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Ist das überhaupt erlaubt? Handelt der Lehrer richtig?

 
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Uber-Pea
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Anmeldungsdatum: 02.12.2004
Beiträge: 1089

BeitragVerfasst am: 12.01.05, 14:01    Titel: Ist das überhaupt erlaubt? Handelt der Lehrer richtig? Antworten mit Zitat

Hi

ich habe zu folgendem rein fiktiver Fall Fragen und hoffe, jemand kann mir dies erläutern.:

Die Klassensprecher X und Y der Klasse A gaben den Vorschlag, dass man doch den Klassensprechern insofern mehr "Macht" einräumen könnte, dass sie eine Art Strichliste führen über andere Schüler der Klasse, die in einer SV-Stunde nach ihrem Ermessen nicht aufepasst haben bzw. gestört haben (die Klasse sei schwer ruhig zu halten). Diese Liste soll dann an den Klassenlehrer Z weitergegeben werden, der dies bestrafen soll.

Über dieses Thema wurde in der Klasse A abgestimmt, es gab keine 2/3-Mehrheit, aber eine einfache. Dies wurde dem Klassenlehrer Z mitgeteilt, dieser ist damit einverstanden und will diese Liste zudem in die Sozialverhaltensnote einfliessen lassen.

Nun meine Frage: Darf ein Klassensprecher nach seiner Einschätzung her Mitschüler auf einer solchen Liste aufschreiben? (in oben beschriebener Forn) Darf der Lehrer Z anhand einer solchen Liste bestrafen? Wie könnte sich die Schülergruppe C, die sich gegen diese "Regelung" ausgesprochen habt, wehren?

Falls es wichtig ist, nehmen wir an ein solcher Fall spielt an einem hessischen Gymnasium.



Nach meiner Ansicht ist dies nicht erlaubt, die Schüler dürfen höchstens freiwillig an so etwas mitmachen und Z dürfte danach nicht benoten. Jedoch kann ich es sicher begründen, wie würden sie dies einschätzen?

Gruß
Uber-Pea
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0Klaus
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Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 2595

BeitragVerfasst am: 12.01.05, 19:49    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

es ist grds. niemanden verwehrt während der Unterrichtsstunden Notizen zu machen. Auch über Mitschüler kann man aufschreiben was man will.

Problematisch ist mE auch nicht, dass der Lehrer einer Einreichung der Liste bei ihm_zustimmt_. Er darf die Liste nur nicht _fordern_.

Genauso wäre es, wenn sich ein Bewohner bei der Behörde melden würde und fragt, ob er eine Liste machen kann, in der er alle Parksünder aufschreibt.

Der Beschluss der Klasse ist insoweit irrelevant.

Der Lehrer darf die Liste nur nicht so ohne weiteres in seine Bewertung einbeziehen, weil er dann _seinen_ Beurteilungsspielraum in offensichtlicher Weise missachtet. Nicht der Schüler beurteilt das Verhalten anderer Schüler, sondern der Lehrer.

Eine überwiegend auf Meinung der Klassensprecher gestützte Beurteilung wäre insoweit rechtswidrig.

Was ist Sozialverhaltensunterricht, ist das eine Sonderschule?
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mfg
Klaus
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Uber-Pea
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Anmeldungsdatum: 02.12.2004
Beiträge: 1089

BeitragVerfasst am: 12.01.05, 20:21    Titel: Antworten mit Zitat

Sozialverhalten ist eine Kopfnote, neben Arbeitsverhalten.

Gibts in Hessen, wies woanders ist weiss ich net Auf den Arm nehmen
Jedenfalls ist sowohl Sozialverhalten als auch Arbeitsverhalten einfach nur Müll.

Wie gesagt, hessisches Gymnasium.


Hmm, aber auch diese Notizen unterliegen der Willkür des Klassensprechers, wenn dieser einen Schüler G nicht mag fallen die Anschuldigungen gegenüber diesem wohl schlechter aus. Und sowas kann erlaubt sein?
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Dux
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Anmeldungsdatum: 01.01.2005
Beiträge: 356

BeitragVerfasst am: 12.01.05, 22:46    Titel: Antworten mit Zitat

Uber-Pea hat folgendes geschrieben::
Hmm, aber auch diese Notizen unterliegen der Willkür des Klassensprechers, wenn dieser einen Schüler G nicht mag fallen die Anschuldigungen gegenüber diesem wohl schlechter aus. Und sowas kann erlaubt sein?



Aha, ist die Schülerwillkür schlimmer als die allseits übliche Lehrerwillkür? Smilie

Naja, jedenfalls hat 0Klaus recht - der Lehrer darf seine pädagogischen Pflichten nicht an die (ja gerade zu beaufsichtigenden) Schüler delegieren.
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Uber-Pea
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Anmeldungsdatum: 02.12.2004
Beiträge: 1089

BeitragVerfasst am: 13.01.05, 15:56    Titel: Antworten mit Zitat

dann war mein Grundgedanke ja richtig^^
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