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Gefehrliche KV !

 
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E_q.P_3
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Anmeldungsdatum: 14.01.2005
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 14.01.05, 12:41    Titel: Gefehrliche KV ! Antworten mit Zitat

heute habe ich meinen briefkasten gelehrt und ein schreiben von der polizei erhalten
wo ein emittlungsverfahren gegen mich wegen Gefehrlichen KV
Tatort:datum (x) um 22.15Uhr in meiner straße geführt wird !!!?
so jetzt wird mir nach §163a eine möglichkeit gegeben stellung zu nehmen und mögliche beweise die mich entlassten könnten vorzulegen

1.frage
kann es sich um ein irrtum handeln?! (es ist kein witz! faltscher nameoder so)

2.frage
soll ich dazu stellung nehmen und wenn ja wie soll ich beweisen das ich niemanden verletzt habe wenn ich zu dieser zeit vor dem komputer warscheinlich war
(was ich eigentlich immer mache )ehrlich weiß ich selber nichtmal was ich zu dem zeitpunkt zuhause gemacht habe was ich auch nur irgendwie beweisen könnte tv programm währe wohl lächerlich oder z.b. komputergespielt

also habe ich nichts handfestes womit ich mich entlasten könnte werde ich jetzt verurteielt oder muß ich mir einen anwalt organiesieren
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Norb
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.11.2004
Beiträge: 583

BeitragVerfasst am: 14.01.05, 12:51    Titel: Antworten mit Zitat

Über die kleinen Rechtschreib/Tipp fehler sag ich mal nix (weiss ja ich bin auch nicht besser Winken )

kann es sich um ein irrtum handeln?! (es ist kein witz! faltscher nameoder so)

falscher name oder so??

Ist es dein Name oder nicht...

Bin kein Jurist und bin auf dem Gebiet nicht bewandert... aber das sollte man doch selbst erkennen können Sehr glücklich
_________________
Das Leben ist eine ewiger Kreislauf von Enttäuschungen und Niederlagen, bis man sich nur noch wünscht Flanders wäre tot.

H.J. Simpson
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E_q.P_3
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Anmeldungsdatum: 14.01.2005
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 14.01.05, 12:55    Titel: Antworten mit Zitat

-sorry wegen den fehlern kommt vom tippen-

ich meine kann es sein das da eine verwechslung vorliegt
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Norb
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.11.2004
Beiträge: 583

BeitragVerfasst am: 14.01.05, 12:59    Titel: Antworten mit Zitat

Kein Porblem Sehr glücklich


Wenn an Hernn XY ein Brief geschickt wird der an Hernn AB adressiert is dürfte das schon ne Verwechslung sein Mit den Augen rollen
_________________
Das Leben ist eine ewiger Kreislauf von Enttäuschungen und Niederlagen, bis man sich nur noch wünscht Flanders wäre tot.

H.J. Simpson
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Malte
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.01.2005
Beiträge: 44

BeitragVerfasst am: 15.01.05, 18:32    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn du nichts gemacht hast, dann brauchst du auch nichts zu befürchten und außerdem sind minderj. Täter in dt. Landen immer noch vorzüglich vom Gesetzgeber geschützt.

Wird schon nichts passieren.
Gruß Malte
_______________
in dubio pro reo Sehr glücklich
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Dux
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 01.01.2005
Beiträge: 356

BeitragVerfasst am: 15.01.05, 23:22    Titel: Antworten mit Zitat

1. Nie zu einer polizeilichen Ladung erscheinen. Erstens besteht dazu keine Rechtspflicht und zweitens belastet man sich doch nur selbst.

2. Sofort einen Rechtsanwalt konsultieren.
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