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Willston
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Anmeldungsdatum: 23.05.2007
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 02.06.07, 10:31    Titel: Werbung bei google Antworten mit Zitat

Hallo!

Ich möchte bald einen Onlineshop aufmachen. Dafür bereite ich im Moment mein Werbekonzept vor.
Nun wollte ich wissen:

Ist es erlaubt zu schreiben:

Größter Kalendershop Deutschlands
(Kalender ist nur ein Beispiel)

Darf ich so Werbung machen? Denn es ist ja nicht einfach zu definieren welcher shop nun wirklich der größte ist.

Vielen Dank im Voraus!

Gruß

Willston
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KurzDa
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.10.2006
Beiträge: 3304
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 02.06.07, 12:07    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Ist es erlaubt zu schreiben:

Größter Kalendershop Deutschlands
(Kalender ist nur ein Beispiel)


Das kommt darauf an - hier liegt als Werbeart die Alleinstellungswerbung vor, die anhand des § 5 II Nr. 3 UWG, 3 UWG zu beurteilen ist.

Wenn der angesprochene Verkehrskreis objektiv davon ausgeht, dass diese Aussage wahr ist (also der Kalendershop wirklich der größte ist) und es anhand von objektiven Kriterien auch nachprüfbar ist, dann ist es regelmässig kein Problem mit einer Spitzenstellung zu werben.

Ansonsten ist eine Spitzenstellungswerbung unlauter i.S.d. § 5, 3 UWG (Irreführung).

Grüße
KurzDa
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