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Abzocke durch den Reiseveranstalter

 
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eddies62
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.05.2007
Beiträge: 21

BeitragVerfasst am: 01.05.07, 20:05    Titel: Abzocke durch den Reiseveranstalter Antworten mit Zitat

Angenommen ein Ehepaar fliegt für eine Woche nach Ägypten, bei der Ankunft stellt sich das gebuchte 4 Sterne Hotel als äusserst schmutzig dar. Das Ehepaar verweigert diese Unterkunft und wird von einem Vertreter des Reiseveranstalters zu einem noch schlimmeren Hotel gebracht, danach zu einem annehmbaren. Für dieses Hotel musste das Ehepaar Aufpreis vor Ort ,unter Androhung der Polizei, an die örtliche Reiseagentur bezahlen.
Kann das Ehepaar seine Überweisung der gebuchten Reise zurücknehmen und danach den Betrag minus des Aufpreises erneut überweisen?

Oder bleibt nur die Mängelanzeige und danach die Klage.

Gibt es andere Möglichkeiten?

Für schnelle Antworten wäre ich dankbar!

Mit den Augen rollen
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Rolf22
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.06.2005
Beiträge: 523

BeitragVerfasst am: 02.05.07, 06:50    Titel: Antworten mit Zitat

"Kann das Ehepaar seine Überweisung der gebuchten Reise zurücknehmen und danach den Betrag minus des Aufpreises erneut überweisen?"

Im Prinzip schon - ich frage mich nur, wie das banktechnisch funktionieren soll? Eine Überweisung lässt sich nur rückgängig machen, wenn das Geld auf dem anderen Konto noch nicht eingegangen ist. Anders wäre es, wenn das Geld per Lastschrifteinzug vom Konto des Eheparrs abgebucht worden wäre. Dann kann die Lastschrift innerhalb einer bestimmten Frist - ich meine es sind 4 Wochen - zurückgegeben werden. Wie ist der Aufpreis vor Ort denn bezahlt worden. Bei bezahlung mit der Kreditkarte bliebe im Falle einer Unregelmäßigkeit noch die Möglichkeit des Widerspruchs. Ich wage aber zu bezweifeln, ob die Kreditkartengesellschaften da "mitspielen" würden. Eigentlich sehe ich nur den Weg über die Mängelanzeige.
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mosaik
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.09.2004
Beiträge: 1055
Wohnort: Anif

BeitragVerfasst am: 02.05.07, 07:46    Titel: Antworten mit Zitat

was mich immer ein wenig stört, ist, dass immer gleich die Rede von "Abzocken" ist.

"Abzocken" bedeutet: jemanden übervorteilen / betrügen; jemandem zu viel Geld abnehmen; überhöhte Forderungen stellen (Quelle http://www.redensarten-index.de/suche.php?suchbegriff=jemanden+abzocken&bool=relevanz&suchspalte%5B%5D=rart_ou

Das setzt aber voraus, dass das Gebuchte überteuert ist im Vergleich zu Gleichwertigem. Das kann der Leser hier aber nicht feststellen. Er weiß weder den Preis für das Originalhotel noch für das Ersatzhotel. Was, wenn es sich um einen echten Schnäppchenpreis gehandelt hat, der schon mal voraussetzt, keine hohen Erwartungen zu setzen? Was ist "äußerst schmutzig"? Richter verlangen hier eine detaillierte Beschreibung...

Soweit zum Thema Abzocken...

Ansonsten schließe ich mich der Meinung meines Vorschreibers an: es handelt sich um einen Reisemangel, der, wenn von der Reiseleitung bestätigt ist, schriftlich reklamiert werden kann mit den Forderungen der Rückzahlung des Mehrpreises sowie für die Umzugstage eine Preisminderung.

Gruß
Peter
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eddies62
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.05.2007
Beiträge: 21

BeitragVerfasst am: 02.05.07, 21:58    Titel: Antworten mit Zitat

danke Rolf22 und mosaik für eure Antworten.

für mosaik: wenn mir jemand ein 3 Sterne Hotel als 5 Sterne Hotel anbietet und dafür Aufpreis verlangt, dann ist das für mich Abzocke.

Sehr glücklich
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mosaik
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.09.2004
Beiträge: 1055
Wohnort: Anif

BeitragVerfasst am: 03.05.07, 08:50    Titel: Antworten mit Zitat

... das hast du aber in deinem ersten Posting auch nicht geschrieben...
Gruß
Peter
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nyctramp
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.08.2005
Beiträge: 543

BeitragVerfasst am: 03.05.07, 13:10    Titel: Antworten mit Zitat

In manchen Katalogen steht heute z.B.

xxxx-Hotel
(Landeskategorie 3*).

Ist mir in Katalogen zu Ägypten (aha!) und Mallorca aufgefallen. Die Einstufung erfolgt in der Regel durch den Veranstalter. Und der hat ein eigenes Interesse daran, die Häuser möglichst gut einzustufen. Wie ein 3*-Hotel der Landeskategorie (Ägypten) ein 4*-Hotel deutscher Kategorie werden soll, ist und bleibt mir ein Rätsel. Ich selbst hätte während meiner Zeit in der Reisebranche dieses Hotel (das mit persönlich bekannt ist) als gutes 2er mit einem zugedrückten Auge auch als 3er verkauft. Aber keinesfalls als 4er.

Es empfiehlt sich daher dringend das Kleingedruckte zu lesen und mit anderen Prospekten zu vergleichen. Übrigens sind manche Prospekte heute bereits so schwer zu lesen wie ein Arbeitszeugnis. Es empfiehlt sich immer häufiger Individual- statt Pauschalreisen zu buchen. Ihr Reisebüro berät Sie gerne. Ist zwar etwas teurer als die Pauschalreise aber hinsichtlich Erholungswert, Sehenswürdigkeiten und vor allem Ihren persönlichen Bedürfnissen allemal das Geld wert.

Eine Überweisung ist nach Ausführung übrigens nicht mehr rücknehmbar. Hier müßte das Unternehmen zurücküberweisen.

Wurde die Zahlung an den Reiseveranstalter oder das örtiliche Reiseunternehmen durchgeführt? Wenn an den Reiseveranstalter: Dann kann man sich noch einigen. Wenn an den örtlichen Reiseveranstalter: Kaum eine Chance das Geld jemals wieder zu sehen. Ägypten ist übrigens nicht gerade das Vorzeigeobjekt der Reisebranche. In so einem Fall empfiehlt sich den Mangel dem Reiseleiter anzuzeigen (und auch der Hotelleitung) und den deutschen Reiseveranstalter / das Reisebüro davon zu unterrichten und um Abhilfe zu bitten. Dann hat man gute Chancen, dass etwas unternommen wird.

Hinsichlich der Reinlichkeit verschiedener Hotels in verschiedenen Ländern muß sich der Reisende übrigens u.U. die landestypischen Standards anrechnen lassen. Auch in entsprechenden Nobelhotels. Editiert: Das heißt dann "Unannehmlichkeit" und stellt keinen Reisemangel dar der in Bargeld zu beziffern wäre.

Was die Kreditkartenfirmen betrifft: Diese sind sehr häufig auf Seiten des Kunden. Gegen die Zahlung kann im nachhinein Einspruch erhoben werden und die Zahlung an das Unternehmen gesperrt werden. Damit hat man zwar das Geld selbst noch nicht zurück, aber das Unternehmen auch nicht. Man schildert den Sachverhalt, dann erhält das Unternehmen Gelegenheit sich dazu zu äußern. In den mir bekannten Fällen ist es immer auf einen Vergleich oder sogar auf Kulanz hinsichtlich des Reiseunternehmens rausgelaufen.
_________________
Wer nach seinen Rechten fragt sollte auch nach seinen Pflichten fragen. Alle Kommentare geben nur meine persönliche Meinung wieder.
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