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Verfasst am: 03.05.07, 10:02 Titel: kann lehrerin schüler trotz entschuldigung zum sport zwingen
schülerin a kommt zur sportstunde mit der entschuldigung der mutter, schülerin hat eine verletzung am bein die schmerzt und soll am unterricht nicht teilnehmen. lehrerin zwingt die schülerin dennoch mitzumachen (barfuss und in jeans).
Wenn die Schülerin problemlos mitturnen konnte, war das zulässig. Dann ist sie nämlich eine Simulantin mit einer Gefälligkeitsentschuldigung.
Wenn sie jedoch daraufhin vor Schmerzen wimmernd sich unter'm Schwebebalken krümmte, weil sie wegen der Schmerzen das Gleichgewicht verlor und herunterfiel, dann war die Entscheidung der Lehrerin nicht zulässig. _________________ mitternächtliche Grüße.
Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser.
Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
Wenn die Schülerin problemlos mitturnen konnte, war das zulässig.
Nein. Wenn der Lehrer die Entschuldigung der Eltern anzweifelt, muss er ein ärztliches Attest verlangen (das dann vermutlich die Eltern bezahlen müssen). Wenn er auch das anzweifelt, muss er ein amtsärztliches Attest verlangen.
Der Server des Kultusministeriums Bayern antwortet momentan nicht, aber ich würde auch ohne Blick in die bayerischen Vorschriften wetten, dass die rechtliche Lage diesbezüglich in Bayern auch nicht anders ist als in Restdeutschland.
Wenn die Schülerin problemlos mitturnen konnte, war das zulässig.
Nein. Wenn der Lehrer die Entschuldigung der Eltern anzweifelt, muss er ein ärztliches Attest verlangen (das dann vermutlich die Eltern bezahlen müssen). Wenn er auch das anzweifelt, muss er ein amtsärztliches Attest verlangen.
Hast ja Recht. Vielleicht hätte ich den hier setzen sollen:
Zitat:
Der Server des Kultusministeriums Bayern antwortet momentan nicht, aber ich würde auch ohne Blick in die bayerischen Vorschriften wetten, dass die rechtliche Lage diesbezüglich in Bayern auch nicht anders ist als in Restdeutschland.
Notorische "Nicht-Mitturner" bekommen von den Sportlehrern eine Attestpflicht aufgebrummt - dann müssen sie bei jedem Fehlen oder nicht-Mitturnen ein Attest vorlegen. Bei dem hier nachgefragten Fallbeispiel geht es aber nicht um bayerisches Recht, sondern um Niedersachsen. Da hilft die Seite des Münchener KM eher weniger.
2. Befreiung vom Sportunterricht
2.1 Die den Sportunterricht erteilende Lehrkraft kann Schülerinnen und Schüler bis zur Dauer eines Monats von der Teilnahme am Sportunterricht oder von bestimmten Teilbereichen befreien.
Diese Schülerinnen und Schüler sind nach Maßgabe ihrer Beeinträchtigung grundsätzlich zur Anwesenheit im Sportunterricht verpflichtet und können zu unterstützenden Tätigkeiten herangezogen werden.
2.2 Die über einen Monat hinausgehende Befreiung spricht die Schulleitung auf schriftlich begründeten Antrag der Erziehungsberechtigten bzw. der volljährigen Schülerin oder des volljährigen Schülers aus. Hierfür kann sie die Beibringung eines ärztlichen Attestes oder einer ärztlichen gutachtlichen Äußerung verlangen. Die Kosten des Attestes oder der gutachtlichen Äußerung tragen die Erziehungsberechtigten bzw. die volljährige Schülerin oder der volljährige Schüler.
2.3 Während der Menstruation nehmen die Schülerinnen grundsätzlich am Sportunterricht teil. Sie sollen angeleitet werden, zunehmend selbstständig entscheiden zu können, wie die individuelle körperliche Belastung während der Menstruation bemessen sein kann und an welchen Teilen des Sportunterrichts sie sich beteiligen können.
2.4 Im Übrigen wird auf Ziffer 3.3 der Ergänzenden Bestimmungen zur Schulpflicht und zum Rechtsverhältnis der Schule (Erl. d. MK v. 29.08.1995 – SVBl. S.223) verwiesen.
Der Lehrer spricht also die Befreiung aus - nicht die Eltern. Im zitierten Schulpflicht-Erlass steht dann:
Zitat:
3.3 Fernbleiben vom Unterricht
Nimmt eine Schülerin oder ein Schüler mehrere Stunden, an einem Tag oder an mehreren Tagen nicht am stundenplanmäßigen Unterricht teil, ist der Schule der Grund des Fernbleibens spätestens am dritten Versäumnistag mitzuteilen. Diese Mitteilung obliegt den Erziehungsberechtigten und den außer ihnen nach §71 NSchG Verantwortlichen, solange die Schülerin oder der Schüler das 18.Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Es genügt zunächst eine mündliche oder fernmündliche Benachrichtigung. Die Schulleitung kann eine schriftliche Mitteilung, bei längeren Erkrankungen oder in sonstigen besonderen Fällen auch den Nachweis der Erkrankung durch eine ärztliche Bescheinigung verlangen. Im Einzelfall kann die Bescheinigung einer Heilpraktikerin oder eines Heilpraktikers als ausreichender Nachweis angesehen werden. Die Kosten der Bescheinigung tragen die Erziehungsberechtigten. In der Regel wird jedoch eine schriftliche Mitteilung ausreichen. Nach Vollendung des 18.Lebensjahres obliegen die vorstehend genannten Pflichten der Schülerin oder dem Schüler selbst. Treffen gleichwohl die nach §71 NSchG Verantwortlichen für eine Schülerin oder einen Schüler auch nach Vollendung des 18.Lebensjahres die erforderlichen Maßnahmen, so kann die Schulleitung dies als ausreichend ansehen. Treffen die nach §71 NSchG Verantwortlichen die erforderlichen Maßnahmen nicht, so ist bei länger als dreitägigem Fehlen eine ärztliche Bescheinigung beizubringen. In besonderen Fällen kann die Schulleiterin oder der Schulleiter auch bei kürzerem Fehlen die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung verlangen.
_________________ mitternächtliche Grüße.
Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser.
Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
ich les gerade das mit der turnpflicht bei menstruation.
das ist ne frechheit, sportunterricht heisst bei meinem sohn an der schule auch schwimmen. die lehrerin hat die mädels, die wegen ihrer regel nicht schwimmen wollte, einen vortrag gehalten. auf der einen seite erzählt sie, tampons in dem alter sollte man noch nicht nehmen, aber schwimmen ohne tampons geht gar nicht. als mutter einer tochter würde ich auf die barrikaden gehen, wenn meine tochter zum schwimmunterricht gezwungen würde.
abgesehen gibt es auch tage, wo man heftigst seine regel hat und alle halbe stunde zur toilette läuft, ich finde es unverantwortlich ein mädel dann mitturnen zu lassen.
mein sohn hat sich letzte woche den zeh gebrochen und hat drei wochen sportverbot vom arzt bekommen. allerdings ist er ein einser-sportkandidat, da er 'leistungs'fussball spielt und eher nicht notorisch beim sport fehlt. da fragt sie ihn doch tatsächlich, warum er keinen gips trage. als sportlehrerin sollte man eigentlich wissen, das ein zeh nicht gegipst wird. dann dehnt sie mit den kindern und drückt bei einigen kindern nochmal nach, weil sie der meinung war, dass das nicht genug sei. sie schwört ebenso auf muskelkater, weil sie dann merkt, dass ihr körper lebt...hallo...
dies ist keine frage, sondern lediglich ein erlebnisbericht.
ich les gerade das mit der turnpflicht bei menstruation.
das ist ne frechheit, sportunterricht heisst bei meinem sohn an der schule auch schwimmen.
Und wie oft menstruiert der Sohn so?
Zitat:
die lehrerin hat die mädels, die wegen ihrer regel nicht schwimmen wollte, einen vortrag gehalten. auf der einen seite erzählt sie, tampons in dem alter sollte man noch nicht nehmen,
Und woher weiß der Sohn sowas? Erzählen die Mädels davon, oder haben die etwa koedukativen Sportunterricht
Zitat:
aber schwimmen ohne tampons geht gar nicht.
Steckt der Sohn sich die Dinger in die Ohren? Ich kann jedenfalls ganz hervorragend ohne.
Zitat:
als mutter einer tochter würde ich auf die barrikaden gehen, wenn meine tochter zum schwimmunterricht gezwungen würde.
Nur die Ruhe. "grundsätzlich" heißt eben, dass man durchaus auch von den Grundsätzen abweichen kann.
Zitat:
abgesehen gibt es auch tage, wo man heftigst seine regel hat und alle halbe stunde zur toilette läuft, ich finde es unverantwortlich ein mädel dann mitturnen zu lassen.
Und es gibt Schülerinnen, die jeden Dienstag ihre Tage haben, weil nämlich dienstags Sport auf dem Stundenplan steht. Abgesehen davon kann es ja wohl nicht Sache der Lehrerin sein, herauszufinden, wer grad' in dem Stadium ist und die jungen Damen dann vom Unterricht auszuschließen. Wenn so ein Mädel unbedingt mitturnen will, dann sollte man sie lassen. Die müssen nämlich auch lernen, mal selber Verantwortung zu übernehmen. Nichts anderes steht in dieser Regelung.
Zitat:
mein sohn hat sich letzte woche den zeh gebrochen und hat drei wochen sportverbot vom arzt bekommen. allerdings ist er ein einser-sportkandidat, da er 'leistungs'fussball spielt und eher nicht notorisch beim sport fehlt. da fragt sie ihn doch tatsächlich, warum er keinen gips trage. als sportlehrerin sollte man eigentlich wissen, das ein zeh nicht gegipst wird.
Nein. Als Sprtlehrer muss man nur als Ersthelfer auf dem neuesten Stand der Technik sein - alles Andere ist Sache der Ärzte. Vor 20 Jahren hat man noch alles gegipst (naja, 'nen Blinddarm nicht). Wenn die Lehrerin im entsprechenden Alter ist, dann hat sie das in der Ausbildung noch mit der "alten Methode" gelernt.
Zitat:
dann dehnt sie mit den kindern und drückt bei einigen kindern nochmal nach, weil sie der meinung war, dass das nicht genug sei.
Und? Das macht der Physiotherapeut auch.
Zitat:
sie schwört ebenso auf muskelkater, weil sie dann merkt, dass ihr körper lebt ...hallo...
Sie wird den 30-sten Geburtstag schon ein Weilchen länger hinter sich haben - die Devise früherer Sportlehrer (damals frisch von der Sporthochschule, knackige Mittzwanziger) war "wer kein Muskelkater kriegt, hat sich nicht richtig angestrengt".
Zitat:
dies ist keine frage, sondern lediglich ein erlebnisbericht.
Bericht? Die Deutsch-Kollegen sehen das vielleicht ein wenig anders
Zitat:
schönen abend
und eine gute Nacht.
P. S. Ich bitte die kleinen Boshaftigkeiten zu verzeihen - PMS. Ich sollte einen Tampon einnehmen (oder doch in die Nase?) und schwimmen gehen - das entspannt so schön _________________ mitternächtliche Grüße.
Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser.
Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
Ich glaube, robinho1994 will uns nur mitteilen, wie sie sich verhalten würde wenn sie eine Tochter hätte.
nö, das lese ich da nicht. Nicht "wenn sie eine Tochter hätte" sondern "wenn meine Tochter [...] gezwungen würde."
Es soll ja durchaus Mütter geben, die nicht nur Produkte der Sorte "Sohn" im Sortiment haben, sondern außerdem auch noch Produkte der Sorte "Tochter".
Naja, wie auch immer. Mein Eindruck war, du würdest da hineinlesen, es gehe ihr um den Fall, dass ihr Sohn trotz Menstruation zum Sport gezwungen würde. Und das lese ich persönlich da nicht hinein...
Naja, wie auch immer. Mein Eindruck war, du würdest da hineinlesen, es gehe ihr um den Fall, dass ihr Sohn trotz Menstruation zum Sport gezwungen würde. Und das lese ich persönlich da nicht hinein...
Die ersten beiden Sätze
robinho1994 hat folgendes geschrieben::
ich les gerade das mit der turnpflicht bei menstruation.
das ist ne frechheit, sportunterricht heisst bei meinem sohn an der schule auch schwimmen.
schreien in meinen Augen geradezu nach dieser Interpretation. Das ist eine Stilblüte allererster Güte. Aber vielleicht muss ich meinen Text noch mit und "nachbessern". _________________ mitternächtliche Grüße.
Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser.
Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
Achtung off Topic:
Außerdem steht unter dem Nick Interessierter.
Aber mal davon abgesehen.
Eine von mir unterschriebene Entschuldigung die der Sportlehrer
mit Nichtbeachtung honoriert, hat zur Folge, dass er mit mir
zum Direktor gehen darf und sich meine eventuell lautstark
vorgetragene Empörung anhören darf, ob seiner offensichtlichen
Wertung meiner erzieherischen Fähigkeiten.
Gr.
ZetPeO _________________ Manche Menschen haben einen Gesichtskreis vom Radius Null und nennen ihn ihren Standpunkt
David Hilbert
Wenn die Sonne der Weisheit tief steht, werfen auch geistige Zwerge lange Schatten.
Wenn die Schülerin problemlos mitturnen konnte, war das zulässig.
Nein. Wenn der Lehrer die Entschuldigung der Eltern anzweifelt, muss er ein ärztliches Attest verlangen (das dann vermutlich die Eltern bezahlen müssen). Wenn er auch das anzweifelt, muss er ein amtsärztliches Attest verlangen.
Hast ja Recht. Vielleicht hätte ich den hier setzen sollen: [/quote]
Ein Zwinkersmiley hätte es auch getan, damit wäre die Ironie auf den ersten Blick ersichtlich gewesen.
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