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Verkauf von Essen und Getränken, welche Auflagen & Geneh

 
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sky321
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.05.2007
Beiträge: 26

BeitragVerfasst am: 02.05.07, 16:45    Titel: Verkauf von Essen und Getränken, welche Auflagen & Geneh Antworten mit Zitat

Folgender fiktiver Sachverhalt

Gruppe A (bestehend aus Ehrenamtlichen) möchte die örtliche Kirche beim Erhalt seiner Gebäude unterstützen.
Aus diesem Grund möchten Gruppe A bei der örtlichen Kerb / Kirmes einen Verkaufsstand betreiben.
Am Verkaufsstand möchten sie Wein, alkoholfreie Getränke, gegrillte Würstchen und andere Speisen verkaufen. Der Stand soll auf dem Kirchengelände aufgestellt werden. Der komplette Gewinn dieses Verkaufes soll der Kirche zum Erhalt ihrer Gebäude gespendet werden.
Welche Genehmigungen sind bei welchen Behörden einzuholen?
Welche Vorschriften sind beim Ausschank von Getränken und beim Verkauf von Speisen zu befolgen? Welche Auflagen gibt es? Spielt es eine Rolle, ob man vorgebrühte oder rohe Würste grillen möchte?

Vielen Dank im voraus für Eure Antworten

Andreas
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Chili-Head
Interessierter


Anmeldungsdatum: 16.05.2007
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 16.05.07, 18:17    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo sky321,

soweit ich weiß, braucht jeder der mit den Lebensmitteln in Berührung kommt, ein Gesundheitszeugnis, zu bekommen für ca. 20 Euro und einem Vormittag Zeit beim örtlichen Gesundheitsamt.

Wenn mich nicht alles täuscht, braucht der Chef - zumindest beim ständigen Betrieb - einen Speziellen Gesundheitsschein...

Spekulation an.
Warscheinlich gibtr es bei Gesundheitsscheinen wie bei Führerscheinen spezielle Klassen.
Speklulation aus.

Wie das ganze Steuerrechtlich zu betrachten ist, habe ich keine Ahnung.

Gruß
Chili-Head
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