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Verletzung der Schulordnung -> Zuständigkeit der Polizei?

 
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Ulf
Interessierter


Anmeldungsdatum: 07.01.2005
Beiträge: 16

BeitragVerfasst am: 13.01.05, 21:10    Titel: Verletzung der Schulordnung -> Zuständigkeit der Polizei? Antworten mit Zitat

Hallo,

Wenn ein Lehrer oder Schulleiter die Schulordnung grob verletzt, kann ich dann zur Polizei gehen und wegen irgendeinem Gesetz Anzeige erstatten?

Kann man einen Lehrer wegen Nötigung bei der Polizei anzeigen, wenn dieser mit schulischen Maßnahmen droht und Leute zu Sachen zwingt, zu denen er keine Berechtigung hat?

Was ist, wenn die Schulordnung verletzt wird, aber kein "normales" Gesetz.
Beispielsweise wenn Lehrer A sich nicht an Klausurbestimmungen hält und nach einer Beschwerde die mündliche Note des jeweiligen Schülers grob verändert, ohne dass Unterricht vergangen ist.

Ich hoffe, ich habe meine Frage allgemein und präzise genug gestellt.

danke
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thdoerfler
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.09.2004
Beiträge: 2042

BeitragVerfasst am: 14.01.05, 14:03    Titel: Antworten mit Zitat

Nein, so etwas ist strafrechtlich meist ohne Belang.

Etwas anderes gilt natürlich für Sonderfälle, i.S.v. Sex gegen gute Noten...

So kannst Du nur Widerspruch gegen solche Aktionen des Lehrer einlegen, die einen Verwaltungsakt darstellen (das sind die wenigsten) oder Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Lehrer erheben.
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flip
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 442

BeitragVerfasst am: 18.01.05, 17:00    Titel: Antworten mit Zitat

wobei die mündliche Note keinen Verwaltungsakt darstellt. Man müsste schon das Zeugnis abwarten. Dagegen kann man Widerspruch einlegen! Ob man damit durchkommt ist aber mehr als fraglich. lehrer haben viel zu freies spiel ... notfalls ändert er die mündl. note dann wieder aber sagt, dass sie net mehr so viel gewertet wird etc.
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