Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Ausbildungszusage
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Ausbildungszusage
Gehen Sie zu Seite 1, 2  Weiter
 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Rechtsfragen der Jugend
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
martha
Interessierter


Anmeldungsdatum: 14.01.2005
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 14.01.05, 14:12    Titel: Ausbildungszusage Antworten mit Zitat

bewerber A wird von unternehmen B zum vorstellungsgespräch geladen. 30 min nach dem gespräch ruft unternehmen B den bewerber an und sagt ihm, er habe die ausbildung. der vertrag wird in kürze zugeschickt.
nach einigen wochen ist immernoch nichts angekommen, bewerber A ruft im unternehmen B an um nachzufragen, hier wird ihm versichert, der betriebsrat (oder personalrat) habe ebenfalls zugestimmt.
der vertrag werde noch zugeschickt, die verspätung hängt mit dem urlaub des hierfür verantwortlichen zusammen.
sollte unternehmen B nun den vertrag doch nicht schicken, und eine ausbildung somit nicht zustande kommen, hat bewerber A die möglichkeit einer klage auf schadensersatz, da er alle anderen vorstellungsgespräche aufgrund der mündlichen telefonischen zusage von unternehmen B abgesagt hat? (und somit ohne ausbildung dasteht)


ich hab leider kein passenderes forum für diese frage gefunden Traurig und hoffe, jemand kennt sich mit diesem (fiktiven) rechtsfall aus Frage
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
J.A.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 3365
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 14.01.05, 17:22    Titel: Antworten mit Zitat

Könntest Du denn nachweisen, daß es die mündliche Zusage gab? (Zeugen)
_________________
mit frdl. Grüßen

J.A.
___________________________________________________________________________________________
Justizstilblüten:"Die Reifeverzögerung des Angeklagten ist so groß, dass er einem Jugendrichter
gleichzustellen ist".
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
martha
Interessierter


Anmeldungsdatum: 14.01.2005
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 14.01.05, 19:47    Titel: Antworten mit Zitat

naja, ne freundin hat bei dem gespräch neben mir gestanden, aber auf lautsprecher hab ich nich geschalten. und gleich danach hab ich nen paar freunde+ eltern angerufen und es denen erzählt. ich hab ja danach noch nen zwei mal angerufn, also abgestritten haben se die zusage nich! und der vertrag soll nach geschickt werden, nur bin ich unter zeitdruck, da ich noch nen vg hab und die anreise zu teuer is. (weder arbeitsamt noch unternehmen übernehmen die kosten)

also, falls die es sich jetzt wirklich nochmal anders überlegen, kann ich nun klegen, oder nicht??
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
J.A.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 3365
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 14.01.05, 22:13    Titel: Antworten mit Zitat

Klagen kann man immer, aber man muß auch das nachweisen können, was man einklagen will, sonst verliert man die Klage. Und wenn die bestreiten, daß es die Zusage gab, hast Du schlechte Karten.

Aber warum sollten die es sich -wenn sie Dir mehrmal mündlich zugesagt haben- plötzlich anders überlegen?
_________________
mit frdl. Grüßen

J.A.
___________________________________________________________________________________________
Justizstilblüten:"Die Reifeverzögerung des Angeklagten ist so groß, dass er einem Jugendrichter
gleichzustellen ist".
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
martha
Interessierter


Anmeldungsdatum: 14.01.2005
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 15.01.05, 10:26    Titel: Antworten mit Zitat

naja, weil das wirklich schon nen paar wochen her is, dass man mir den vertrag schicken wollte.
ausserdem wurde mir zugesagt, bevor alle bewerber interviewt worden sind. und aufgrund der berschraenkten ausbildungsplaetze und der vielen bewerber, kann es ja leicht passieren, dass man doch noch ein paar bessere findet...
und in den medien stand was von geldsorgen, die mit der flutkatastrophe zusammenhaengen.. naja und dann hab ich noch was ueber riesige kredite gelesn... da mach ich mir halt schon sorgen, das die sich das mit dem ausbilden diesjahr nochmal ueberlegen.. Mit den Augen rollen

so, also fuer den schlimmsten fall, dass das ausbildungsverhaeltnis nicht zustande kommt: sollte das unternehmen nicht abstreiten, dass es (muendl.) zusagen gab oder ich koennte die zusage nachweisen, sind sie schadensersatzpflichtig, oder nich, oder liegt das im ermessen des richters?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
J.A.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 3365
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 15.01.05, 15:26    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
sind sie schadensersatzpflichtig, oder nich, oder liegt das im ermessen des richters?


Das kann man leider nicht einfach mit "ja" oder "nein" beantworten, denn letzendlich liegt es immer daran, wie ein Gericht den konkreten Einzelfall bewertet und das läßt sich hier nicht vorhersehen. Außerdem ist es in Deutschland auch nicht so wie z.B. in den USA, wo man jeden imaginären Schaden einklagen kann. Daß heißt, Du müßtest ganz konkret nachweisen, welcher Schaden Dir entstanden ist. Selbst wenn Du aufgrund einer Absage von denen weiter nach einer Ausbildungsstelle gesucht hättest, heißt das ja nicht zwingend, daß Du auch eine gefunden hättest (zumal der "Markt" ja auch noch nicht geschlossen ist). Insofern ist m.E. kein "meßbarer" Schaden entstanden. Es wird also m.E. keinesfalls so laufen, daß Du sagen kannst: "in den 3 Jahren Ausbildung hätte ich das und das verdient, und das müßt ihr mir jetzt als Schadenersatz zahlen".

Was ich mir evtl. vorstellen könnte ist, daß der Betrieb dazu verurteilt werden würde, Dir einen Ausbildungsplatz zu geben. Aber will man einen Ausbildungsplatz, den man sich vor Gericht erkämpfen mußte? Und selbst wenn sie Dir dann einen geben, können sie Dich immer innerhalb der Probezeit ohne Angabe von Gründen entlassen.

Alles in allem eine blöde Situation, schon klar. Du kannst einfach nur weiter nachhaken. Und nebenbei würde ich weiter auf die Suche gehen. Wenn Du einen anderen Platz findest, und der Vertrag ist immer noch nicht unterschrieben, dann den anderen nehmen.

Viel Erfolg wünsche ich auf jeden Fall, So oder so.
_________________
mit frdl. Grüßen

J.A.
___________________________________________________________________________________________
Justizstilblüten:"Die Reifeverzögerung des Angeklagten ist so groß, dass er einem Jugendrichter
gleichzustellen ist".
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
flip
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 442

BeitragVerfasst am: 18.01.05, 17:01    Titel: Antworten mit Zitat

das kannst du nie und nimmer nachweisen, aber ich kenne kein unternehmen, dass mündl. zusagt (sogar mehrmals), obwohl es einen net will. Der Vertrag wird kommen, keine Angst.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Alba
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 1057

BeitragVerfasst am: 18.01.05, 17:24    Titel: Antworten mit Zitat

Die ganze Diskussion ist meines Erachtens recht müßig.

Ob der Vertrag nun schon geschlossen ist, oder nicht - wollte das Unternehmen den Azubi losweren, würde es einfach in der Probezeit kündigen. Nennenswerten Kündigungsschutz hat der Azubi sowieso nicht in dieser Phase.

Umgekehrt kann man auf dieser Basis vermuten, dass das Unternehmen wirklich nur Zeit braucht, den Vertrag zu erstellen. Denn welchen großen Nachteil hätte man schon, wenn man ihn vorenthält? Selbst ein unterschriebender Vertrag als Beweismittel wäre für den Azubi praktisch kaum etwas wert, wenn der Arbeitgeber den Vertrag nicht fortsetzen will.
_________________
Obiger Text reflektiert meine spontane Meinung. Ich übernehme hierfür keine Haftung. Sie entspricht nicht dem Sorgfaltsmaßstab einer kunstgerechten juristischen Beratung.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Inkognito
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 24.09.2004
Beiträge: 3898

BeitragVerfasst am: 18.01.05, 17:26    Titel: Re: Ausbildungszusage Antworten mit Zitat

martha hat folgendes geschrieben::
hat bewerber A die möglichkeit einer klage auf schadensersatz, da er alle anderen vorstellungsgespräche aufgrund der mündlichen telefonischen zusage von unternehmen B abgesagt hat? (und somit ohne ausbildung dasteht)


Die Antwort auf diese Frage ist - leider - belanglos.

Sofern es sich - wie anzunehmen ist - um eine Ausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz handelt, ist eine mindestens einmonatige Probezeit gesetzlich vorgeschrieben. In dieser Probezeit kann der Ausbildungsbetrieb jederzeit fristlos ohne Angabe von Gründen kündigen.

Insofern wäre es ziemlich sinnlos, sich diesen Ausbildungsplatz einzuklagen, um am ersten Tag mit der Kündigung wieder nach Hause geschickt zu werden.

Ich denke hier ist Geduld angesagt. In vielen Betrieben steht die Erstellung von Ausbildungsverträgen auf der Prioritätsliste nicht unbedingt ganz oben.

Inkognito
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
martha
Interessierter


Anmeldungsdatum: 14.01.2005
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 19.01.05, 18:14    Titel: Antworten mit Zitat

daraus ergibt sich - jetzt aber rein interessehalber- für mich ein weiteres fragezeichen??
das kann doch nicht rechtens sein!!
wird ein ausbildungsbetrieb tatsächlich dazu verurteilt, einem azubi einen ausbildungsplatz zu geben und dieser wird dann am ersten tag gekündigt, ist die auflage (oder was auch immer) des gerichts doch nichtmal ansatzweise erfüllt. und nach einem tag kann das unternehmen ja schlecht feststellen, ob der azubi schlecht arbeitet.

kann man die kündigungsgründe rechtlich einklagen (also ich mein, dass man sie erfährt)? welchem zweck soll dieses gesetz dienen? man muss doch wissen, warum man gekündigt wird, um evtl. aus seinen fehlern zu lernen...

nächste frage: was steht dann im arbeitszeugnis drin? man hat ja einen rechtlichen anspruch auf ein gutes zeugnis..

besteht für schwangere azubis während der probezeit eigentlich ein besonderer kündigungsschutz??
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Snowflake
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.10.2004
Beiträge: 840
Wohnort: Frankfurt a.M.

BeitragVerfasst am: 19.01.05, 18:32    Titel: Antworten mit Zitat

Ahm...

Hier purzeln aber grade ein paar Aspekte durcheinander, die auf die Situation nicht anwendbar sind.

Zitat:
wird ein ausbildungsbetrieb tatsächlich dazu verurteilt, einem azubi einen ausbildungsplatz zu geben


Das geschieht ja - im Beispielfall - nicht. Der Betrieb wird ja nicht verurteilt, dem Auszubildenden "einen Ausbildungsplatz zu geben", sondern den dann für gültig erklärten mündlichen Vertrag einzuhalten, also den Auszubildenden zunächst einzustellen. Das bedeutet nicht, dass der Betrieb verpflichtet ist, den Auszubildenden auch zu "behalten".

Zitat:
und dieser wird dann am ersten tag gekündigt, ist die auflage (oder was auch immer) des gerichts doch nichtmal ansatzweise erfüllt.


Eben doch. Weil das Gericht nicht zur "Ausbildung des Auszubildenden insgesamt" als z.B. bis zum Abschluß verurteilt, sondern zur Einstellung, sprich dazu, den Ausbildungsvertrag mit dem Auszubildenden zu schließen, der mündlich ja bereits gegeben ist.

Zitat:
und nach einem tag kann das unternehmen ja schlecht feststellen, ob der azubi schlecht arbeitet.


"schlecht Arbeiten" muss auch gar nicht Grund für eine Kündigung innerhalb der Probezeit sein.

Zitat:
kann man die kündigungsgründe rechtlich einklagen (also ich mein, dass man sie erfährt)? welchem zweck soll dieses gesetz dienen? man muss doch wissen, warum man gekündigt wird, um evtl. aus seinen fehlern zu lernen...


Die gesetzliche Probezeit dient Betrieb und Auszubildenden und räumt eine Zeitspanne ein, in der das Ausbildungsverhältnis sehr leicht wieder lösbar ist - für beide Seiten. Das sieht nach Ende der Probezeit - grade in der Ausbildung - nämlich anders aus. Eine "Probe"-Zeit eben, in der man herausfinden kann und soll, ob Betrieb und AN auch zueinander passen.

Eine Kündigung während der Probezeit bedarf keiner Angabe von Gründen. Entsprechend sind "sie" in diesem Fall auch nicht einklagbar.

Zitat:
nächste frage: was steht dann im arbeitszeugnis drin? man hat ja einen rechtlichen anspruch auf ein gutes zeugnis..


Aber nicht grundsätzlich, sondern erst nach Ablauf einer gewissen Zugehörigkeitsdauer.

Zitat:
besteht für schwangere azubis während der probezeit eigentlich ein besonderer kündigungsschutz??


...ach da liegt der Hase im Pfeffer ?
Schwangerschaft wurde bei der Bewerbung verschwiegen, nach Zusage wurde der Betrieb darüber aufgeklärt und jetzt will er die Azubine doch nicht mehr einstellen ?

Gruß
Snowflake
_________________
Nichts macht die Menschen so unverträglich wie das Bewußtsein, genug Geld für einen guten Rechtsanwalt zu haben.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
Alba
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 1057

BeitragVerfasst am: 19.01.05, 18:47    Titel: Antworten mit Zitat

martha hat folgendes geschrieben::
daraus ergibt sich - jetzt aber rein interessehalber- für mich ein weiteres fragezeichen??
das kann doch nicht rechtens sein!


Das Gesetz sieht am Anfang des Auszubildendenverhältnisses eine Probezeit vor, in der sofort und ohne besondere Gründe das Auszubildendenverhältnis beendet werden kann. Das dient dazu, dass man sich gegenseitig beschnuppern kann und auch die Notbremse ziehen kann, wenn man miteinander nicht auskommt. Das Verhältnis zwischen Azubi und Ausbilder ist noch viel enger als beim normalen Arbeitnehmer. Um vernünftig ausbilden zu können, müssen beide Seiten sich gut verstehen und leiden können.

Denn nach der Probezeit kann der Azubi wiederum nur noch aus ganz besonderen Gründen gekündigt werden- so ziemlich der stärkste Kündigunsschutz den es gibt.

Wenn man dann nicht miteinander kann und trotzdem 2-3 Jahre muss, kann das hässlich werden - und das will der Gesetzgeber nicht - das führt auch nicht zu guter Ausbildung.
_________________
Obiger Text reflektiert meine spontane Meinung. Ich übernehme hierfür keine Haftung. Sie entspricht nicht dem Sorgfaltsmaßstab einer kunstgerechten juristischen Beratung.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
martha
Interessierter


Anmeldungsdatum: 14.01.2005
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 19.01.05, 18:55    Titel: Antworten mit Zitat

Snowflake hat folgendes geschrieben::

...ach da liegt der Hase im Pfeffer ?
Schwangerschaft wurde bei der Bewerbung verschwiegen, nach Zusage wurde der Betrieb darüber aufgeklärt und jetzt will er die Azubine doch nicht mehr einstellen ?


vermutung is falsch, ich schaff mir doch vor der ausbildung kein kind an!!

aber gibts nun in so nem fall besonderen kündigungschutz, also während der probezeit??


zur information: ich leide an der "was-wäre-wenn" krankheit, die speziell bei neunmalklugen abiturienten zu finden is Winken (meine lehrer müssen wirklich froh sein mich los zu sein!!!!)
aber: wer fragt, will's wissen! (das is immer meine entschuldigung Mit den Augen rollen
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 19.01.05, 19:22    Titel: Antworten mit Zitat

martha hat folgendes geschrieben::
aber gibts nun in so nem fall besonderen kündigungschutz, also während der probezeit?


Bei aller Liebe zur Diskussion hier sollte doch für grundlegende Fragen erst mal Google benutzt werden. Schon der erste Link zu "probezeit schwangerschaft" ist da aufklärend:
http://www.schwanger-in-bayern.de/berallt/bera11.htm
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

War mein Beitrag hilfreich? Bewerten Sie ihn durch Klick auf die grünen Punkte links unter meinem Namen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
sim2k
Interessierter


Anmeldungsdatum: 22.01.2005
Beiträge: 12
Wohnort: Sulzbach Murr

BeitragVerfasst am: 22.01.05, 16:16    Titel: Antworten mit Zitat

mich interessiert wo das war? hab nämlich auch schon seit 2 wochen ne mündliche zusage bei "Firma XY" Smilie
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Rechtsfragen der Jugend Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Gehen Sie zu Seite 1, 2  Weiter
Seite 1 von 2

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.