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Fehlalarmierung der Feuerwehr - Wer zahlt?

 
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Heinecken
Interessierter


Anmeldungsdatum: 27.07.2006
Beiträge: 16
Wohnort: Trier

BeitragVerfasst am: 14.05.07, 19:49    Titel: Fehlalarmierung der Feuerwehr - Wer zahlt? Antworten mit Zitat

Hi.

Nun, kochen will gelernt sein, sonst brennts an. Person A kann gut kochen, angebrannt ists leider trotzdem.
Dabei muss es wohl extremst geraucht haben. Um den Rauch aus der Wohnung zu bekommen, öffnet A das Küchenfenster und ein Stück weit die Wohnungstür. Dann Verlässt A die Wohnung, weil sie einen wichtigen Arzttermin hat.
Etwas später bekommt A einen Anruf auf ihrem Handy - von der Polizei. Nachbarn befürchteten einen Brand in der Wohnung und haben die Feuerwehr alarmiert. Die auch gleich mit großem Gerät anrückte und A suchen ging, die noch in der Wohnung vermutet wurde.
A wurde auf die Wache zitiert und und gab den Vorfall auch so zu Protokoll, nach einer "heftigen Standpauke" seitens der Polizei. laut dem Polizisten kämen nun auf A Kosten von um die 2000 Euro zu.

Die Frage könnt ihr euch sicher denken: Muss A die Kosten für den Feuerwehreinsatz tragen? Gibt es Möglichkeiten, dem zu entgehen?
A ist Schülerin und lebt von hartz4 bzw. ihrem Kindergeld, hat aber eine eigene Wohnung. Einkommen dürfte wohl an bzw. unter dem Existensminimum liegen (wobei die Miete vom Amt bezahlt wird).

MfG,
Stephan
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Rolf22
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.06.2005
Beiträge: 523

BeitragVerfasst am: 16.05.07, 15:32    Titel: Antworten mit Zitat

Dass etwas mal anbrennt, kann vorkommen. Dass man zum Abzug des Rauchs das Fenster öffnet, ist auch OK und rechtfertigt nicht den Einsatz der Feuerwehr. Nicht in Ordnung war es hingegen, die Wohnungstür zu öffnen und die Nachbarn mit dem Gestank zu beglücken, so dass diese von einem Wohnungsbrand ausgehen mussten. Ich fürchte, A muss zahlen.
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pcwilli
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.01.2006
Beiträge: 4139
Wohnort: Hattingen

BeitragVerfasst am: 16.05.07, 18:53    Titel: Antworten mit Zitat

Ich denke mal das der Mieter ohne Furcht weiter Leben darf und kann.
Wer soll den wissen das da nur essen am verschmoren ist.
Jetzt stelle man sich es so vor, das es ja auch schon mal vorkommt das das verschmorte Essen anfängt zu brennen und man bekommt den schönsten Küchenbrand.
Nein, für die Einsatzkosten wird der Mieter nicht aufkommen müssen.

Bezahlen für Einsätze brauch der Bürger nur für Katze vom Baum oder Dach holen, den Wellensittich einfangen und noch so paar kleine Nettigkeiten.

Gruß
pcwilli
_________________
Zerstreutheit ist ein Zeichen von Klugheit und Güte. Dumme und boshafte Menschen sind immer geistesgegenwärtig. (Zitat von Charles Joseph Fürst von Ligne)
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