richter, die man sich nicht wünschen kann und die man aus der Justiz so rasch wie möglich entfernen sollte.

    " ... nicht auf bloßes Glück an, sondern auf Strategie, Planung, Geschick, kurz: auf die eigenen Fähigkeiten und die eigene Intelligenz ..." - der Dümmere, weniger Geschickte hat eben Pech bei Herrn "Vormundschaftsrichter!
    Die Berechenbarkeit und Einforderbarkeit von Recht, seine Aufgabe, gerade den Schwächeren vor dem Stärkeren zu schützen, das alles ist aus dem Blick solcher Hasardeure verschwunden, die sich gerne in der Position des Richters sehen würden, der dann nach eigenem Geschmack und Dafürhalten den Daumen hebt oder senkt.
    Das ist jener Richtertypus, für den Recht nicht Grenzen der eigenen Entscheidungsmacht setzt, sondern die eigene Machtentfaltung ermöglicht - Recht pervers.
    Aber ich bin ganz sicher: Es ist nur ein Pseudonym, denn ein Richter mit dienstlichem und persönlichem Anstand würde seinen Namen nennen.

_________________
Mit freundlichen Grüßen
für: Michael Hofferbert (RA)
Hofferbert-Koch@(Wortsperre: Firma).de


Zuletzt bearbeitet von Michael Hofferbert am 11.01.05, 16:15, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Gast






BeitragVerfasst am: 11.01.05, 16:14    Titel: Re: Übernahme Anwaltskosten Gegenpartei Antworten mit Zitat

Michael Hofferbert hat folgendes geschrieben::


Aber ich bin ganz sicher: Es ist nur ein Pseudonym, denn ein Richter mit dienstlichem und persönlichem Anstand würde seinen Namen nennen.


Das scheint wohl ein ebenso beliebter wie untauglicher Trick zu sein...
In einem anderen Forum haust ein "Staatsanwalt" in Form eines Schülers - tztz.
So etwas sollte im Forum untersagt werden.
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Vormundschaftsrichter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 2473
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 11.01.05, 16:54    Titel: Re: Übernahme Anwaltskosten Gegenpartei Antworten mit Zitat

dreizehn hat folgendes geschrieben::
Michael Hofferbert hat folgendes geschrieben::


Aber ich bin ganz sicher: Es ist nur ein Pseudonym, denn ein Richter mit dienstlichem und persönlichem Anstand würde seinen Namen nennen.


Das scheint wohl ein ebenso beliebter wie untauglicher Trick zu sein...
In einem anderen Forum haust ein "Staatsanwalt" in Form eines Schülers - tztz.
So etwas sollte im Forum untersagt werden.


Hallo 13,

wieso habe ich keinen Anstand? War denn meine Antwort auf die Ausgangsfrage so falsch?
_________________
Gruß
Vormundschaftsrichter


der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
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Gast






BeitragVerfasst am: 11.01.05, 17:04    Titel: Antworten mit Zitat

Hallöchen,

bitte die Beiträge korrekt lesen: Von Anstand habe ich überhaupt nichts geschrieben... Mit den Augen rollen
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