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Verfasst am: 10.01.05, 23:23 Titel: Nach Abscluß 2. Staatsexamen, wie hoch ist Arbeitslosengeld
Meine Tochter hat im November ihr 2. großes Staatsexamen in Jura erfolgreich abgeschlossen.
Sie hat sich sicherheitshalber sofort Arbeitslos gemeldet.
Frage: Bekommt sie Arbeitlosengeld auf der Grundlage des monatliochen Referendargeldes,
oder hat sie Anspruch auf ein vergleichbares Monatseinkommens eines Asserors nach Abschluß des 2. Examens ?
Freue mich auf eine schnelle Antwort, um ggfls. Widerspruch beim AA einzulegen.
Grüße aus dem schönen Westerwald sendet
rudolfo _________________ Wer aufhört besser zu werden, hat aufgehört gut zu sein.
Verfasst am: 10.01.05, 23:44 Titel: Re: Nach Abscluß 2. Staatsexamen, wie hoch ist Arbeitsloseng
Die Tochter hat zwei juristische Examina abgeschlossen und ist nicht in der Lage, das selbst herauszufinden? Da kann man nur sagen, zum Glück hat sie sich nicht als Rechtsanwältin niedergelassen.
Wenn sich da nichts geändert hat, wovon ich nicht ausgehe, wird das Referendargehalt zugrunde gelegt. Ich verkneife mir auch jede Aussage darüber, warum sich hier wer darum kümmert.....
Ausserdem dürfte Ihre Tochter damit heutzutage vermutlich mehr Geld zur Verfügung haben, als wenn man das durchschnittliche Monatseinkommen eines Assessors nach dem 2. Examen zugrundelegt.
Wenn sich da nichts geändert hat, wovon ich nicht ausgehe, wird das Referendargehalt zugrunde gelegt. Ich verkneife mir auch jede Aussage darüber, warum sich hier wer darum kümmert.....
Ausserdem dürfte Ihre Tochter damit heutzutage vermutlich mehr Geld zur Verfügung haben, als wenn man das durchschnittliche Monatseinkommen eines Assessors nach dem 2. Examen zugrundelegt.
Voraussetzung wäre, dass sie in die ALV eingezahlt hat. Sind Referendare nicht in einigen Bundesländern noch Beamte auf Widerruf, d. h. keine Zahlungen in die ALV ?
Voraussetzung wäre, dass sie in die ALV eingezahlt hat. Sind Referendare nicht in einigen Bundesländern noch Beamte auf Widerruf, d. h. keine Zahlungen in die ALV ?
Deshalb gab es für Referendare im Arbeitsförderungsrecht früher mal Sonderregelungen, die sicherstellen sollten, daß auch in diesen Fällen wenigstens Arbeitslosenhilfe bezogen werden kann. Allerdings gibt es seit ca. 10 Tagen keine Arbeitslosenhilfe mehr.
Aber für eine Volljuristin wird es kein großes Problem sein, den aktuellen Rechtsstand herauszufinden.
Verfasst am: 11.01.05, 10:42 Titel: Nach Abscluß 2. Staatsexamen, wie hoch ist Arbeitslosengel
Zunächst einmal vielen Dank für die guten qualifizierten Antworten.
Auch vielen Dank
dem Schreiber "FMFDR-Mitglied
Er hat vielleicht zur Promotion mehrere Jahre gebraucht.
Meine Tochter will in max. 1 Jahr fertig sein. Das sie in ihrem jungen Alter das
2. Staatsexam eerfolgrerich abgeschlossen hat, ist nur darauf zurückzuführen, dass sie einen "Freischuß" (vorzeitiges Ablegen der Prüfung)
erfolgreich bestanden hat. So ist es auch außergewöhnlich, dass Sie in kürzester Zeit ihren
"Doktor" machen will.
Sie denkt sehr rationell und setzt Prioritäten. So kommt es dazu, das der Vater diese "Nebensächlichen Dinge erledigt.
Ich wünsche dem Schreiber künftig einen etwas glücklicheren Schreibstil und grüße ihn
ganz herzlich aus dem schönen Westerwald.
rudolfo _________________ Wer aufhört besser zu werden, hat aufgehört gut zu sein.
Dann steht sie dem Arbeitsmarkt offenbar gar nicht zur Verfügung, da sie in Vollzeit mit ihrer Dissertation zu tun hat. Dann kann es auch kein Arbeitslosengeld geben.
Verfasst am: 12.01.05, 00:24 Titel: Re: Nach Abscluß 2. Staatsexamen, wie hoch ist Arbeitsloseng
rudolfo hat folgendes geschrieben::
einen "Freischuß" (vorzeitiges Ablegen der Prüfung)
Bei allem berechtigten Vaterstolz: der sog. Freiversuch bedeutet keineswegs eine vorzeitige Prüfung, sondern vielmehr die Examensanmeldung bis zum Ende der Regelstudienzeit, also des 8. Semesters.
Gruß von einem, der mehr als 8 Semester braucht...
Verfasst am: 12.01.05, 01:10 Titel: Re: Nach Abscluß 2. Staatsexamen, wie hoch ist Arbeitsloseng
rudolfo hat folgendes geschrieben::
Meine Tochter will in max. 1 Jahr fertig sein. Das sie in ihrem jungen Alter das
2. Staatsexam eerfolgrerich abgeschlossen hat, ist nur darauf zurückzuführen, dass sie einen "Freischuß" (vorzeitiges Ablegen der Prüfung) erfolgreich bestanden hat. So ist es auch außergewöhnlich, dass Sie in kürzester Zeit ihren "Doktor" machen will.
Ehrlich gesagt ist das für die Frage, ob Ihre Tochter in der Lage sein sollte, den Telefonhörer zu heben und sich kurz Auskunft bei den zuständigen Behörden zu holen, irrelevant.
Edit: Ich kann es mir doch nicht verkneifen: Wer von Ihnen beiden ist auf die Idee mit dem "Durchschnittseinkommen eines Assessors" gekommen und wieso erscheint Ihnen das nicht...abwegig? _________________ Obiger Text reflektiert meine spontane Meinung. Ich übernehme hierfür keine Haftung. Sie entspricht nicht dem Sorgfaltsmaßstab einer kunstgerechten juristischen Beratung.
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