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Verfasst am: 06.05.07, 18:45 Titel: defekter Motorroller nach Unfall durch Dritten
Welche privatrechtlichen Maßnahmen können bei folgendem Sachverhalt ergriffen werden:
Der sechzehnjährige B. verleiht seinen Motorroller an einen Freund. Der Entleiher verleiht
den Motorroller ohne Wissen des Besitzers an einen Dritten. Dieser verursacht bei einer
Fahrt mit dem Motorroller einen Unfallschaden in Höhe von ca. 480,-- EUR.
Ein schriftl. Kostenvoranschlag liegt vor. Schadenfotos wurden aufgenommen. B. hat bisher
erfolglos versucht die Schadensübernahme sowohl beim minderjährigen Entleiher als auch bei dessen Eltern anzubringen.
Welche Möglichkeiten hat B. die Schadensübernahme aussergerichtlich durchzusetzen?
Auf welches Recht kann sich der sechzehnjährige B. berufen um sich den Schaden ersetzen zu lassen?
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