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Ein Webmaster möchte einen Slogan in der Headergrafik (nicht als Text sondern als Bild) verwenden. Nach ausgiebigen Recherchen in Suchmaschinen findet er mehrere hundert Treffer auf den gewünschten Text, die alle mit unterschiedlichen Sparten (Musik, Literatur, Liedtexte, Autos, Mythologie) verknüpft sind.
Wo kann der Webmaster nachlesen/überprüfen, ob mit dem von ihm gewünschten Slogan irgendwelche Rechte verletzt werden?
Wo kann der Webmaster nachlesen/überprüfen, ob mit dem von ihm gewünschten Slogan irgendwelche Rechte verletzt werden?
Wenn der Verfasser feststeht, könnte man das übrprüfen. Für "Ceterum censeo" oder "Im Anfang war das Wort" z. B. ist das Urheberrecht ausgelaufen. _________________ mitternächtliche Grüße.
Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser.
Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
Das Stichwort "Suchmaschine" fiel ja schon. Außerdem gibt es Zitatsammlungen, jeder wohlsortierte Bibliothek hat mindestens eine.
Wie lautet denn der "Slogan"? Hier schreiben sooo viele "studierte Leuts", vielleicht kennt ja einer den Urheber oder die Quelle. _________________ mitternächtliche Grüße.
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Anmeldungsdatum: 29.01.2006 Beiträge: 8913 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 03.06.07, 18:43 Titel:
zitiert nach Manowar, Single "Heart of Steel", erschienen 1988, Album "Kings of Metal". Lyrics: Joey DeMaio. _________________ Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν.
zitiert nach Manowar, Single "Heart of Steel", erschienen 1988, Album "Kings of Metal". Lyrics: Joey DeMaio.
Wie es aussieht ist das dann ein Liedtext, obwohl der Slogan nur ein Satz ist. Muss man aus rechtlicher Sicht Joey DeMaio anschreiben und um Zustimmung bitten?
Nach ausgiebigen Recherchen in Suchmaschinen findet er mehrere hundert Treffer auf den gewünschten Text, ...
Woher hat der Webmaster den Satz? Wenn er ihn sich selbst ausgedacht hat, braucht er grundsätzlich keine fremden Rechte zu beachten.
Ich denke mir ständig irgendwelche Wortkreationen aus, bei der die Suche im Internet häufig Treffer bringt. _________________ Im Vatikan leben 2,27 Päpste je Quadratkilometer.
Woher hat der Webmaster den Satz? Wenn er ihn sich selbst ausgedacht hat, braucht er grundsätzlich keine fremden Rechte zu beachten.
Englisch Kurs; Kommunikation im normalen Sprachgebrauch.
Martin R. hat folgendes geschrieben::
Ich denke mir ständig irgendwelche Wortkreationen aus, bei der die Suche im Internet häufig Treffer bringt.
Abgesehen davon, ein Webmaster denkt sich einen Slogan aus, dieser taucht, wie in diesem Fall, in mehreren Sparten auf. Er verwendet diesen Text, ein anderer meint dann, das dieser Text seinen Ursprung nicht in der geistigen Natur hat, sondern abgeschaut wurde und fragt sich ob das Rechtens ist. Wie sieht es dann aus?
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 04.06.07, 17:16 Titel:
Ein einzelner Satz dürfte eigentlich nie die nötige Schöpfungshöhe erreichen, die für urheberrechtliche Ansprüche notwendig ist. Dann ist es auch irrelevant, ob jemand selbst auf den Satz gekommen oder ihn irgendwo "abgeschrieben" hat. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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@ laborix, an einem Slogan, der nicht einem urheberrechtlich geschütztem Werk entnommen wurde, kann niemand Rechte geltend machen (außer dem Urheber selbst falls der Slogan die nötige Schöpfungshöhe hat). Daß es dennoch jemand versucht, kann immer passieren.
Michael A. Schaffrath hat folgendes geschrieben::
Ein einzelner Satz dürfte eigentlich nie die nötige Schöpfungshöhe erreichen, die für urheberrechtliche Ansprüche notwendig ist. Dann ist es auch irrelevant, ob jemand selbst auf den Satz gekommen oder ihn irgendwo "abgeschrieben" hat.
Das schreiben Sie nicht das erste mal doch nun will ich wissen, wie sie das meinen. Ein Sprachwerk mit der nötigen Schöpfungshöhe besteht aus Sätzen ohne nötige Schöpfungshöhe, soll man etwa Teile eines Werkes verwenden dürfen, die für sich kein Werk sind? Das kann ich nicht glauben.
Ich denke der Unterschied zwischen der Verwendung einer eigenen "Doppelschöpfung" (ohne nötige Schöpfungshöhe) und der Verwendung eines Teils (ohne nötige Schöpfungshöhe) eines Werkes ist der Unterschied zwischen legal und illegal.
PS: Im Endeffekt läuft das natürlich auf ein Beweisproblem heraus aber häufig wird bei der Verwendung der Zusammenhang zum Werk hergestellt, so daß es offensichtlich ist, daß es bewußt diesem bestimmten Werk entnommen wurde. _________________ Im Vatikan leben 2,27 Päpste je Quadratkilometer.
PS: Im Endeffekt läuft das natürlich auf ein Beweisproblem heraus aber häufig wird bei der Verwendung der Zusammenhang zum Werk hergestellt, so daß es offensichtlich ist, daß es bewußt diesem bestimmten Werk entnommen wurde.
Wenn ich das jetzt richtig interpretiere, ist es wohl besser, diesen Slogan nicht zu verwenden.
Das schreiben Sie nicht das erste mal doch nun will ich wissen, wie sie das meinen.
Gerne.
Martin R. hat folgendes geschrieben::
Ein Sprachwerk mit der nötigen Schöpfungshöhe besteht aus Sätzen ohne nötige Schöpfungshöhe, soll man etwa Teile eines Werkes verwenden dürfen, die für sich kein Werk sind?
Das hängt am Umfang der Teile. Sie werden sicherlich nicht behaupten wollen, daß die Verwendung des Wortes "Bahnhof" unzulässig ist, weil es ein Teil des Werkes "Harry Potter" ist.
Ein einzelner Satz dürfte in 99.9% der Fälle noch nicht einmal Zitierrecht brauchen, um verwendet werden zu dürfen, ansonsten könnten Sie jeden zweiten Schundroman mit einer 500-seitigen Quellenreferenz vertreiben.
Interessant wird es dann ab mehreren Sätzen, ganzen Abschnitten etc.
Bekanntermaßen ist ja nur die konkrete Umsetzung geschützt, nicht der abstrakte Inhalt. Bei nur einem Satz ist es aber sehr schwer, beliebig viele Umformulierungen zu finden. Von daher ist "Der Mann kam durch die Tür" genau so wenig schützenswert wie "Born to walk against the wind" oder "My mistress' eyes are nothing like the sun".
Martin R. hat folgendes geschrieben::
Ich denke der Unterschied zwischen der Verwendung einer eigenen "Doppelschöpfung" (ohne nötige Schöpfungshöhe) und der Verwendung eines Teils (ohne nötige Schöpfungshöhe) eines Werkes ist der Unterschied zwischen legal und illegal.
*Wenn* ein Werk die nötige Schöpfungshöhe besitzt, ist unerheblich, ob jemand anders unabhängig davon darauf gekommen ist.
*Wenn* ein ein Teil eines Werkes nur im Rahmen des Zitierrechtes verwendet werden darf, ist unerheblich, ob jemand anders unabhängig davon darauf gekommen ist.
*Wenn* ein Teil eines Werkes keinerlei Rechte begründet, ist unerheblich, ob jemand anders unabhängig davon darauf gekommen ist.
Das UrhG sieht gerade keinen Begriff der "Doppelschöpfung" vor, der eine - ansonsten vorliegende - Urheberrechtsverletzung doch wieder legitimiert, weil das inkriminierte Werk ohne bewußtes Kopieren zustande kam.
Wenn jemand "Bohemian Rhapsody" plagiiert, muß ich ihm nicht nachweisen, daß er das Original kannte und plagiieren wollte. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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PS: Im Endeffekt läuft das natürlich auf ein Beweisproblem heraus aber häufig wird bei der Verwendung der Zusammenhang zum Werk hergestellt, so daß es offensichtlich ist, daß es bewußt diesem bestimmten Werk entnommen wurde.
Wenn ich das jetzt richtig interpretiere, ist es wohl besser, diesen Slogan nicht zu verwenden.
Wieso? Hat sich der Webmaster den Slogan nun selbst ausgedacht oder hat er ihn einem Werk entnommen?
@ Michael A. Schaffrath, irgendwie geht für mich der erste und zweite Teil Ihres Postings nicht zusammen. Überhaupt, der Punkt auf den ich hinaus will ist nicht, ob Bahnhof in Harry Potter vorkommt, sondern ob der Teil dem Werk entnommen wurde. Sie sehen doch den Unterschied (ob rechtlich relevant oder nicht soll hier noch egal sein) oder?
Michael A. Schaffrath hat folgendes geschrieben::
Interessant wird es dann ab mehreren Sätzen, ganzen Abschnitten etc.
Und warum wird es ab mehreren Sätzen oder ganzen Abschnitten, die für sich noch keine* eigene Schöpfungshöhe haben interessant? Vielleicht nur, weil es den Anschein hat, daß der Teil dem Werk entnommen wurde? Bei einem einzelnen Wort oder Satz besteht dieser Anschein nicht. Wenn man mehrere Sätze, ganze Abschnitte etc. ohne eigene Schöpfungshöhe nicht verwenden darf (abgesehen vom Zitatrecht), wie grenzt man das gegen kleinere Teile, ebenfalls ohne eigene Schöpfungshöhe, deren Verwendung frei sein soll, ab? Wie soll der Umfang die Abgrenzung sein? Ein Zitat darf nur den nötigen Umfang haben, bezogen auf den Zweck. Wenn es aber nicht um ein Zitat geht, worauf soll sich der Umfang beziehen? Prozente, Wortzahlen oder halbe oder viertel Schöpfungshöhe?
* Die meisten Zitate, die sich auf ein Zitatrecht stützen müssen, dürften für sich selbst keine nötige Schöpfungshöhe haben. Oder sehen Sie das anders?
Michael A. Schaffrath hat folgendes geschrieben::
Bekanntermaßen ist ja nur die konkrete Umsetzung geschützt, nicht der abstrakte Inhalt. Bei nur einem Satz ist es aber sehr schwer, beliebig viele Umformulierungen zu finden.
Und unnötig.
Michael A. Schaffrath hat folgendes geschrieben::
Das UrhG sieht gerade keinen Begriff der "Doppelschöpfung" vor ...
Wozu auch? Eine Doppelschöpfung sind zwei Schöpfungen. Sie stellt meiner Meinung nach keinen Urheberrechtsverstoß dar und das schließe ich auch aus dem Urheberrecht, da jeder Urheber der Urheber seines Werkes ist. Andere Meinung? Wenn es zu einer Doppelschöpfung kommt, dürfte zwar der Anscheinsbeweis für ein Plagiat bestehen, aber wenn der Urheber des zweiten Werkes glaubhaft machen kann, daß Werk selbstständig erstellt zu haben, ist er der Urheber seines Werkes mit allen Rechten und unabhängig von Genehmigungen des ersten Urhebers. Darüber, daß eine Doppelschöpfung über 500 Seiten höchst unwahrscheinlich ist, brauchen wir natürlich nicht diskutieren aber beispielsweise Programme können sehr klein sein und sind dennoch geschützt.
Michael A. Schaffrath hat folgendes geschrieben::
Wenn jemand "Bohemian Rhapsody" plagiiert, muß ich ihm nicht nachweisen, daß er das Original kannte und plagiieren wollte.
Vielleicht nur, weil es den Anschein hat, daß der Teil bzw. das ganze Werk dem Werk entnommen wurde.
Was halten Sie hiervon:
Es gibt Doppelschöpfungen (ich meine hier welche mit und ohne Werkscharakter) und diese sind zulässig. Beliebig kleine Teile die einem Werk entnommen werden sind immer noch Teile des Werkes aber jeder darf sie niederschreiben, wenn er sie eben nicht von dem Werk abschreibt. Nach meiner Sicht kollidiert dieser Ansatz erst mal nicht mit dem Urheberrecht und deckt alles ab. Ihre Darstellung kollidiert aber nach meiner Sicht erst mal mit dem Urheberrecht, nach dem auch (beliebige) Teile eines Werkes nur im Rahmen des Gesetzes verwendet werden dürfen. Oder ist das etwa nicht so?
So weit so gut. Jetzt stellt sich die Frage, was ist nun mit einzelnen Wörtern und einfachen Sätzen. Ich weiß es, begründet, auch nicht so recht aber es ist nicht nur deshalb zulässig, weil alles andere absurd erscheint.
So richtig zufrieden bin ich mit meinen Gedanken und dem Geschreibsel noch nicht aber ich mach hier mal Pause. _________________ Im Vatikan leben 2,27 Päpste je Quadratkilometer.
Wieso? Hat sich der Webmaster den Slogan nun selbst ausgedacht oder hat er ihn einem Werk entnommen?
Zitat:
Im Endeffekt läuft das natürlich auf ein Beweisproblem heraus aber häufig wird bei der Verwendung der Zusammenhang zum Werk hergestellt
Es war ein spontaner Einfall beim Kommunikationstraining, um eine eigene Fehlinterpretation etwas "salopp" zu korrigieren. Beweisen kann er das natürlich nicht. Deshalb der Rückzug von Slogan.
Wenn allerdings, wie schon erwähnt, ein Satz in dieser Art nicht die nötige Gewichtung hat (da die Suchmaschinen ja ausser dem Liedtext noch andere Sparten finden), könnte er ihn ja trotzdem als Grafiktext in der Headergrafik verwenden, oder?
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