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Stonie Interessierter
Anmeldungsdatum: 30.12.2004 Beiträge: 10 Wohnort: Brühl, Rheinland
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Verfasst am: 03.01.05, 22:26 Titel: Miete an die Eltern??? |
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Hallo!
Bin seit dem 01.08.2003 in der Ausbildung.
Meine Eltern bekommen also weiterhin Kindergeld.
Verdiene ca. 380€ Netto.
Meine Eltern verlagen seitdem ich in der Lehre bin Miete (Waschen, Kochen, Büglen, etc.)
Nun zu meiner Fragen:
- Dürfen meine Eltern Miete von mir verlangen?
- Wenn ja; Wie hoch darf diese sein? |
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Blondie FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 13.12.2004 Beiträge: 29 Wohnort: Niedersachsen
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Verfasst am: 04.01.05, 13:59 Titel: |
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Moin Stonie,
hmm...früher nannte man sowas "Kostgeld". Deine Eltern möchten ja nicht Miete für die Nutzung des Wohnraumes sondern wohl eher einen Zuschuss für die Serviceleistungen von Hotel Mama, oder ???
Ich denke mal, sie können dich nicht dazu verpflichten etwas "abzugeben", andererseits sind sie aber natürlich auch nicht verpflichtet, sämtliche "Dienstleistungen" für dich zu erbringen, nä ?! Bis ja schon groß
Gerade waschen, kochen und bügeln könntest du ja selbst machen oder zumindest mithelfen... dann gleicht sich das wenigstens einigermaßen aus und du brauchst vielleicht nichts oder weniger zu Hause abgeben ?!? Wirst du sonst noch irgendwie von deinen Eltern unterstützt - indirekt finanziell meine ich, z.B. Auto, Versicherungen etc. ?!?
Gruß
Blondie |
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Stonie Interessierter
Anmeldungsdatum: 30.12.2004 Beiträge: 10 Wohnort: Brühl, Rheinland
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Verfasst am: 04.01.05, 20:07 Titel: |
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Moin!
Ne bekomm keinerlei finaziele Unterstützung.
Gibs da net irgendwelche Paragraphen wo was da drüber drin steht? |
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Christoph FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 15.09.2004 Beiträge: 2674 Wohnort: Lüpiland
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Verfasst am: 13.01.05, 11:40 Titel: |
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Stonie hat folgendes geschrieben:: | Moin!
Ne bekomm keinerlei finaziele Unterstützung.
Gibs da net irgendwelche Paragraphen wo was da drüber drin steht? |
Dafür gibt es keine Paragraphen. Wäre ja auch noch schöner.
Fällt aber alles unter den Begriff "Hausrecht". Das üben Deine Eltern nachwievor aus, auch wenn Du über 18 bist.
Der Vorschlag von Blondie ist nicht übel. Hier lauert aber eine Gefahr für Dich.
Du suchst einen Paragraphen, der dich von der Zahlung befreit. Dann such auch gleich mal einen Paragraphen, der Deine Mutter verpflichtet für dich zu kochen und zu putzen.
Ich mußte während meiner Lehre zwar kein Kostgeld abgeben, ist aber bei vielen Familien nachwievor üblich und auch zumutbar.
Dein Vater könnte auch sagen, entweder Kostgeld zahlen oder selber putzen, Wäsche waschen, Hemden bügeln, Staubsaugen etc.
Auch das gehört mit zum Erwachsenwerden. _________________ Dieser Beitrag ist meine persönliche Meinung und stellt keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne dar.
Falls Ihnen mein Beitrag weitergeholfen hat, können Sie mich gerne bewerten. Einfach auf den grünen Punkt links unter meinem Namen klicken. |
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daniel26 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 13.01.2005 Beiträge: 31 Wohnort: bei Köln
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Verfasst am: 13.01.05, 11:50 Titel: |
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@ Stonie:
Prinzipiell sind Deine Eltern für Dich unterhaltspflichtig bis zum 27. Lebensjahr, wenn Du in der Ausbildung steckst. Wie gesagt, gibt es dazu keine offiziellen rechtlichen Regelungen. Du solltest aber klären, ob Deine Eltern dieses Kostgeld für sich verleben wollen oder ob sie dies ganz oder teilweise auf die hohe Kante legen, um Dir später beim Umzug zu helfen.
MfG
Daniel |
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FM FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 05.12.2004 Beiträge: 7320
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Verfasst am: 13.01.05, 11:59 Titel: |
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Christoph hat folgendes geschrieben:: |
Du suchst einen Paragraphen, der dich von der Zahlung befreit. Dann such auch gleich mal einen Paragraphen, der Deine Mutter verpflichtet für dich zu kochen und zu putzen.
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Es gibt zumindest einen, wonach der Sohn/die Tochter beim Putzen und kochen sich beteiligen muß:
Zitat: | BGB § 1619 Dienstleistungen in Haus und Geschäft
Das Kind ist, solange es dem elterlichen Hausstand angehört und von den Eltern erzogen oder unterhalten wird, verpflichtet, in einer seinen Kräften und seiner Lebensstellung entsprechenden Weise den Eltern in ihrem Hauswesen und Geschäft Dienste zu leisten."
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HarryLeBlanc FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 17.09.2004 Beiträge: 291
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Verfasst am: 13.01.05, 13:18 Titel: |
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Also ich finde so etwas gehört einfach zur Erziehung.
Achso, wenn mir mein Sohn oder meine Tochter n Paragraph vorhalten würde wonach er/sie nichts zahlen muss hätte es ziemlich negative Konsequenzen...
Ich wette mit dir das deine Eltern meine 300 € Miete verlangen. |
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Norb FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 11.11.2004 Beiträge: 583
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Verfasst am: 13.01.05, 13:34 Titel: |
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Finde ich auch
Ich hab auch Geld abgedrück als ich noch bei meinen Eltern gewohnt hab...
war weit billiger als ne eigene Wohnung... _________________ Das Leben ist eine ewiger Kreislauf von Enttäuschungen und Niederlagen, bis man sich nur noch wünscht Flanders wäre tot.
H.J. Simpson |
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skayritera FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 01.01.2005 Beiträge: 723 Wohnort: Irgendwo im Schwarzwald
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Verfasst am: 16.01.05, 11:54 Titel: |
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Hallo,
Das deine Eltern von dir Miete verlangen das dürfen sie schon, so ist meine Vermutung.
So genau weiss ich die Rechtsprechnung leider nicht
Gruss Skayritera |
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flip FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 06.10.2004 Beiträge: 442
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Verfasst am: 18.01.05, 17:05 Titel: |
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wenn die "miete" 200 euro in deinem Fall betragen würde, könnte man sich die ganze sache überlegen, aber ich schätze mal mehr als 100 euro wollen die eltern net haben!
Von daher find ich das ok! bei 100 euro hast du mehr vorteile glaub mir ... die vorteile waren die ganze aber umsonst. jetzt musste halt dafür zahlen! |
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