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Programm einfach zuverbieten ?

 
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Superman20
Interessierter


Anmeldungsdatum: 01.12.2006
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 26.04.07, 14:38    Titel: Programm einfach zuverbieten ? Antworten mit Zitat

Hi

Ich habe mal folgende Frage.
Als erstes mal zur besseren Verständnis:
Programmierer A hat ein Programm entwickelt, welches Link Verschlüsselung Dienste umgeht, um an die Direkt Links zukommen von einen bekannten Dateihoster in der Schweiz. (Diese Verschlüsselungsdienste verhindern nur, dass die Links direkt sichtbar sind, um eventuelle Löschungen dieser Dateien zu verhindern), dieses Programm wurde nach einer Zeit von verschiedenen Leuten benutzt um genau dieses zu machen. Also hat er sich gedacht, ein Download Manager zu erstellen, der die Links entschlüsselt, um die Dateien direkt herunterladen zu können ohne den Direkt Link anzuzeigen.

Das jetzt Folgende hat jetzt mit meinen Fragen zu tun!
Er hat den Download-Manager bis zu ca. 98% entwickelt, bis er auf einmal eine Brief des Dateihoster erhalten, indem er den Programmierer androht Rechtliche schritte gegen ihn einzuleiten, weil er eine Programm schreibt, was laut den FAQ((Nutzungsbedingungen) verboten ist. Der Datei Hoster hat ein paar Download sperren eingebaut um das kostenlose Downloaden zubegrenzen.

Diese Sperren sehen wie folgt aus:
1. Es wurde ein Manuelle Codeeingabe ein gepflegt, in Form eines Captchas.
2. Es wurde eine Downloadbegrenzung von einer gewissen Downloadmenge pro Stunde ein gepflegt.

Alle diese Regelungen würden durch einen Kauf eines „Premium-Accounts“ deaktiviert. Der Downloader würde diese Sperren umgehen. Zitat aus den Nutzungsbedingungen:
„
• Welche DOWNLOAD-REGELN sind zu befolgen? (Nutzungsbedingungen)
• Free-Benutzer müssen eine Buchstabenkombination eingeben, um die Infrastruktur von [Anbietername editiert. Biber] kostenlos nutzen zu dürfen.
• Free-Benutzer dürfen nur eine bestimmte Menge pro Stunde runterladen. Wird diese Menge überschritten, erscheint eine Meldung.
• Verstösse gegen diese Nutzungsbedingungen können zum dauerhaften Nutzungsverbot als Free-Benutzer führen.
• Personen, die Programme schreiben mit dem Ziel, gegen diese Nutzungsbedingungen zu verstossen, werden strafrechtlich verfolgt und für den entstandenen Schaden bzw. Verlust haftbar gemacht. "

Und als weitere Gründe wurden diese aufgelistet: Durch die Verwendung des Downloaders würde die Werbung auch der Seite nicht mehr angezeigt und dadurch einen weiteren Finanziellen Schaden erleiden.
Aber die Werbung würde durch eine Werbe-Ausblende Programm, wie Adblock+ für den Firefox, einfach auszuschalten und die Downloadbegrenzung würde durch ein einfaches Trennen der Internetverbindung, seitens des Users umgangen.
Die Captchaerkennung würde durch ein Texterkennungsprogramm wie der FineReader, der frei erhältlich (Kostenpflichtige Software) ist umgangen.


Und jetzt mal zu meinen Fragen:
1. Würde dieser Hoster den Programmiere, rechtlich Haftbar machen können, wenn er einfach den Reconnect und das Captcha-Lese Programm entfernen würde und diese nur durch, Schnittstellen auf andere Programm ermöglicht?
2. Würde der Programmierung, nicht mehr rechtlich haftbar sein, wenn er das Programm unter der GPL zu Verfügung stellt? Da die einzelnen Leute die Software ihren einzelnen Bedürfnissen anpassen könnten.
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Martin R.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.06.2005
Beiträge: 5589

BeitragVerfasst am: 02.05.07, 18:48    Titel: Antworten mit Zitat

Allgemein: Ein Anbieter darf die Nutzung seines Dienstes beschränken. Ein user darf Dateien, auch welche auf die der Anbieter keinen Link gesetzt hat, runterladen (falls nötig im Rahmen des Urheberrechts), wenn die Daten nicht gegen Zugriff gesichert sind (ein Captchas stellt keine derartige Sicherung dar). Von Nutzungsbedingungen kann der Anbieter etwas, wenn überhaupt, nur dann abhängig machen, wenn der Nutzer die Nutzungsbedingungen bestätigen muß um den Dienst zu nutzen. Die Entwicklung eines Programms kann der Anbieter so auch nicht verbieten.

Eine vergleichbare Diskussion: http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=105532&highlight=formular
_________________
Im Vatikan leben 2,27 Päpste je Quadratkilometer.

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Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 03.05.07, 01:59    Titel: Antworten mit Zitat

Eigentlich lassen sich Entwickler dieser Art von Programmen meistens dafür bezahlen, daß sie die Programme nicht veröffentlichen... also warum eine Unterlassungsverfügung provozieren...? Winken

Beste Grüße

Metzing
_________________
Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν.
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