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Wer bezahlt meinen Anwalt???

 
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hanibal
Interessierter


Anmeldungsdatum: 12.01.2005
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 12.01.05, 18:18    Titel: Wer bezahlt meinen Anwalt??? Antworten mit Zitat

Hallo,

habe eine allgemeine Frage:

Wenn mann nun durch einen Verkehrsteilnehmer sein Werbeaufsteller/Kundenstopper beschädigt bekommt bzw. er Eigentum beschädigt, wer zahlt dann den Anwalt wenn es zur Gerichtsverhandlung kommen sollte. Also ich weiss dass man eine Frist setzt und dann erst einen Anwalt einschaltet und der Verursacher, da er sich in Verzug befindet, den Anwalt bezahlen muss. Was ist jedoch wenn der Verursacher sich weigert zu zahlen und das Gericht angerufen werden muss? Muss ich meinen Anwalt selber bezahlen? Und wie ist es bei einem Schuldspruch des Verursachers? Zahlt er dann meine Anwaltskosten?

Es geht um eine Sache wonach jemand einen Werbeaufsteller vor einem Geschäft auf dem Gehweg angefahren und beschädigt hat und sich weigert den Schaden zu ersetzen, weil er der Meinung ist, dass der Werbeaufsteller nicht dort stehen durfte bzw. nicht durch die Stadt genehmig worden ist.

Meiner Meinung nach ist es so wie bei einem Auto welches im absoluten Halteverbot parkte und angefahren wurde. Der Unfallverursacher war der Meinung dass das Auto nicht dort stehen durfte. Jedoch muss er für den Schaden aufkommen.

Was wäre wenn ein Kinderwagen dort stehen würde? Das frag ich mich jetzt natürlich Winken


vielen Dank schon einmal im voraus.

Grüsse

Hani
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Alba
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 1057

BeitragVerfasst am: 12.01.05, 18:32    Titel: Antworten mit Zitat

Grob gesprochen:

Sobald der potentielle Verursacher sich endgültig weigert zu zahlen, kommt es im wesentlichen darauf an, wie der Rechtsstreit ausgeht/die Rechtslage ist.

Wer verliert, trägt die Anwaltskosten. Komt das Gericht zu einem Mitverschulden und der Streit geht teilweise verloren, so werden auch die Prozesskosten entsprechend geteilt. Und wenn es zu einem Vergleich kommt, können sich die Parteien über die Kostentragunspflicht einigen.
_________________
Obiger Text reflektiert meine spontane Meinung. Ich übernehme hierfür keine Haftung. Sie entspricht nicht dem Sorgfaltsmaßstab einer kunstgerechten juristischen Beratung.
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Gast






BeitragVerfasst am: 12.01.05, 19:06    Titel: Antworten mit Zitat

Hi,

zusätzlich ist noch anzumerken, dass man seinem eigenen Anwalts aus dem Auftragsverhältnis die Begleichung seiner Kosten schuldet. Der eigene Anwalt hat also die Möglichkeit:
a) wenn der Prozess gewonnen wird, sein Geld von der Gegenseite zu bekommen oder
b) sich sein Honorar auch von der eigenen Partei zu holen ( 19 BRAGO/ § 11 RVG).

So gesehen, hat er also praktisch 2 Quellen, darf jedoch seine Kosten natürlich nur einmal einfordern.
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hanibal
Interessierter


Anmeldungsdatum: 12.01.2005
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 12.01.05, 20:03    Titel: Antworten mit Zitat

kann er denn einen Vorschuss verlangen ??? Also erst sich von mir bezahlen lassen, und dann nach zb. gewinn der Gerichtsverhandlung das Geld an mich zurückzahlen?

mfg

Hani
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FM
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 7320

BeitragVerfasst am: 12.01.05, 20:08    Titel: Antworten mit Zitat

hanibal hat folgendes geschrieben::
kann er denn einen Vorschuss verlangen ??? Also erst sich von mir bezahlen lassen, und dann nach zb. gewinn der Gerichtsverhandlung das Geld an mich zurückzahlen?

mfg

Hani


Sicher kann er das, es ist auch der Normalfall.
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