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Verfasst am: 28.09.04, 21:50 Titel: Nahelegung einer Kündigung! Wie soll ich mich verhalten?
In einem Gespräch mit meinen Vorgesetzten wurde mir mitgeteilt, dass eine gemeinsame Zukunft keine Basis mehr hat und ich sollte mir bis Ende der Woche Gedanken machen, was geschehen soll. Gründe eher fadenscheinig, um mich an die Wand zu spielen. Es existieren keine Abmahnungen oder Verwarnungen. Wie muß ich mich im Gespräch verhalten? Selber kündigen werde ich nicht, schon des sozialen Besitzstandes willen. Ein Aufhebungsvertrag wäre mir am liebsten. Wie gehe ich in das Gespräch und wie kann ich es dahin lenken. Der Termin wurde bewusst gewählt, da meine Kündigungsfrist 3 Monate zum Quartalsende besteht.
Verfasst am: 28.09.04, 22:15 Titel: Re: Nahelegung einer Kündigung! Wie soll ich mich verhalten?
Du musst genau überlegen, was Dir wichtig ist.
Abwarten der Ku, dann bekommst Du in der Regel das ALG. Falls ein Top AHV angeboten wird (sieht fast so aus), abwägen, was mehr bringt.
Verfasst am: 28.09.04, 22:18 Titel: Re: Nahelegung einer Kündigung! Wie soll ich mich verhalten?
marina du schreibst nicht viel über deine Position in der Firma (damit meine ich nicht nur den "Posten" sondern auch inwieweit du für die Firma entbehrlich bist).
Hast du denn Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz? (wie lange dort tätig, wieviele Mitarbeiter)
Habt ihr einen Betriebsrat?
Als Tipp vorläufig: Nichts unterschreiben, was du nicht in Ruhe durchlesen kannst und von jemandem, der sich damit auskennt (z.B. Anwalt) überprüfen lassen kannst (falls die dir mit einem vorgefertigten Aufhebungsvertrag kommen)!
Verfasst am: 29.09.04, 06:12 Titel: Re: Nahelegung einer Kündigung! Wie soll ich mich verhalten?
Ich bin seit 2 Jahren in der Firma als Sachbearbeiter im Vetriebsservice eines Finanzdienstleisters tätig. Es gibt einen BR mit dem habe ich auch schon geredet. Gibt es Aufhebungsverträge mit Fortzahlung des Gehaltes bis zur Ablauf der Kündigungsfrist mit sofortiger Freitstellung? Ich habe mir ein paar Sachen notiert, wie ein qualifiziertes Zeugnis, sofortige Freistellung und Abfindungssumme. Da ich mich mit dem Thema schon beschäftigt habe, ich studiere nebenberuflich, weiß ich welche Klauseln reingehören. Im Interesse des AG ist es, die Angelegenheit bis 30.09. zu klären.
Verfasst am: 29.09.04, 06:15 Titel: Re: Nahelegung einer Kündigung! Wie soll ich mich verhalten?
Ich denke, dass ein Aufhebungsvertrag angeboten wird. Habe mir die Einzelheiten notiert, die wichtig für mich sind. In keinem Fall werde ich mich in die Ecke drängen lassen und von selber kündigen.
Verfasst am: 29.09.04, 14:06 Titel: Re: Nahelegung einer Kündigung! Wie soll ich mich verhalten?
Hallo nochmal,
ich hatte grade mein Gespräch mit der Geschäftsführung und mir wurde ein Aufhebungsvertrag mit 2 möglichen Angeboten vorgeschlagen:
1) Eine Abfindung i.H. von 5000 € + Lösung des Arbeitsverhältnisses zum 31.10.04 ohne Freistellung.
oder
2) Fristgerechte (3 Monate zum Quartalsende) Kündigung mit sofortiger Freistellung.
Nach Wunsch der Geschäftsführung soll meine Sache bis zum 30.09.04 geregelt sein.
Ich habe gesagt, das ich die Angebote schriftlich bekommen möchte und erstmal Bedenkzeit brauche.
Ich habe eine Vorstellung v. 10000 € Abfindung, Einhaltung der Kündigungsfrist (Arbeitsverhältnis bis zum 31.12.04) mit sofortiger Freistellung und Lohnfortzahlung incl. Weihnachtsgeld bis zum 31.12.04.
Könnte der Zeitfaktor für mich eine Art Trumpf im Ärmel sein für meine Forderungen?
Was haltet ihr davon und wie soll ich mich verhalten ? Sind meine Forderungen angemessen o. zu hoch gegriffen ?
Eine offene Frage von mir: Was bedeutet eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Quartalsende genau ? Im September kündigen um zum 31.12.04 aus dem Arbeitsverhältnis auszutreten ? Ist das korrekt ?
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 29.09.04, 14:21 Titel: Re: Nahelegung einer Kündigung! Wie soll ich mich verhalten?
marina_b01 hat folgendes geschrieben::
Was bedeutet eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Quartalsende genau ? Im September kündigen um zum 31.12.04 aus dem Arbeitsverhältnis auszutreten ? Ist das korrekt ?
Ja. Eine Kündigung muß spätestens am letzten Tag des Quartals Q ausgesprochen sein, damit am letzten Tag des Quartals Q+1 der letzte Arbeitstag ist.
Beispiel:
Kündigung zwischen 1.7. und 30.9.2004 (Q3/04) => letzter Arbeitstag 31.12.2004. (Ende Q4/04)
Kündigung am 1.10.2004 (Q4/04) => letzter Arbeitstag am 28.2.2005. (Ende Q1/05) _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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Verfasst am: 29.09.04, 14:51 Titel: Re: Nahelegung einer Kündigung! Wie soll ich mich verhalten?
[quote="marina_b01"]Ich habe eine Vorstellung v. 10000 € Abfindung, Einhaltung der Kündigungsfrist (Arbeitsverhältnis bis zum 31.12.04) mit sofortiger Freistellung und Lohnfortzahlung incl. Weihnachtsgeld bis zum 31.12.04.
quote]
Ich persönlich bin der Meinung, dass diese Forderungen überzogen sind. Nicht dass ich es dir nicht gönne, aber m.E. ist das so nicht wirklich möglich, denn die Firma will dich ja nun loswerden und zwar ohne große Kosten und dich nicht noch sonderlich nach deinen Wünschen belohnen.
Man weiss garnicht so recht, wo man hier anfangen soll.
Eine Abfindung (Zusammenhang mit AHV) ist immer ein Angebot des AG und keine Verpflichtung. Die Höhe der Abfindung bei einem Aufhebungsvertrag ist Verhandlungssache beider Partein. Die andere Art Abfindung die du evtl meinst ist die Abfindung in Zusammenhang mit der Arbeitgeberkündigung, die man am Arbeitsgericht für die jährliche Betriebszugehörigkeit noch einklagt.
Im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag kann geregelt sein, dass für den Fall der Mitarbeiter scheidet vor dem 01.04. des darauffolgenden Jahres aus dem Arbeitsverhältnis aus, das Weihnachtsgeld komplett zurückzuzahlen ist. Meist folgt noch, dass nur der Weihnachtsgeld bekommt, der sowieso noch im ungekündigten Arbeitsverhältnis steht. Schau nach, und wenn es so vereinbart ist, dann kannst du diese Forderung gleich knicken.
Triffst du garkeine Entscheidung , bekommst du deine fristgerechte Kündigung (ja richtig 30.09. zum 31.12.), somit ist die Zeit kein Trumpf im Ärmel, er wird wohl die Bedenkfrist kaum einfach mal so vergessen oder sie dich herauszögern lassen, indem du dich nicht entscheidest. Die Abfindung ist damit pfutsch. Aber du hast dann Anspruch auf Arbeitslosengeld, falls die Anwartschaftszeit erfüllt ist. Bei einem Aufhebungsvertrag hast du immer schlechte Karten in bezug auf ALG, weil dann gibt es erstmal 12 Wochen Sperre. Du wirst also mit den 5000 Euro erstmal für die nächsten 12 Woche leben müssen. Wird wahrscheinlich nicht viel übrig bleiben am Ende. Deshalb ist es richtig, falls du Fall 1 in Erwägung ziehst, schon etwas mehr zu fordern der Versuch ist es zumindestens wert, ausser du hast im Anschluss gleich wieder Arbeit und bist nicht auf das AA angewiesen.
Ich würde mich ehrlich gesagt mal mit dem Taschenrechner hinsetzen und beide Angebote unter Einbeziehung jeglicher Konsequenz (zb eben das ALG) ausrechnen und mich für das entscheiden, wo man finanziell besser abschneidet.
Der Ag hat dir schließlich 2 vernünftige und auch logisch nachvollziehbare Angebote unterbreitet.
Verfasst am: 29.09.04, 14:58 Titel: Re: Nahelegung einer Kündigung! Wie soll ich mich verhalten?
Achso nich das jmd. denkt ich meine 5000 Euro sind kein Geld, aber jeder hat andere Lebensumstände und hat anders verdient und wenn ich 5 Kinder zu ernähren habe und kein ALG bekomme und von dem Geld leben muss, bleibt von der Abfindung am Ende nicht wirklich viel übrig, was man dann an wirklichem zusätzlichen "PLUS" verzeichnen kann.
Verfasst am: 29.09.04, 20:04 Titel: Re: Nahelegung einer Kündigung! Wie soll ich mich verhalten?
Nichts voreilig unterschreiben, alles sehr knapp bis morgen.
Die Ku-Frist in jedemfall einhalten. Ich würde keinen AHV unterschreiben, in dem weniger als 10T€ stehen. Dern Rest musst Du selbst überlegen.
Verfasst am: 30.09.04, 09:01 Titel: Re: Nahelegung einer Kündigung! Wie soll ich mich verhalten?
Du solltest Dein Verhalten von den Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage abhängig machen.
Erste Frage: Sind mehr als 5 Mitarbeiter beschäftigt und Du selbst länger als 6 Monate? - Ich denke ja, und damit bist Du im gesetzlichen Kündigungsschutz.
Hat Dein Arbeitgeber keinen Grund für die Kündigung (verhaltens-, personen- oder betriebsbedingten Gründe - und es zählen nur erhebliche Gründe), will er Dich also einfach nur so loswerden, dann soll er bluten. Du kannst Deine weitere Tätigkeit in dem Laden jederzeit gerichtlich durchsetzen.
Du bist dann keinesfalls im Druck, jetzt schon irgendwelche Angebote anzunehmen, darfst aber die Erhebung einer Kündigungsschutzklage innerhalb drei Wochen nach Erhalt der Kündigung nicht vergessen!!!!
Anders sieht es natürlich aus, wenn Du weißt, daß die Kündigung berechtigt ist - Genau kann das aber nur ein auf Arbeitsrecht spezialisierter Anwalt sagen, oder falls Du Gewerkschaftsmitglied bist - kostenlos die DGB-Rechtsschutz. Obwohl ich kein Freund davon bin, überall Rechtsanwälte mit hereinzuziehen -
Das Arbeitsrecht ist eine so komplizierte Spezialmaterie, daß ein Laie trotz bester Ausgangsposition alles falsch machen kann.
Verfasst am: 30.09.04, 11:41 Titel: Re: Nahelegung einer Kündigung! Wie soll ich mich verhalten?
Meinem direkten Vorredner kann ich mich nur anschließen. Auf keinen Fall zu einer Unterschrift drängen lassen. Vorab mußt du klären, ob du unter den Kündigungsschutz fällst.
Was passiert, wenn du nicht unterschreibst ?
1.
Am 30.09.04 bekommst du die Kündigung zum 31.12.04.
2
Nun hast du drei Wochen Zeit zum Einreichen der Klage. Zeit ausnutzen und dann am 20.10.04 kurz vor Fristablauf Klage einreichen.
3.
Nun mahlen die Mühlen der Justiz. Zuerst wird ein sog. Gütetermin angesetzt. Jenachdem welches AG für Dich zuständig ist (Großstadt oder Land) sind die Gerichte unterschiedlich stark belastet. D.h. der Gütetermin dürfte frühestens Ende November oder sogar erst im Dezember stattfinden. In diesem Termin wird noch nicht verhandelt, sondern nur geschaut ob eine gütliche Einigung möglich ist. Hier könntest du deine absolute Maximalforderung auf den Tisch legen. Der Chef wird damit nicht einverstanden sein und gibt dir ein neues Angebot, mit dem du aber nicht einverstanden bist. Wenn es keine Einigung gibt, ist der Gütetermin gescheitert und nun wird ein Verhandlungstermin angesetzt.
4.
Der Verhandlungstermin kann durchaus erst im Frühjahr 2005 stattfinden. So schnell gehen solche Sachen nicht über die Bühne. Erst dann kann eine Entscheidung getroffen werden. Wird die Kündigung dann für unwirksam erklärt, wird es richtig teuer für den Arbeitgeber.
Fazit: Ich würde nicht sofort klein beigeben. Wenn er dich loswerden will, dann lasse es dir fürstlich bezahlen. Vorausgetzt er hat keine Gründe, dich zu entlassen. _________________ Dieser Beitrag ist meine persönliche Meinung und stellt keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne dar.
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