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Tatbestand Verleumdung

 
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passgang
Interessierter


Anmeldungsdatum: 10.05.2007
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 10.05.07, 17:46    Titel: Tatbestand Verleumdung Antworten mit Zitat

Hallo , mein Sohn befindet sich in folgender Situation.
Heute wurde über 2 Schüler (darunter mein Sohn) eine Klassenkonfernz abgehalten
die wahrscheinlich den Tatbestand einer Verleumdung rechtfertigt was mit einem
Tag Schulverbot und einem Schulverweis daherkommt. Der Klassenlehrer hat mir das heute per Telefon mitgeteilt. Konsequenz wäre eine Abwertung der Verhaltensnote
auf ungenügend.
Mein Sohn befindet sich in der 8 Klasse mit einem Notendurchschnitt von 2,1 ,
Verhaltensnotewar gut. Er will seine mittlere Reife machen, vielleicht sogar Abitur oder in Richtung Zoll, Bundespolizei .
Folgendes hat sich ereignet. Er hatte letzte Woche mit 3 Freunden während der Freizeit einen Stadtbummel
gemacht, und neugierig wie 14 jährige sind auch kurz in einen Beate Uhse Shop geschaut. Bemerkung meines Sohnes, schau mal die Frau(Aufsichtsperson) sieht aus wie die Lehrerin x. unserer Schule.
Dazu muss ich sagen das diese Bemerkung die einzige war die mein Sohn tätigte.
Die anderen flachsten weiter vielleicht könnte man ja mal fragen ob die Leherin einen
Zweitjob ausübt.
Der 2Schüler besaß nun wirklich die Dummheit oder Dreistheit die Lehrerin am nächsten Tag dazu zu befragen. Dabei fiel auch dann der Name meines Sohnes obwohl er die Lehrerin (Religion) gar nicht im Unterricht hat. Die Lehrerin beschwerte sich beim Klassenlehrer , wir waren auch in der Schule , der Klassenlehrer fand auch das unser Sohn eigentlich nix mit de Sache zu tun hat und dachte nach einer entschuldigung bei der Lehrerin )ein kleines Geschenk mit Entschuldigungsbrief ) wäre die Sache erledigt.
Zufälligerweise wurde die Lehrerin in der selben Woche von einem anderen Schüler aus der 9. Klasse etwas sexistisch (Frau Lehrerin haben sie einen geilen Arsch) angemacht. Unser Sohn hat aber weder im Schulsaal noch in der Pause die Sache mit anderen besprochen oder etwas rumerzählt. Jetzt die Klassenkonferenz, wo auch ausser dem Klassenlehrer alle dem Antrag der Lehrerin zugestimmt haben.
Die Konfernz wird am Dienstag wiederholt , ich darf dann auch dabeisein und meine Meinung sagen. Kann mir da vielleicht jemand einen Tip geben wie ich michverhalten soll,
was wäre rechtlich möglich.

Vielen Dank im vorraus.
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 10.05.07, 19:17    Titel: Antworten mit Zitat

Ich persönlich sehe hier keinen der §§186, 187 StGB erfüllt. Das ist aber für schulrechtliche Konsequenzen auch nicht nötig.
Dennoch frage ich mich, wieso die Schule aus außerschulischem Verhalten so einen Aufriß macht. Muß wohl auch an dem liegen, was der andere Schüler so erzählt hat (vielleicht: "Der A erzählt jedem, die Lehrerin X arbeitet in nem Sexshop"?).
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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Kurt Knitz
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 16.10.2005
Beiträge: 1377
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 11.05.07, 04:04    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo passgang,

Zitat:
Ein Schüler A aus der 8. Klasse hatte letzte Woche mit 3 Freunden B, C und D während der Freizeit einen Stadtbummel gemacht, und neugierig wie 14 jährige sind auch kurz in einen Beate Uhse Shop geschaut. Bemerkung von A: "Schau mal die Frau(Aufsichtsperson) sieht aus wie die Lehrerin x. unserer Schule." Die anderen flachsten weiter vielleicht könnte man ja mal fragen ob die Lehrerin einen Zweitjob ausübt.

Der Schüler B besaß nun wirklich die Dummheit oder Dreistheit, die Lehrerin am nächsten Tag dazu zu befragen. Dabei fiel auch dann der Name des Schülers A, obwohl er die Lehrerin (Religion) gar nicht im Unterricht hat. Die Lehrerin beschwerte sich beim Klassenlehrer, die Eltern waren auch in der Schule, der Klassenlehrer fand auch, dass A eigentlich nix mit der Sache zu tun hat und dachte, nach einer entschuldigung bei der Lehrerin (ein kleines Geschenk mit Entschuldigungsbrief ) wäre die Sache erledigt.
Zufälligerweise wurde die Lehrerin in der selben Woche von einem anderen Schüler E aus der 9. Klasse etwas sexistisch ("Frau Lehrerin haben sie einen geilen Arsch") angemacht. Unser Sohn hat aber weder im Schulsaal noch in der Pause die Sache mit anderen besprochen oder etwas rumerzählt. Jetzt die Klassenkonferenz, wo auch ausser dem Klassenlehrer alle dem Antrag der Lehrerin zugestimmt haben.
Die Konfernz wird am Dienstag wiederholt, ein Elternteil darf dann auch dabeisein und seine Meinung sagen.
Kann mir da vielleicht jemand einen Tip geben wie sich der Elternteil verhalten soll,
was wäre rechtlich möglich.

Um welches Bundesland und welche Schulart soll es gehen?
Welche disziplinarischen Maßnahmen hat die Lehrerin gegen B und E beantragt?
Welche Maßnahmen gegen B hat die Klassenkonferenz abgestimmt?
Wurde in der 9. Klasse eine Klassenkonferenz über E abgehalten, mit welchem Ergebnis?
Hat der Schüler A zwei Eltern? Dürfen beide zur Klassenkonferenz gehen? Dürfen sie einen neutralen Zeugen (z.B. Klassenelternvertreter) mitnehmen, der ein Gedächtnisprotokoll erstellt?
Was konkret wird dem Schüler A vorgeworfen, außer dass er eine äußerliche Ähnlichkeit zwischen der Aufsichtsperson im Sexshop und der Lehrerin bemerkt hat?
Wer ist auf die Idee gekommen, die Entschuldigung mit einem Geschenk zu kombinieren? Das könnte als zusätzliche Verächtlichmachung (käufliche Frau) gewertet werden.

Ich denke, am wichtigsten ist, eine sachliche Darstellung der Fakten aus Sicht der Eltern (was ist passiert, wer hat was zu wem gesagt) und einen Vorschlag zur Bereinigung und Wiedergutmachung (Entschuldigung, Sozialstunden etc.) zusammenzuschreiben und allen Teilnehmern der Klassenkonferenz so rechtzeitig zu senden, dass sie es in Ruhe durchlesen können. Dann ist noch wichtig, in der Klassenkonferenz auch dann sachlich zu bleiben, wenn der Schüler unangemessen angegriffen wird. Es ist m.E. nicht so entscheidend, welche disziplinarische Maßnahme der Schüler konkret bekommt, sondern welches Ansehen er künftig bei den Lehrerinnen und Lehrern hat.

Wie lief es denn, als "die Eltern in der Schule waren"?
Wer hat mit wem gesprochen?
Bestand Konsens über die Vorkommnisse oder gab es sehr unterschiedliche Erinnerungen?
Eine Verleumdung ist eine absichtlich rufschädigende Lüge über jemanden. Wer wirft wem Verleumdung vor?

Schöne Grüße
Kurt
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passgang
Interessierter


Anmeldungsdatum: 10.05.2007
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 11.05.07, 14:53    Titel: Antworten mit Zitat

Erstmals vielen Dank für eure Mithilfe.
Also Bundesland ist Rheinland Pflaz eine REgionale Schule (Hauptschule/REalschule)
Der Schüler A ist in den REalschulkursen. Er hat bei der Lehrerin X(REligionslehrerin)
keinen Unterricht..
Beantragt sind für beide Schüler die gleichen Maßnahmen. Einen Tag Schulverbot
und einen Schulverweis., der laut dem Klassenlehrer eine Abwertung der
Verhaltensnote auf ungenügend bedeuten kann was sich dann im Abschlusszeugnis der 8. Klasse niederschlägt.Das ist für mich der springende Punkt , da ein Ungenügend im Zeugnis mit Vermerk (Verleumdung oder ähnliches) kaum zur Bewerbungszwecken
dient.
Über Schüler E wird auf jeden Fall eine Konferenz stattfinden ich weiss aber nicht
ob sie schon stattgefunden hat.Die beiden Vorfälle haben aber nix miteinander zu tun waren aber wohl in der gleichen Woche passiert.
Die Klassenkonfernz wird also am Dienstag wiederholt. Leider darf ich als Nichterziehungsberechtigter an der Konferenz nicht teilnehmen. Meine Lebensgefährtin
(Philippinin) spricht zwar gut Deutsch, kann sich aber wahrscheinlich nicht richtig
gegen 20 Lehrer wehren. Habe ich heute erst vom KLassenlehrer erfahren.
Den Vorschlag mit dem neutralen Zeugen werden ich auf jeden Fall versuchen.
Vorgeworfen wird dem Schüler A das er der Auslöser der ganzen Sache ist
da er die angebliche Ähnlichkeit bemerkt. hat. Der Antrag lautet auf Rufschädigung
bzw Verleumdung.Auf die Idee mit der Entschuldigung kam der Rektor der Schule.
Anzumerken ist das die Lehrerin X keine ständige Lehrerin der Schule ist sondern nur
für ca ein Jahr hier tätig ist.
Anzumerken ist vielleicht auch das der Schüler B nichts aus der Sache gelernt hat
er wurde heute schon wieder nach Hause geschickt.
Schüler A hat wie bereits erwähnt die VerhaltensNote Gut im Halbjahreszeugnis erhalten , er ist zwar kein Engel hat aber im 2. Halbjahr auch keine Böcke geschossen.
Anzumerken ist vielleicht auch das Schüler Avor ca 2 Monaten ein Opfer von Mobbing war (Handyterror),
die Lehrerkonferenz auch einen Antrag bei der Polizei gestellt hat ,(wir wussten gar nix davon) wir ihn aber nicht weiterverfolgt haben da unser Sohn keine negativen Anzeichen zeigte und wir die
Eltern der Verursacher r auch noch kennen (gleicher Ort)
In der Schule waren Klassenlehrer, die Kinder A und B sowie meine LG und ich.
Schüler B hat deutlich gemacht das Schüler A eigentlich nichts mit der Sache zu tun hat und ihm der Name nur rausgerutscht ist. Er wollte sich eigentlich nur wichtig machen.
Einen weiteren Zeugen Schüler C hat mir die Sachlage im Shop bestätigt.
Anzumerken ist auch das die Frau im Shop nicht aufreizend gekleidet war sie hätte genausogut im Tabakladen arbeiten können.
Schüler D der den Vorschlag machte die Lehrerin zu fragen ist nicht auf der Schule.
Die Sache in der Schule hat sich ungefähr so abgespielt.
Schüler B: Frau Lehrerin haben sie einen Zweitjob.
Lehrerin X. Wieso,
Ach ich frag lieber nicht das wäre eine Beleidigung.
Die Lehrerin drängte ihn dann weiter bis er die Sache erzählte und den Namen des
Schülers A nannte. Er hat aber mehrmals beteuert das Schüler A nix mit der Sache zu
tun hat.
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passgang
Interessierter


Anmeldungsdatum: 10.05.2007
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 11.05.07, 14:59    Titel: Antworten mit Zitat

.
Dennoch frage ich mich, wieso die Schule aus außerschulischem Verhalten so einen Aufriß macht. Muß wohl auch an dem liegen, was der andere Schüler so erzählt hat (vielleicht: "Der A erzählt jedem, die Lehrerin X arbeitet in nem Sexshop"?).[/quote]

Wie gesagt, ausser die Äusserung im Shop hat Schüler A weder im Schulsaal,
Pausenraum ect etwas erwähnt was auch von Schüler B nicht behauptet wurde,
der Name ist ihm wohl nur rausgerutscht, er hat wohl auch gleich zurückgerudert, hatte aber keinen Wert mehr.
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Doc_Schnaggls
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Anmeldungsdatum: 15.03.2007
Beiträge: 475
Wohnort: Großraum Stuttgart

BeitragVerfasst am: 11.05.07, 15:15    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

ich bin zwar kein Jurist und auch kein Spezialist für Disziplinarmaßnahmen an Schulen, aber wenn ich diesen Beitrag lese, muss ich doch ernsthaft am Verstand der betroffenen Lehrer zweifeln.

Nicht dass ich einem Schüler Narrenfreiheit im Bezug auf seine Äußerungen gegenüber den Lehrern zugestehe, aber hier wird doch wohl sprichwörtlich aus einer Mücke ein Elefant gemacht.

Ein derartiger Aufstand wegen einer angeblichen Äußerung, die den Lehrern nur durch Hörensagen bekannt geworden ist finde ich einfach nur unglaublich peinlich.

Haben diese Lehrkräfte den nicht wirklich wichtigeres zu tun, als sich über eine eventuelle Verleumdung (die ich im Übrigen nicht erkennen kann - schließlich hat der Schüler ja gesagt -
Zitat:
Bemerkung meines Sohnes, schau mal die Frau(Aufsichtsperson) sieht aus wie die Lehrerin x. unserer Schule.
- und nicht etwa: Lehrerin X arbeitet in einem Sexshop, aufzuregen?

Falls es tatsächlich zu diesem Verweis und der Notenabwertung kommen sollte, würde ich mich mit allen Mitteln wehren - angefangen bei einer Beschwerde beim Oberschulamt!

Wo sind wir denn inzwischen?

Grüße,

Doc Schnaggls
_________________
Never be afraid to try something new! Remember: Amateurs built the ark, professionals built the Titanic.
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Kurt Knitz
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Anmeldungsdatum: 16.10.2005
Beiträge: 1377
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 11.05.07, 16:07    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo passgang,
Zitat:
Leider darf der Lebensgefährte der Mutter des Schülers A als Nichterziehungsberechtigter an der Konferenz nicht teilnehmen.
Der Lebensgefährte darf dann teilnehmen, wenn die Mutter der Schule schriftlich mitteilt, dass sie als Sorgeberechtigte den Lebensgefährten auch mit der Erziehung und Pflege des Kindes beauftragt hat, siehe Schulgesetz RLP § 37 Abs. (3). Diese Bestimmung ist auch vielen Lehrern nicht bekannt, Kopie des Gesetzestextes beilegen.

Zitat:
Vorgeworfen wird dem Schüler A, dass er der Auslöser der ganzen Sache ist, da er die angebliche Ähnlichkeit bemerkt hat.
Das habe ich mir gedacht. Wenn aber tatsächlich eine Ähnlichkeit besteht, kann man ihm nicht als schulische Verfehlung vorwerfen, dass er das bemerkt und in seiner Freizeit ausspricht. Er kann nichts dafür, dass sich die beiden Personen ähneln.

Zitat:
Der Antrag lautet auf Rufschädigung bzw Verleumdung.
Die er nicht vorgenommen hat, sondern Schüler B (wenn auch aufgrund der Beobachtung von A, aber A ist nicht für die Art und Weise in Mithaftung zu nehmen, wie B damit umgeht).

Zitat:
Auf die Idee mit der Entschuldigung kam der Rektor der Schule.
Entschuldigung ist selbstverständlich. Sicher tut es dem A leid, was der B aus seiner an sich harmlosen Beobachtung gemacht hat.
Ein Strauß Blumen kann gut oder schlecht sein, das kann man m.E. im voraus nicht wissen.
Ein Sachgeschenk darüber hinaus würde ich aber für völlig verfehlt halten.

Zitat:
Anzumerken ist das die Lehrerin X keine ständige Lehrerin der Schule ist sondern nur für ca ein Jahr hier tätig ist.
Deshalb ist sie keinen Deut weniger schutzwürdig.

Zitat:
Anzumerken ist vielleicht auch das der Schüler B nichts aus der Sache gelernt hat er wurde heute schon wieder nach Hause geschickt.
Nicht wegen anderer Sachen auf B herumhacken, aber klar darlegen, dass es allein die Verantwortung von B war, die den Tatsachen entsprechende Beobachtung von A derart zu verwerten.

Zitat:
die Mutter von A kann sich aber wahrscheinlich nicht richtig gegen 20 Lehrer wehren.
Das ist wohl eher eine Klassenstufenkonferenz. Eine einzige Schulklasse wird doch keine 20 Lehrer haben.

Vorsicht, auch die vielen anderen Argumente sowie solche Vorwürfe im Stil von Doc Schnaggls können leicht auf Nebenkriegsschauplätze führen. Streng bei der Sache bleiben!

Mutter und Lebensgefährte sollten schon mal anfangen, alle relevanten Fakten (z.B. auch die Aussagen von C) schriftlich zusammenzutragen. Man muss mehrmals über so ein Schreiben schlafen, damit es schließlich wirklich nur in sachlichem Ton geschrieben ist.

Schöne Grüße
Kurt
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Die länderspezifischen Schulgesetze und vieles mehr auf dem Deutschen Bildungsserver:
http://www.bildungsserver.de/zeigen.html?seite=552
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passgang
Interessierter


Anmeldungsdatum: 10.05.2007
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 12.05.07, 14:05    Titel: Antworten mit Zitat

Ich hab hier mal einen Vorabtext verfasst. Vielleicht könnt ihr ja mal schauen ob etwas noch unbedingt rein oder raus soll. Mit den Augen rollen

y den 13.5.07

Betreff: Lehrerkonferenz am 15.Mai über die Abstimmung des Tatbestandes der
Verleumdung von Schüler Al gegenüber Frau x.

Sehr geehrte Damen und Herren
Hiermit möchte ich ihnen eine Stellungnahme über den Vorfall aus Sicht der Erziehungsberechtigten von A geben. A hat vor ca 3 Wochen mit 3 Bekannten kurz in einen Beate Uhse Shop geschaut.
Dabei merkte A an das die Aufsichtsperson des Shops die völlig unauffällig mit Jeans und T-Shirt bekleidet war eine gewisse Ähnlichkeit mit der
Lehrerin Frau x aufweist. Diese Bemerkung war somit auch das einzige was A zu dem Fall gesagt hat, er hat weder danach in der Stadt noch am nächsten Tag in der Schule weitere
Bemerkungen über die Ähnlichkeit abgegeben. Dies wurde auch vom Beteiligten B mit Beisein vom Klassenlehrer Herrn Z und uns bestätigt. Ein weiterer Zeuge ist Beteiligter
C. Der Junge der den Vorschlag machte man könnte die Lehrerin mal fragen ob sie hier arbeitet geht nicht auf diese Schule
Der Vorwurf der Verleumdung (Eine Verleumdung ist eine absichtlich rufschädigende Lüge über jemanden) ist aus unserer Sicht somit nicht gegeben und da eine gewisse Ähnlichkeit bestand, kann man ihm die Bemerkung nicht als schulische Verfehlung vorwerfen da er sie in seiner Freizeit aussprach.
Die Strafe die angestrebt wird ist ein Tag Schulauschluss und einen Schulverweis.
Der könnte die Verhaltensnote im Abschlusszeugnis der 8. Klasse auf nicht zufriedenstellend heraufsetzen. A hatte im Halbjahreszeugnis einen Schnitt von 2,1. Seine Verhaltensnote war gut. Seine Noten im 2. Halbjahr dürften nicht viel schlechter sein. Ebenso möchte ich anmerken das A die Schule bei Sportfesten immer hervorragend vertreten hat. Mit dem Jahreszeugnis muss sich A im späteren Verlauf seines Lebens bewerben...
. Er möchte vielleicht Abitur machen oder eine Laufbahn beim Zoll oder
Bundespolizei machen. Ich glaube nicht das er mit einer ungenügenden Verhaltensnote mit
Vermerk auf Verleumdung hier eine Chance hätte.
Wir möchten in keinsterweise die erlittenen Demütigungen oder Beleidigungen der FrauX
In Frage stellen, somit möchte ich ihnen den Vorschlag machen die Strafe des
Schulverweises fallenzulassen und stattdessen eine disziplinarische Maßnahme wie z.B einer
Sozialstunde zu vergeben.
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Kurt Knitz
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Anmeldungsdatum: 16.10.2005
Beiträge: 1377
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 13.05.07, 18:48    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo passgang,

hier ein Vorschlag für den Brief, den die Mutter an den Klassenlehrer schicken könnte mit der Bitte, Kopien schon vorab an alle an der Konferenz beteiligten Lehrer zu verteilen:

Zitat:
Vorab-Stellungnahme zur Klassenstufenkonferenz am 15.5.07


SgDuH

am 15.5.07 soll in der Klassenstufenkonferenz über unangemessene Äußerungen von Schülern gegenüber der Lehrerin Frau AB und die Konsequenzen daraus beraten werden. Ich möchte Ihnen meinen Kenntnisstand über den Vorfall darlegen:

Mein Sohn GH befand sich am xx.xx.07 nachmittags mit drei Freunden, darunter auch der Schüler CD, auf einem Stadtbummel. Dabei kamen die Jungen auf die Idee, aus Neugierde einen Beate-Uhse-Shop zu betreten. Mein Sohn bemerkte dabei zufällig eine äußerliche Ähnlichkeit zwischen der (völlig korrekt gekleideten) weiblichen Verkäuferin und der Lehrerin Frau AB und teilte seinen Freunden diese Beobachtung spontan mit. In der Folge machte einer aus der Gruppe den nicht ernst gemeinten Vorschlag, die Lehrerin auf diese Ähnlichkeit anzusprechen.

Leider konnte CD diese flapsige Bemerkung nicht auf sich beruhen lassen, sondern fragte tatsächlich am nächsten Tag Frau AB, ob sie einen Zweitjob habe. Auf ihre Rückfrage, wie er darauf komme, antwortete er zunächst "Ach ich sags lieber nicht, das wäre eine Beleidigung". Erst als sie ihn mehrmals aufforderte, die Hintergründe zu benennen, erwähnte er die äußerliche Ähnlichkeit mit der Verkäuferin und dass meinem Sohn diese Ähnlichkeit als erstem aufgefallen sei.

So weit ich informiert bin, wurde Frau AB leider in derselben Woche auch in der 9. Klasse von einem weiteren Schüler mit unangemessenen sexistischen Äußerungen konfrontiert. Ich unterstütze sehr, dass Lehrerinnen im allgemeinen und Frau AB im besonderen gegen sexistische Äußerungen von Schülern in Schutz genommen werden. Mein Sohn hat aber weder ihr gegenüber noch in sonstigen Gesprächen an der Schule solche Äußerungen gemacht. Er hat lediglich die äußerliche Ähnlichkeit der beiden Personen in dem Moment festgestellt, als er die Verkäuferin erblickte. Er kann nicht verantwortlich dafür gemacht werden, dass der Schüler CD am nächsten Tag dies in unangemessener Weise gegenüber der Lehrerin AB geäußert hat.

Ich bin gerne bereit, alles dazu beizutragen, was in meiner Kraft steht, um Frau AB künftig vor sexistischen Äußerungen von Schülern zu schützen. Ich kann aber nicht akzeptieren, dass aus Gründen der Generalabschreckung mein Sohn eine der Sache nicht angemessene Strafe bekommt. Insbesondere wäre eine Abwertung seiner bisher bei "2" stehenden Verhaltensnote oder/und ein Eintrag im Zeugnis unangemessen. Er muss sich mit diesem Zeugnis bei Ausbildungsstellen bewerben und möchte sich auch auf Stellen bewerben, bei denen dem Verhalten ein besonderes Gewicht beigemessen wird.

Ich möchte Ihnen hiermit mitteilen, dass ich als gesetzlich Sorgeberechtigte meinen Lebensgefährten EF ständig auch mit der Erziehung und Sorge für meinen Sohn betraut habe. Er wird sein daraus erwachsendes Recht nach § 37 Abs. (3) Schulgesetz wahrnehmen und gemeinsam mit mir an der Konferenz teilnehmen.

Ich bitte darum, als neutrale Zeugen unseren Klassenelternvertreter WX und den Elternbeiratsvorsitzenden YZ (oder stellvertr. EB-Vors. oder Elternvertreter aus der Schulkonferenz oder ...) zur Klassenstufenkonferenz mitbringen zu dürfen.

MfG
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Kurt Knitz
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Anmeldungsdatum: 16.10.2005
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BeitragVerfasst am: 14.05.07, 09:23    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo passgang,

ich frage mich gerade, wer eigentlich auf die Idee gekommen ist, für die Behandlung dieses Themas eine Klassenstufenkonferenz (ist es eigentlich eine solche oder eine andere Art von Teilkonferenz?) einzuberufen. Diese ist nur für Themen zuständig, die die gesamte Klassenstufe betreffen. Gibt es in dieser Klassenstufe vielleicht ein generelles Problem mit respektlosem Umgang mit Lehrerinnen?

Außerdem habe ich im Schulgesetz Rheinland-Pfalz keine genauen Bestimmungen über Ordnungsmaßnahmen gefunden (abgesehen vom § 55, der den vorübergehenden oder endgültigen Ausschluss von der Schule regelt). Steht das dann in jeder einzelnen Schulordnung oder regelt das die Gesamtlehrerkonferenz der einzelnen Schule per einfachem Beschluss?

Schöne Grüße
Kurt
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Doc_Schnaggls
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Anmeldungsdatum: 15.03.2007
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BeitragVerfasst am: 14.05.07, 09:48    Titel: Antworten mit Zitat

Kurt Knitz hat folgendes geschrieben::


Vorsicht, auch die vielen anderen Argumente sowie solche Vorwürfe im Stil von Doc Schnaggls können leicht auf Nebenkriegsschauplätze führen. Streng bei der Sache bleiben!



Lieber Kurt Knitz,

auf Basis Ihres Beitrages, habe ich meinen Beitrag nochmals genau angeschaut.

Die Aussage "Vorwürfe im Stil von Doc Schnaggls" kann ich so nicht nachvollziehen.

Mit meinem Beitrag wollte ich lediglich Befremden über das Vorgehen in der Schule kund tun - meine Schulzeit liegt zwar auch schon 15 Jahre zurück, aber ein derartiger Aufstand wegen einer solchen Äußerung, die ja zudem noch außerhalb der Schule stattfand, hätte es an meiner Schule nie gegeben.

Ich bleibe bei meiner Meinung, dass hier mit Kanonen auf Spatzen geschossen wird.

In Zeiten, in denen Unterrichtsausfälle leider zur Tagesordnung zählen (ohne dass die Lehrer meist etwas dafür können) bin ich der Meinung, dass die Lehrer sich darauf konzentrieren sollten den Unterrichtsstoff zu vermitteln und nicht wegen einer unbedachten Äußerung eines Schülers gleich mehrere Konferenzen durchführen sollten.

Hier hätte eine einfache Ermahnung des Schülers meiner Meinung nach, völlig ausgereicht.

Dies, und nichts anderes, wollte ich mit meinem Posting ausdrücken.

Grüße,

Doc Schnaggls
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Kurt Knitz
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Anmeldungsdatum: 16.10.2005
Beiträge: 1377
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BeitragVerfasst am: 14.05.07, 10:45    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Doc Schnaggls,
Zitat:
Ich bleibe bei meiner Meinung, dass hier mit Kanonen auf Spatzen geschossen wird.
Ja, das ist völlig okay.

Man muss aber überlegen, was davon man vor der ganzen Konferenz zur Sprache bringt und was nicht. Das war das, was ich an passgang rüberbringen wollte.

Schöne Grüße
Kurt
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Doc_Schnaggls
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Anmeldungsdatum: 15.03.2007
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BeitragVerfasst am: 14.05.07, 11:01    Titel: Antworten mit Zitat

Kurt Knitz hat folgendes geschrieben::

Man muss aber überlegen, was davon man vor der ganzen Konferenz zur Sprache bringt und was nicht. Das war das, was ich an passgang rüberbringen wollte.


Hallo,

das sehe ich auch so.

Dann hatte ich wohl die o.g. Äußerung in den falschen Hals bekommen... Verlegen

Grüße,

Doc Schnaggls
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passgang
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Anmeldungsdatum: 10.05.2007
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 14.05.07, 16:00    Titel: Vielen Dank Antworten mit Zitat

Vielen Dank an alle die mir hier wertvolle Tips gegeben haben Smilie

ich hatte heute ein Gespräch mit dem Rektor und der hat doch ganz schön zurückgerudert, es war alles nicht so gemeint und die Notenhochstufung wäre gar nicht geplant gewesen ect. Nun brauche ich morgen gar nicht auf die Konferenz zu gehen,
sie könnten A sowieso keine Absicht nachweisen und außerdem wäre es ja auch
keine Gerichtsverhandlung. Eine richige Entschuldigung hätte sowieso gereicht.
Naja, auf jeden Fall vielen Dank für eure Hilfe. Winken
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