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Unbefristester Aushilfsarbeitsvertrag

 
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Egnara
Gast





BeitragVerfasst am: 20.09.04, 18:38    Titel: Unbefristester Aushilfsarbeitsvertrag Antworten mit Zitat

Hallo!
Ich hatte 2 Jahre lang einen befirsteten Aushilfsarbeitsvertrag, jetzt nach 2 Jahren einen unbefristeten. Habe ich die gleichen Rechte? Wie sieht es z. B. mit Elternzeit aus?
Kann es mir passieren, dass ich nach dem Mutterschutz einfacher gekündigt werden kann? Lt. meiner Firma habe ich einen unbefristeten Aushilfsarbeitsvertrag, da sie mir momentan keine Planstelle anbieten dürfen (-> Einhaltung der Zahlen im Geschäftsbricht). Was kann ich tun?
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miau
Gast





BeitragVerfasst am: 20.09.04, 19:57    Titel: Re: Unbefristester Aushilfsarbeitsvertrag Antworten mit Zitat

Hallo!
Ich hatte 2 Jahre lang einen befirsteten Aushilfsarbeitsvertrag, jetzt nach 2 Jahren einen unbefristeten. Habe ich die gleichen Rechte?

Du hast die gleichen Rechte wie die Vollzeitbeschäftigten.

Wie sieht es z. B. mit Elternzeit aus?

Dazu schaust du dir am besten mal das Bundeserziehungsgeldgesetz an: http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/berzgg/index.html

Kann es mir passieren, dass ich nach dem Mutterschutz einfacher gekündigt werden kann?

Das kommt darauf an welchen Kündigungsschutz du sonst hast. Wieviele Mitarbeiter sind in der Firma tätig? wie lange bist du dort schon tätig?

Lt. meiner Firma habe ich einen unbefristeten Aushilfsarbeitsvertrag, da sie mir momentan keine Planstelle anbieten dürfen (-> Einhaltung der Zahlen im Geschäftsbricht). Was kann ich tun?

Man kann leider aus deiner Schilderung nicht entnehmen, worauf du konkret hinaus willst. Wenn du schwanger bist hast du Kündigungsschutz nach dem Mutterschutzgesetz und danach siehe hier § 9 http://www.lfas.bayern.de/vorschriften/gesetze/A-Z/muschg.htm . Wenn du einen unbefristeten Vertrag hast verstehe ich jetzt nicht was das mit einer Planstelle zu tun hat. Oder vielleicht kannst du mal deine jetzige Situation schildern (schwanger? entbunden? Zeitpunkt?)?

MfG miau
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Egnara
Gast





BeitragVerfasst am: 21.09.04, 10:06    Titel: Re: Unbefristester Aushilfsarbeitsvertrag Antworten mit Zitat

Hallo! Danke für die Antwort. Zu meiner Situation:
Der Vertrag wurde zunächst auf 2 Jahre befristet. Es gab im Vertag einen "sachlichen Grund", der aber meiner Meinung keiner war (eingestellt als "Assistenz von ..."). Meine Stelle gibt es im Unternehmen schon seit über 5 Jahren. Der erste AN hat gekündigt, die 2. AN wurde während der Befristung schwanger. Die Stelle ist eine ganz normale Vollzeitstelle, hat mit "Aushilfe" nichts zu tun.
Nach 2 Jahren wurde mir aber nur eine sogenannter "unbristeter Aushillfsarbeitsvertrag" angeboten, da lt. Arbeitgeber keine "festen Planstellen" geschaffen werden dürfen, also im Geschäftsvbericht gegenüber dem Mutterkonzern nicht aufgeführt werden dürfen. Reine Zahlenschieberei!!! Mein Unternehmen hat über 100 festangestellte Mitarbeiter.

Ich trage mich nun mit dem Gedanken/Plan schwanger zu werden. Meine Sorge ist nun, dass ich keine "normale" Vollzeitstelle sprich Planstelle habe. Daher habe ich Angst, dass ich als sogenannte "unbefristete Aushilfe", die ich eigentlich aber nicht bin und nie war,
nicht das Recht auf "normale" Elternzeit habe. Was ist, wenn der AG sagt, dass meine Arbeitskraft nicht mehr gebraucht wird, da ich lt. Vertrag eine Aushilfsstelle habe, wenn auch unbefristet?

Ich bin jetzt seit 2, 5 Jahren bei der Firma. Lt. Vertag habe ich eine Kündigungsfrst von einem Monat.

Wie sieht meine Rechtslage aus? Danke im Voraus!
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Egnara
Gast





BeitragVerfasst am: 28.09.04, 16:44    Titel: Kann mir hier jemand weiterhelfen? Antworten mit Zitat

Kann mir hier jemand weiterhelfen?
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matthias.
Gast





BeitragVerfasst am: 29.09.04, 08:40    Titel: Re: Kann mir hier jemand weiterhelfen? Antworten mit Zitat

HAllo wie man die Stelle nennt ist ja lediglich eine firmeninterne Sparchreglelung. Damit werden deine Rechte nicht eingeschränkt. Du bist ein ganz normaler Arbeitnehmer und hast natürlich Recht auf Mutterschutz und Elternzeit.
Nach den 12 Wochen Mutterschutz kann man dir erstmal nicht kündigen (allgm bis 4 Monate nach der Geburt) und wenn du Elternzeit nimmst kann man dir auch in diesen bis zu 3 Jahren nicht kündigen.
MfG
Matthias
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thdoerfler
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.09.2004
Beiträge: 2042

BeitragVerfasst am: 29.09.04, 09:28    Titel: Re: Kann mir hier jemand weiterhelfen? Antworten mit Zitat

Schließe mich weitgehend dem Vorposter an.

Der besondere Kündigungsschutz beginnt allerdings nicht erst im Mutterschutz, sondern sobald Du schwanger bist. Du mußt das dem Arbeitgeber allerdings unverzüglich nach Erhalt einer Kündigung mitteilen (wenn der AG nicht schon Kenntnis von der Schwangerschaft hat).

MFG
thdoerfler
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