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Verfasst am: 04.05.07, 17:54 Titel: Schulfreistellung durch Arbeitsamt
Hi folgende Situation,
Mrs.X hat einen Termin auf dem Arbeits Amt müsste aber zur gleichen zeit in der Schule (Private Berufsfach Schule) sein , wäre eine bescheinigung vom Amt ausreichend um ein Fernbleiben zu Entschuldigen ?
Nein. Das wäre kein "zu entschuldigendes Fehlen" (wie Krankheit) sondern der Schüler bräuchte eine Beurlaubung und die muss vorher von der Schule (in diesem Fall der Klassenleiter) genehmigt werden. Bei einem Behördentermin dürfte die Genehmigung allerdings kein Problem sein. (Quelle) _________________ mitternächtliche Grüße.
Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser.
Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
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