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seit ca 1 Jahr betreibt Person A eine private Homepage. Person B betreibt seit mehreren Jahren eine Homepage mit gleichem Namen, aber anderer Schreibweise und ohne Orts(Bundesland)angabe. Die Homepage von Person A wurde mit Einverständnis von Person B ins Internet gestellt (mündliches Einverständnis). Die Banner waren jeweils auf die andere Homepage verlinkt.
Seit ca 2-3 Monaten existieren weitere Homepages mit diesem Namen. Schreibweise wie bei Person B, aber mit Ortsangabe. Diese Seiten haben das Einverständnis von Person B.
Person B möchte nun einen Verein gründen, der den Namen der Homepage tragen soll.
Aufgrund persönlicher Differenzen soll Person A die Homepage löschen und die Domain freigeben.
Person B möchte nicht mit Person A in Verbindung gebracht werden.
Person A wird vorgeworfen, sich angeblich öffentlich gegen den Inhalt der Homepages ausgesprochen zu haben.
Ist der Name (ein fiktiver Name, der aber in entsprechenden Kreisen schon "eingeführt" ist) bei der entgültigen Gründung des Vereins automatisch rechtlich geschützt und kann so von Person A verlangt werden, die Homepage zu löschen?
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