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Verfasst am: 20.05.07, 16:54 Titel: Verlinkung der Internetpräsenz von der Konkurenz
Folgender Fall:
Firma A ist recht erfolgreich in ihrem Gewerbe. Firma B war früher Teilhaber von Firma A, hat nun eigene Firma, lässt sich aber Internetadresse von Firma A mit einer anderen Endung (.com) sichern. Firma A, findet das nicht so toll, beauftragt einen RA, dieser erwirkt einen Vergleich und Firma B versichert anwaltlich, die Seite nicht mehr zu nutzen. 5 Monate lang stand nichts auf dieser Internetseite, außer: Hier entsteht eine neue Internetpräsenz.
Gewohnheitsmäßig kontrolliert Firma A die Seite und ist bass erstaunt plötzlich auf die eigene Seite zu blicken. Ohne Info wurde die Seite von Firma A so verlinkt, als gehöre ihr die Internetpräsenz.
Mag als Netigkeit gedacht sein, jedoch wünscht Firma A dies nicht, denn wenn bei den Kunden eine Gewöhnung an diese Internetpräsenz auftritt und diese wird abgeschaltet wäre das schlecht.
Frage ist, darf man so eine Verlinkung überhaupt vornehmen?
Das nennt man Weiterleitung oder steht in der Adresszeile etwa noch com statt der anderen?
Wettbewerbsrechtlich dürfte eine Weiterleitung nur zu beanstanden sein, wenn die Weiterleitung auf ein Angebot des com-Inhabers erfolgt.
PS: Bei einer Weiterleitung dürfte kaum Gefahr bestehen, daß sich jemand daran gewöhnt (außer es werden großartig Links von anderen Seiten auf die com gesetzt über die auch Besucher kommen). Wer über die com Adresse die Seite betritt (z.B. weil er die Adresse manuell eingegeben hat) und die Adresse speichert, hat ja die richtige Adresse. _________________ Im Vatikan leben 2,27 Päpste je Quadratkilometer.
Ja, Weiterleitung ist wohl die korrekte Formulierung. Oben in der Adresszeile steht allerdings immer noch .com.
Um eine wettbewerbsrechtliche Beanstandung geht es Firma A nicht mal, Firma A wünscht simpel ihre Ruhe. Auf der weitergeleiteten Seite funktionieren die meisten Links auch nicht.
Abgesehen davon kann es aber doch auch nicht rechtens sein? Angenommen ich sichere mir eine Internetadresse und packe dann eine Weiterleitung zum Forum deutsches Recht darauf, so kann doch der Eindruck entstehen, dass der Inhaber der Internetpräsenz, in diesem fiktiven Falle ich, etwas damit zu tun habe. Man muss ja nur eine Nachfrage über die Denic laufen lassen und kommt auf meinen Namen?
Zitat Martin R.:
"Wer über die com Adresse die Seite betritt (z.B. weil er die Adresse manuell eingegeben hat) und die Adresse speichert, hat ja die richtige Adresse."
Nein, wenn man über die .com Adresse von Firma B die Seite betritt und speichert diese zum Besipiel in den Favoriten, so ruft man immer wieder nur die.com Adresse auf. Bedeutet, dass wenn Firma B nach einiger Zeit wieder die Seite anderweitig nutzt und Besucher die eigentlich zu Firma A wollten, bei B landen...
Wenn sich die Adresse im Adressfeld nicht aendert, dann ist es keine Weiterleitung. Entweder wird dann ihre Seite in einem Frame uebernommen, oder der Quellcode ihrer Seite wurde einfach kopiert. Das laesst sich ganz leicht herausfinden in dem man den Quellcode der Seite untersucht.
Also, ohne viel Ahnung zu haben, würde ich darauf tippen, das Richard Gecko mit der "Frame"-Vermutung richtig liegt, so oft wie da oben irgendwas mit "frame" steht...
Ja, das ist ein frame und keine Weiterleitung. Die Seite eins Konkurenten in einem Frame darzustellen dürfte wettbewerbswidrig sein und die Befürchtungen mit der Gewöhnung ist nicht von der Hand zu weisen.
PS: Gegen das "geframt werden" gibt es verschiedene mehr oder weniger gute technische Möglichkeiten. Stichwort Framebreaker u.a. _________________ Im Vatikan leben 2,27 Päpste je Quadratkilometer.
Firma A ist der Rechtstreitigkeiten mit Firma B ziemlich müde... und will eigentlich nur in Ruhe ihrem Geschäft nachgehen... und eigentlich hatte Firma A auch gedacht das nach dem Rechtsstreit im letzten Jahr, bei dem die Anwälte eine gütliche Einigung bezüglich der .com Internetpräsenz erreicht hatten, nun mal Schluß wäre....
Hinzu kommt, dass Geschäftsinhaberin von Firma A ein friedliebender Mensch ist, der auch immer noch versucht das Gute in den Menschen zu sehen... Vielleicht meinte Firma B das nett und ist nur zu dumm das anständig umzusetzen?
Vielleicht interpretiert Firma A da aber auch nur was nettes rein und das dicke Ende kommt noch...
Gibt es eigentlich für Gewerbetreibende für solche Fälle eine Rechtschutzversicherung?
nochmal zu dem Framebreaker für alle die ein ähnliches Problem haben....
ich habs gegoogelt, gefunden und eingebaut... und hatte dann eine leere Seite unter der .com Adresse, leider aber auch unter der .de Adresse... da Firma A auf Ihrer eigenen Startseite schon mit Frames arbeitet blockiert der Frambreaker dann auch die eigene Seite...
aber sonst war die Idee super und die Ausführung sehr einfach.
Und ich hab wieder was gelernt, Danke!
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