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Hauptwohnsitz Frankreich - Nebenwohnsitz Deutschland -

 
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Deca
Interessierter


Anmeldungsdatum: 25.05.2007
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 25.05.07, 12:47    Titel: Hauptwohnsitz Frankreich - Nebenwohnsitz Deutschland - Antworten mit Zitat

Guten Tag

Herr M. ist Franzose und wohnt in Frankreich bei seiner Mutter und arbeitet in der Schweiz. Seitdem er eine deutsche Freundin hat, wohnt er aber auch seit kürzem bei seiner Freundin in Deutschland.
Kann Herr M. seinen Hauptwohnsitz in Frankreich anmelden und seinen Nebenwohnsitz in Deutschland anmelden?
Wo muss Herr M. seinen Nebenwohnsitz in Deutschland anmelden?

Danke im voraus
MfG
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Ronny1958
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6981
Wohnort: "Küchenjunges" Ländle

BeitragVerfasst am: 25.05.07, 17:57    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Wo muss Herr M. seinen Nebenwohnsitz in Deutschland anmelden?


Hallo,

nach deutschen melderechtlichen Regelungen kann man im Inland nur eine Nebenwohnung anmelden, wenn man gleichzeitig mit einer Hauptwohnung an einem anderen Ort im Inland gemeldet ist.

Ansonsten gilt:

Dort wo der Mittelpunkt der Lebensinteressen liegt ist die Hauptwohnung. Hält er sich über 183 Tage im Jahr in DE auf, ist er verpflichtet sich hier mit Hauptwohnung zu melden.

Grüße
Ronny Winken
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nebelhoernchen
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Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 25.05.07, 23:44    Titel: Antworten mit Zitat

Ronny1958 hat folgendes geschrieben::
Dort wo der Mittelpunkt der Lebensinteressen liegt ist die Hauptwohnung. Hält er sich über 183 Tage im Jahr in DE auf, ist er verpflichtet sich hier mit Hauptwohnung zu melden.

Das heisst, eine Person, die in Deutschland einen ordentlichen Wohnsitz hat, muss sich überhaupt nicht anmelden, solange sie sich nicht mindestens 183 Tage jährlich in Deutschland aufhält?
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zur Wieden
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 761

BeitragVerfasst am: 27.05.07, 10:26    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Das heisst, eine Person, die in Deutschland einen ordentlichen Wohnsitz hat, muss sich überhaupt nicht anmelden, solange sie sich nicht mindestens 183 Tage jährlich in Deutschland aufhält?


Ein ordentlicher Wohnsitz ist begründet, wenn eine Person dort, wo sie während eines Zeitraumes von mindestens 185 Tagen wohnt, aus verschiedenen Gründen (Beruf, persönliche Bindung) eine Beziehung zum Wohnort hat.

Diese 185 Tage-Frist ist auch nicht dann als unterbrochen zu werten, wenn die Person zwecks kurzzeitigem Aufenthalts in ihren Heimatstaat reist.

Auf den hiesigen Fall bezogen, sollte Herr M. entscheiden, wo er denn nun seinen Wohnsitz begründen will, den er als Hauptwohnsitz anmelden sollte.


MfG
zW
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Deca
Interessierter


Anmeldungsdatum: 25.05.2007
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 29.05.07, 08:24    Titel: Antwort auf Ronny1958 Antworten mit Zitat

"Wo muss Herr M. seinen Nebenwohnsitz in Deutschland anmelden? "

Guten Tag

Herr M. muss seinen Nebenwohnsitz in Baden-Württemberg anmelden. Warum die Frage? Ist die Regelung unterschiedlich von einem Bundesland zum anderen?

Danke
MfG
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Ronny1958
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6981
Wohnort: "Küchenjunges" Ländle

BeitragVerfasst am: 29.05.07, 08:39    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

die Frage stammt doch von Ihnen ?

Es gibt in Deutschland (leider) derzeit noch das Melderechtsrahmengesetz und 16 Landesmeldegesetze ...soll vereinheitlicht werden.

Aber die oben genannten Einschränkungen zur Frage der Haupt- und Nebenwohnung in Deutschland dürften nahezu deckungsgleich sein.

Entweder Hauptwohnung im Inland (bei mehr als 183 Tagen Aufenthalt / Jahr), dann kann man zusätzlich eine Nebenwohnung in Deutschland anmelden, oder Hauptwohnsitz in Frankreich (dann ist aber keine Nebenwohnung in Deutschland möglich).

Grüße
Ronny Winken
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Redfox
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 29.05.07, 08:42    Titel: Antworten mit Zitat

Interessant.

Wenn ich mich also in Deutschland nur 182 Tage im Jahr aufhalte, brauche ich in Deutschland nicht mehr gemeldet zu sein, auch wenn ich hier eine Wohnung habe?
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Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
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Ronny1958
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6981
Wohnort: "Küchenjunges" Ländle

BeitragVerfasst am: 29.05.07, 09:05    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

das

Zitat:
Wenn ich mich also in Deutschland nur 182 Tage im Jahr aufhalte, brauche ich in Deutschland nicht mehr gemeldet zu sein, auch wenn ich hier eine Wohnung habe?


habe ich nie gesagt, weil es eine der vielen Ungereimtheiten des deutschen Melderechts darstellt, und man zu dem Ergebnis nur durch Umkehrschluß kommen kann.

Melderecht sagt:

Wer eine Wohnung bezieht hat sich anzumelden (kanns nur am hess. Melderecht festmachen: § 13 HMG)

weiter:

Hat ein Einwohner mehrere Wohnungen im Inland , ist eine davon (nämlich die überwiegend genutzte Wohnung ) seine Hauptwohnung, die anderen sind dann Nebenwohnungen (§ 16)

Geht jemand dauerhaft ins Ausland und behält nur eine Wohnung bei, ist das seine Hauptwohnung; behält er keine bei, hat er keine Wohnung im Inland (Ausschluß aus dem vorhergehenden).

Bürgerliches Recht sagt:

Wohnsitz ist : der räumliche Schwerpunkt der Lebensverhältnisse.

Wer sich an einem Ort ständig niederlässt begründet dort seinen Wohnsitz § 7 BGB.

Laut Palandt soll es möglich sein an zwei Orten gleichzeitig einen Wohnsitz zu begründen.

Grüße
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nebelhoernchen
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Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 29.05.07, 09:22    Titel: Antworten mit Zitat

Ganz schön wirr das alles. Was passiert denn in dem folgenden Fall:

Weltbürger und Privatier kauft sich auf jedem Kontinent eine Immobilie, insgesamt also fünf Wohnsitze weltweit. Den europäischen davon legt er aus Versehen ins Hochbürokratieland Deutschland, zum Beispiel nach Berlin.

Die Aufenthaltszeiträume sind unterschiedlich, das ist natürlich zum einen abhängig vom jeweiligen Wetter vor Ort und der akuten Laune. Der Weltbürger hat keinen Terminkalender und auch keine Lust, Aufenthaltstage zu zählen, allenfalls liesse sich das rückwirkend nach Ablauf des Jahres anhand der Ein- und Ausreisestempel im Reisepass feststellen.
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Ronny1958
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Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6981
Wohnort: "Küchenjunges" Ländle

BeitragVerfasst am: 29.05.07, 09:33    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
zum Beispiel nach Berlin


Unglückliche Wahl, die erheben sogar Zweitwohnungssteuer Winken

Zum Melderecht allgemein:

Don´t shoot the messenger Winken

Isch habs ned verbrochen, muß mich nur des öfteren mit rumschlagen, insbesondere kurz vor Wahlen steht immer wieder die spannende Frage zum aktiven und passiven Wahlrecht an Winken

Und gerade beim passiven Wahlrecht hab ich gerichtsfest die Erbsen(besser: Sagoperlen-)zählerei verordnet bekommen.....

Beim Melderecht ist so vieles ungereimt, weil so viele unterschiedliche Interessen aufeinanderprallen.
Wenn dann noch hinzukommt, dass die Vollzugsbehördenleiter aus Gründen der eigenen Besoldung oder der Schlüsselzuweisungenszahlen kein Interesse an der Richtigkeit haben, dann kommt sowas bei rum.

Föderalismusrteform sei Dank wirds bald ein Bundesmeldegesetz geben.... hoffentlich.....so Gott will......jedenAbendinsNachtgebeteinflechte Winken

Grüße
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Nörgler
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Anmeldungsdatum: 08.05.2006
Beiträge: 532

BeitragVerfasst am: 29.05.07, 11:15    Titel: Antworten mit Zitat

Ronny1958 hat folgendes geschrieben::
...Bundesmeldegesetz...


Das wird ja mal Zeit. Obwohl dank MRRG die Meldegesetze der Länder ja nicht wirklich stark voneinander abweichen, liegt der Teufel ja manchmal im Detail.
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Redfox
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Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 29.05.07, 11:44    Titel: Antworten mit Zitat

Ronny1958 hat folgendes geschrieben::

Unglückliche Wahl, die erheben sogar Zweitwohnungssteuer Winken


Aber wenn die nur eine Wohnung haben in Deutschland ....

Aber diese hier werden die Steuer wohl ohnehin verschmerzen --> www.mtv.de/news/news.php?id=24751

Vielleicht sollte man mal in Berlin anfragen, ob die da gemeldet sind.

Ach ja, ich weiß .... keine Klarnamen.
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nebelhoernchen
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Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 29.05.07, 11:47    Titel: Antworten mit Zitat

Ronny1958 hat folgendes geschrieben::
Zitat:
zum Beispiel nach Berlin


Unglückliche Wahl, die erheben sogar Zweitwohnungssteuer Winken

Aber wenn nur ein Wohnsitz in Deutschland existiert (die anderen sind ja im Ausland), dann kann es doch (nach deutschem Recht) gar keine Zweitwohnung sein?
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Ronny1958
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Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6981
Wohnort: "Küchenjunges" Ländle

BeitragVerfasst am: 29.05.07, 12:24    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Das wird ja mal Zeit. Obwohl dank MRRG die Meldegesetze der Länder ja nicht wirklich stark voneinander abweichen, liegt der Teufel ja manchmal im Detail.


Stimmt aber das Detail ist entscheidend Winken

So wird ein Knastbruder aus Sachsen, der dort ordnungsgemäß gemeldet ist und nach Hessen verlegt werden sollte, dort keine Wohnung im Sinne des Meldegesetzes (Hess Rechtsauffassung) beziehen können. Melderechtlich verbleibt er daher in SN wohnhaft, da eine Rückmeldug von HE unterbleiben muß.

Man muß sich nur die praktischen Probleme (von wem bekäme er denn einen Perso ??) vorstellen...

Nur weil InnMin und JustMin unterschiedliche Rechtsauffassungen zum Datenschutz haben...


Zitat:
Aber wenn die nur eine Wohnung haben in Deutschland ....


Berlin war nur bespielhaft für den Föderalismuswahn....

Bin selbst gespannt ob ich das Bundesmeldegesetz noch erleben darf Winken

Grüße
Ronny Winken
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