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Streit im Cafe

 
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Friedmann
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Anmeldungsdatum: 23.02.2007
Beiträge: 296

BeitragVerfasst am: 29.05.07, 09:37    Titel: Streit im Cafe Antworten mit Zitat

Hallo,
Familie X ist Gast in einem Kaffee. Bevor sie sich setzten, sehen sie sich die Kuchentheke an und entscheiden sich für Erdbeerkuchen. Sie setzen sich . Nach etwa 15 -20 Minuten ( ist das zu lang ?) kommt eine bedingung uns nimmt die Bestellung auf. "...eine warme Milch , einen Milchkaffee, ein Kännchen Kaffee und drei Stücken von den Erdbeerschnitten, davon eine mit Sahne..." dann verschwindet sie wieder.
Das Cafe´ist sehr gut besucht und Familie x beobachtet das bunte Treiben, um die zeit nicht so lang werden zu lassen. Irgendwann fällt auf, das Gäste schon Ihren Kaffee haben, die später gekommen sind. Es gehen auch zahlreiche Erdebeerkuchen über den Thresen. Nach ca. 30 Minuten kommt eine andere Bedinung und bringt die Getränke. Frau X fragt nach, ob dann der Kuchen auch gleich kommt. Die Bedinung zuckt mit den Schultern "Vom Kuchen habe ich jetzt nichts mitgekriegt, aber der Erdbeerkuchen ist raus !" Nun verliert Familie X die Geduld und will das Lokal verlassen. Die Bedinung bietet noch zwei andere Alternativen an, die Familie X nicht munden will.
Sie lassen die Getränke stehen , ohne vorher davon getrunken zu haben und verlassen das Lokal. Die Bedinung legt es darauf an, die Getränke noch abzurechnen. Es kommt zum Streit.
So argumentiert die Bedienung: "Die Getränke sind bestellt und müssen bezahlt werden, schließlich wurden zum Kuchen auch Alternativen angeboten!"
So argumentiert Familie X " Es dauerte gute 45 Minuten, bis die Getränke gekommen sind !"
"Bei der Ankunft war das Kuchenblech noch voll und die Kellnerin hätte mit der Bestellung gleich die Anzahl der bestellten Kuchen sichern müssen, anstatt sie an spätere Gäste zu verkaufen"
Wer hat Recht ?
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Ronny1958
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6981
Wohnort: "Küchenjunges" Ländle

BeitragVerfasst am: 29.05.07, 09:59    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

eigentlich eine Frage des Vertragsrechts:

Durch die Auslage hat das Cafe die Kunden aufgefordert eine Bestellung abzugeben, was die Kunden auch getan haben (=Vertragsangebot). Der Cafebesitzer hat das Angebot nicht angenommen (weil ausverkauft). Deshalb ist zwischen Kunde und Cafebesitzer kein Vertrag über die Lieferung von Erdbeerkuchen zustandegekommen.

Anders verhält es sich mit den Getränken, da ist ein gültiger Kaufvertrag zustandegekommen, der von den Kunden noch zum Abschluß (=bezahlen) gebracht werden muß.

Formal hätte die Kellnerin recht, die Kundschaft muß den Vertrag erfüllen.

Ich kann an den Schilderungen nicht erkennen, dass ein Vorbehalt vereinbart wurde im Sinne von:

Ich nehme die Getränke nur zusammen mit dem und dem Kuchen .

Muß allerdings zugeben, dass meine Vertragsrechtskenntnisse nicht sehr ausgeprägt sind Winken

Grüße
Ronny Winken
_________________
Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen. Winken
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Redfox
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 29.05.07, 10:08    Titel: Antworten mit Zitat

Ich sehe das anders.

Wenn "Ein Kännchen Kaffee und ein Stück Erdbeerkuchen" bestellt wird, ist dies eine Einheit. Beide Sachen sind miteinander verknüpft.

Kann dann das Vertragsangebot so nicht angenommen werden, kommt insgesamt kein Vertrag zustande.

Anders wäre es nur, wenn das Angebot des Cafes, nur den Kaffee zu liefern (oder in kombination mit einem anderen Kuchen), angenommen worden wäre. Ist aber in dem geschilderten Beispiel nicht gemacht worden.
_________________
Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
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Truthahn029
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Anmeldungsdatum: 31.12.2005
Beiträge: 1103
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 29.05.07, 12:32    Titel: Antworten mit Zitat

Ich denke, dass Redfox mit seiner Einschätzung recht hat, denn die Bestellung erfolgte zusammen, es währen evtl. gar keine Getränke bestellt worden, wenn die Bedienung von Anfang an gesagt hätte, dass es keinen Kuchen mehr gibt.
Es würde wohl auch niemand ein Auto von einem Händler kaufen, der vorab erklärt, dass er momentan keine Reifen mehr für dieses Modell hat.
Das ist allerdings nur meine persönliche Meinung.

Liebe Grüße Winken
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Friedmann
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 23.02.2007
Beiträge: 296

BeitragVerfasst am: 29.05.07, 14:36    Titel: Antworten mit Zitat

Aha...gilt das auch, wenn die Bedienung hinterher Alternativen angeboten hat ?
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Ivanhoe190
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Anmeldungsdatum: 01.01.2005
Beiträge: 354

BeitragVerfasst am: 30.05.07, 09:08    Titel: Antworten mit Zitat

fahrradreifen statt autoreifen? *hehe


das anbieten einer alternative wäre demnach ein neues angebot, welches der kunde nicht annehmen muss.

aus rein gästeorientierter sicht hätte sie diesen alternativkuchen zum halben preis oder gar umsonst geben müssen, denn diese kunden kommen nun nicht wieder. da bringts einem auch nichts, wenn man drei kaffee verkauft hat.
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