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Anmeldungsdatum: 13.10.2004 Beiträge: 737 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 24.05.07, 13:20 Titel: Mini-GmbH Was haltet Ihr davon??
Hallo,
was haltet ihr von dem gestern beschlossenen Gesetzesentwurf für die 1,- EURO GmbH (Mini-GmbH). Wird sie dadurch tatsächlich eine Konkurrenz für die Ltd. auch im Ausland?
Ich trau der Sache nicht.
Gruß T.D. _________________ ____________________________
Lieber Fachidiot, als Globaldilettant.
Verfasst am: 24.05.07, 15:49 Titel: Re: Mini-GmbH Was haltet Ihr davon??
tolledeu hat folgendes geschrieben::
was haltet ihr von dem gestern beschlossenen Gesetzesentwurf für die 1,- EURO GmbH (Mini-GmbH).
Nur zur Klarstellung: Gestern hat lediglich die Bundesregierung beschlossen den Gesetzesentwurf auf den Weg zu bringen, also den Gesetzentwurf in das Gesetzgebungsverfahren zu geben.
Noch ist die GmbH-Reform also nicht geltendes Recht.
Desweiteren sieht der Gesetzentwurf grundsätzlich nur die Absenkung des Mindeststammkapitals auf 10.000,- EUR vor, eine GmbH mit dauerhafterm Stammkapital von 1,- EUR wird es auch zukünftig nicht geben (siehe unten).
Zitat:
Wird sie dadurch tatsächlich eine Konkurrenz für die Ltd. auch im Ausland?
Die Idee der 1,-EUR-GmbH hat einen gewissen Charme, der Konkurrenz der Ltd. etwas entgegenzuhalten und Gründer zu reizen eine deutschen Gesellschaftsrechtsform (mit erheblich mehr Rechtssicherheit als der Ltd; viele die Ltd. betreffende Fragen sind zumindest obergerichtlich noch ungeklärt) zu wählen.
Problematisch (wenn auch grundsätzlich begrüßenswert vom Konzept) erachte ich aber, dass die 1,-EUR-GmbH ihre Gewinne aber nicht voll ausschütten kann, sondern das Mindeststammkapital von 10.000,- EUR nach und nach ansparen muß.
Ich denke, dass viele dies nicht einsehen werden und weiterhin auf die Ltd. ausweichen, die ihr geringes Stammkapital ja dauerhaft hat. _________________ "§ 354 Abs. 1 a Satz 1 StPO bei verfassungskonformer Auslegung mit Grundgesetz vereinbar"
Bundesverfassungsgericht; Pressemitteilung Nr. 76/2007 vom 6. Juli 2007 zum Beschluss vom 14. Juni 2007 – 2 BvR 1447/05; 2 BvR 136/05
Verfasst am: 24.05.07, 17:38 Titel: Re: Mini-GmbH Was haltet Ihr davon??
Toph hat folgendes geschrieben::
Desweiteren sieht der Gesetzentwurf grundsätzlich nur die Absenkung des Mindeststammkapitals auf 10.000,- EUR vor, eine GmbH mit dauerhafterm Stammkapital von 1,- EUR wird es auch zukünftig nicht geben.
Tatsächlich versteckt sich in dem neuen Gesetzentwurf eine sogenannte "Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)", die mit einem anfänglichen Stammkapital von 1,-- Euro gegründet werden kann!
Verfasst am: 24.05.07, 18:06 Titel: Re: Mini-GmbH Was haltet Ihr davon??
Rembrandt hat folgendes geschrieben::
Tatsächlich versteckt sich in dem neuen Gesetzentwurf eine sogenannte "Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)", die mit einem anfänglichen Stammkapital von 1,-- Euro gegründet werden kann!
Damit ist die Limited in Deutschland vom Tisch.
So, nachdem das "anfänglich" nun mal hervorgehoben ist, schauen wir, was Toph doch gleich wieder geschrieben hat...
Toph hat folgendes geschrieben::
Problematisch (wenn auch grundsätzlich begrüßenswert vom Konzept) erachte ich aber, dass die 1,-EUR-GmbH ihre Gewinne aber nicht voll ausschütten kann, sondern das Mindeststammkapital von 10.000,- EUR nach und nach ansparen muß.
Und damit ist die Ltd. m.E. nicht vom Tisch:
Toph hat folgendes geschrieben::
Ich denke, dass viele dies nicht einsehen werden und weiterhin auf die Ltd. ausweichen, die ihr geringes Stammkapital ja dauerhaft hat.
_________________ "§ 354 Abs. 1 a Satz 1 StPO bei verfassungskonformer Auslegung mit Grundgesetz vereinbar"
Bundesverfassungsgericht; Pressemitteilung Nr. 76/2007 vom 6. Juli 2007 zum Beschluss vom 14. Juni 2007 – 2 BvR 1447/05; 2 BvR 136/05
Ich halte weder von Limiteds noch von Mini-GmbHen nach deutschen Rceht viel, weil dadurch nur rechtlich unerfahrene, "kleine" Leute benachteiligt werden.
Letztlich halte ich es für eine Kapitulation vor dem in dieser Hinsicht negativ wirkenden Europa-Recht, das die Limited hier leider salonfähig gemacht hat. Eine rechtliche von Europa abschottende Sonderlösung wäre mir insofern lieber, auch wenn das natürlich ein naiver Wunsch bleibt... _________________ „Die Welt wird immer absurder. Nur ich bin weiter Katholik und Atheist. Gott sei Dank!“ (Luis B.)
Verfasst am: 24.05.07, 19:09 Titel: Re: Mini-GmbH Was haltet Ihr davon??
Toph hat folgendes geschrieben::
Problematisch (wenn auch grundsätzlich begrüßenswert vom Konzept) erachte ich aber, dass die 1,-EUR-GmbH ihre Gewinne aber nicht voll ausschütten kann, sondern das Mindeststammkapital von 10.000,- EUR nach und nach ansparen muß.
Das hatte ich tatsächlich übersehen und bitte vielmals um Entschuldigung.
An das Ende der Limited glaube ich nach wie vor:
Die Gründung dieser Unternehmergesellschaft ist doch sehr erleichtert, und bei der Limited braucht man eine britische Niederlassung und englische Steuererklärungen, was hier alles wegfällt.
Verfasst am: 24.05.07, 19:37 Titel: Re: Mini-GmbH Was haltet Ihr davon??
Rembrandt hat folgendes geschrieben::
Das hatte ich tatsächlich übersehen und bitte vielmals um Entschuldigung.
Passt schon.
Zitat:
Die Gründung dieser Unternehmergesellschaft ist doch sehr erleichtert, und bei der Limited braucht man eine britische Niederlassung...
Naja, ein "registered office" ist nun nicht gerade eine Niederlassung, sondern eher mit einem Zustellungsbevollmächtigten zum vergleichen
Zitat:
...und englische Steuererklärungen, was hier alles wegfällt.
Das ist natürlich ein Argument, wobei ich persönlich glaube, dass sich viele Ltd.-Gründer darüber nicht im klaren waren und sind-und vor allem die Folgen eines Verstoßes gegen die britischen Einreichungsvorschriften nicht kennen/kannten.
Ich fürchte, dass die Ltd. weiterhin als scheinbar kosmopolitische, moderne, trendy Gesellschaftsform weiterhin mehr Sexappeal haben wird als die "verstaubte"; "antiquierte", "muffige" GmbH , auch wenn das letzlich nur Psychologie ist.
Des Weiteren bleiben ausländische Geselschaftsformen m.E. weiterhin für die Personen interessant die die Mitbestimmungsvorschriften umschiffen wollen, auch wenn das eher selten Gründer sein werden.
Letztere werden sich aber und da bin ich mir sicher, sagen: "Warum soll ich mit der 1-EUR-GmbH nur einen Teil des Gewinnes ausschütten, wenn ich mit der Ltd. alles ausschütten kann?" _________________ "§ 354 Abs. 1 a Satz 1 StPO bei verfassungskonformer Auslegung mit Grundgesetz vereinbar"
Bundesverfassungsgericht; Pressemitteilung Nr. 76/2007 vom 6. Juli 2007 zum Beschluss vom 14. Juni 2007 – 2 BvR 1447/05; 2 BvR 136/05
Anmeldungsdatum: 13.10.2004 Beiträge: 737 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 30.05.07, 10:30 Titel: Re: Mini-GmbH Was haltet Ihr davon??
Toph hat folgendes geschrieben::
[
Letztere werden sich aber und da bin ich mir sicher, sagen: "Warum soll ich mit der 1-EUR-GmbH nur einen Teil des Gewinnes ausschütten, wenn ich mit der Ltd. alles ausschütten kann?"
hallo,
insoweit Richtig wenn ich Gewinne mache. Wenn ich aber über die Gehaltsstruktur mein Gewinn um 0 halte oder auch mal einen Verlust mache, wie sieht es dann mit den 10.000,- aus? M.E. wird es viele geben die nie dieses Kapital "ansparen" werden (können).
Zusatzfrage, werden denn die "Alt-GmbH`s" ab 2008 (wenn Gesetz beschlossen wird) Ihr Stammkapital auch auf 10.000 heruntersetzen dürfen und damit eine steuerfreie Ausschüttung erhalten?
Gruß T.D. _________________ ____________________________
Lieber Fachidiot, als Globaldilettant.
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