Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Genau, dass scheint ihnen wirklich schwer zu fallen, versuchen sie es doch nocheinmal, ich habe geschrieben:
"Irgendeine Meinung dazu, wie eine solche Ungleichbehandlung von Aufrufen zu Massenmord, mit dem GG vereinbar waere und wieso es ueberhaupt mit EU-Recht vereinbar ist?"
Aber hier noch eine ausfuehrlichere Version:
Angenommen es wuerde versucht werden, diese Ungleichbehandlung auch in Deutschland einzufuehren, inwieweit waere das mit dem GG vereinbar?
Deutschland ist in der EU ist, deshalb sind GG und Grundrechtscharta der EU ziemlich aehnlich, denn sonst waere die EU-Mitgliedschaft bereits verfassungswiedrig. Wenn aber eine solche Ungleichbehandlung nicht mit der deutschen Vefassung vereinbar ist, wie kann sie dann mit der Grundrechtscharta der EU vereinbar sein?
Geht´s noch? Schon im Eingangsbeitrag von carn steht doch:
Zitat:
Allerdings wollten 26 der 27 EU-Staaten von dieser Ausnahme keinen Gebrauch machen
Also, was soll Deine Spammerei?
Skandalös bleibt, daß innerhalb des EU-Rechts religiöse (also muslimische, nur darum geht es ja) Hetzer eine Extrawurst bekommen. Und in England sowieso.
Eben, es wird in D nicht gemacht, also ist die Frage nach dem GG sehr akademisch. Wahrscheinlich wird es nicht gemacht, weil es mit dem GG nicht vereinbar waere. Das Problem ist also ein Problem von Engalnd. Damit waere die Frage dort richtig aufgehoben. Dort gibt es wahrscheinlich keine Probleme so ein Gesetz einzufuehren.
Sorry, aber man muß sich schon wundern, welch Unsinn Du schreibst.
Im ersten Link heißt es:
Zitat:
Der öffentliche Aufruf zu Gewalt und Hass aus rassistischen oder fremdenfeindlichen Gründen wird unter Strafe gestellt.
Und wenn man den zweiten gelesen hätte:
Zitat:
“Rassismus und Fremdenfeindlichkeit” die Überzeugung, dass Rasse, Hautfarbe,
Abstammung, Religion oder Weltanschauung, nationale oder ethnische Herkunft ein
maßgebender Faktor für die Ablehnung von Einzelpersonen oder Gruppen ist;
Also nix von wegen "lustigen Blödsinn", Tagesschau.de hat es zumindest vermeldet.
Na schön, bei Tagesschau.de steht nun also tatsächlich dieser lustige Blödsinn.
"sagten mehrere Diplomaten." Im Chor? Was soll das überhaupt sein? Ein Aprilscherz?
"Diplomat" ist keine Funktion, kein Amt, keine Identität, kein gar nix. Obendrein in unbestimmtem Plural. Das ist doch keine Quellenangabe. Für sowas bekommt ein Oberprimaner schon 'ne 6 wegen Leistungsverweigerung.
Der Rest ist noch lustiger: "nach Angaben eines Experten", die Dummenklausel schlechthin. Muß man dazu wirklich noch was sagen?
Bevor ich nicht lobotomiert bin, werde ich kaum imstande sein, darin 'ne Nachricht zu sehen. Würde einer meiner Redakteure so einen Stuß abliefern, flöge er achtkantig raus.
Dass man deutsche Journalisten nicht ernst nehmen kann, ist eine Sache, aber dieser lustige Blödsinn spottet jeder Beschreibung. Und ich will auch gar nicht glauben, daß es Erwachsene geben soll, die das angeblich nicht merken.
Wer weiß, woher da mal wieder die Order kam. Klingt wie von Aust seinen Mannen, wahrscheinlich wollten die Briten irgendwo nicht mitbomben, im Iran denke ich mal, da war dann die Tagesparole: Los, lass uns mal was gegen die Briten lancieren.
Werdet erwachsen.
Zitat:
rgendeine Meinung dazu, wie eine solche Ungleichbehandlung von Aufrufen zu Massenmord, mit dem GG vereinbar waere und wieso es ueberhaupt mit EU-Recht vereinbar ist?
Spielt das in diesem Land noch eine Rolle? Für wen? Ich meine, selbst wenn der Gesetzgeber noch irgendeinen Restwert im GG sähe... Gibt es irgendwo noch 'ne Staatsanwaltschaft, die sich auch nur rudimentär an Rechtsgrundlagen hielte? (In Deutschland, meine ich)
Für Tips wäre ich dankbar, da zöge ich sofort hin.
Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde Gehen Sie zu Seite Zurck1, 2
Seite 2 von 2
Sie knnen keine Beitrge in dieses Forum schreiben. Sie knnen auf Beitrge in diesem Forum nicht antworten. Sie knnen Ihre Beitrge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie knnen Ihre Beitrge in diesem Forum nicht lschen. Sie knnen an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.