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Verfasst am: 04.06.07, 09:57 Titel: Kriegsfuehrung im 2. WK und heutiges Recht
Wie haetten sich die Westmaechte des 2. Weltkrieges verhalten muessen, wenn das heutige internationale Recht gegolten haetten?
Welche Dinge haetten sie nicht tun duerfen?
Einige Beispiele:
Waere die Kriegserklaerung von GB und Frankreich an D am 3. September zulaessig gewesen?
Es bestand ja von deutscher Seite der Vorwurf, Polen haette das Feuer eroeffnet und in den 48 Stunden war es unmoeglich zu beweisen, welche Seite luegt und somit war nicht klar, ob ein ungerechtfertigter Angriff auf Polen stattfindet oder ob D sich legitim gegen einen polnischen Angriff verteidigt.(Heute weis man natuerlich, dass die deutsche Seite gelogen hat und sogar versuchte einen polnischen Angriff zu inszenieren, aber dass waren zu dem Zeitpunkt lediglich plausible Vermutungen)
War das Ziel der bedingungslosen Kapitulation zulaessig?
Soweit ich weis, ist nach heutigem Recht eine Regierung dazu angehalten einen Krieg sobald wie moeglich zu beenden und das Festlegen auf bedingungslose Kapiltulation verhindert ja jegliche Verhandlungsloesung zur Beendigung des Krieges und koennte ihn somit verlaengern.
Waere das moral bombing zulaessig gewesen?
D war ja Ende 1942, als die grossen Angriffe begannen, bereits militaerisch in eienr schwierigen Lage, eventuell haetten Friendensverhandlungen Erfolg haben koennen.
Hilter und anderen Fuehrungspersonen war zumindest ab Mitte 1943 und spaetestens mit der Invasion 1944 klar, dass die Aussichten zu Gewinnen nicht guenstig waren. Somit waeren sie fuer Verhandlungen eventuell offen gewesen.
War die Invasion der Normandie zulaessig?
Dabei gab es innerhalb von wenigen Tagen 20000 Tote franzoesische Zivilisten.
Waren die Luftangriffe und Atombombenangriffe auf japanische Staedte zulaessig?
Es waere ja alternativ eine Invasion moeglich gewesen oder eine langfristige Seeblockade. Desweitern http://de.wikipedia.org/wiki/Atombombenabwurf_auf_Hiroshima#Vorgeschichte
"Am 9. Juli hatte der japanische Botschafter Sato Naotake in Moskau bereits um Friedensverhandlungen gebeten. Der russische Außenminister Molotow sollte diese Bitte den Teilnehmern der bevorstehenden Potsdamer Konferenz der Alliierten (17. Juli bis 2. August 1945) überbringen. Die Vereinigten Staaten wussten darüber ab dem 13. Juli 1945 Bescheid."
Es haette also eine Verhandlungsloesung geben koennen.
Und diese Loesung haette es auf jeden Fall vor der 2. Bombe geben koennen(wenn die USA den Japanern Zeit fuer eine Antwort gelassen haetten):
"Am 9. August um 11:00, zwei Minuten vor der Zündung der Nagasakibombe, traf sich das japanische Kriegskabinett in Tokio. Außenminister Shigenori Togo drängte auf sofortigen Friedensschluss; die Militärs stellten jedoch vier für die Vereinigten Staaten unannehmbare Bedingungen:
* Erhaltung des Tennō-Regimes
* keine ausländische Besetzung
* freiwillige Abrüstung der japanischen Truppen
* Prozesse gegen Kriegsverbrecher nur vor japanischen Gerichten."
Ein konkretes Friedensangebot, "Hirohito sprach erstmals ein Machtwort und entschied um 2:00 Uhr morgens, die Potsdamer Erklärung sei anzunehmen. Mit dem Zusatz, man verstehe diese so, dass der Tennō seine souveränen Rechte behalten könne, wurde dieser Beschluss den Alliierten übermittelt." wurde abgelehnt, da es nicht dem Ziel der bedingungslosen Kapitluation entsprach und es wurden weiter Staedte bombadiert, z.b.
"am 15. August 1945 fand der letzte Luftangriff der Vereinigten Staaten statt; er galt den Städten Kumagaya (Präfektur Saitama) und Isesaki (Präfektur Gunma)".
Die USA haben also, um das Ziel der bedingungslosen Kapitulation zu erreichen japanische Zivilisten getoetet, solange bis die japanische Regierung einlenkte.
Ist ein "wir toeten eure Zivilisten solange, bis ihr aufgebt" heute zulaessig?
(Fuehrt natuerlich zu einer weiteren Frage, die aber militaerischer und nicht juristischer Natur ist, haetten die Westmaechte bei Einhaltung heutigen Rechts gewinnen koennen?)
(In keiner Weise will ich damit ausdruecken, dass das Handeln moralisch falsch war, das waere eine ganz andere Diskussion.)
Verfasst am: 04.06.07, 10:51 Titel: Kriegsführung im 2. WK und heutiges Recht
carn hat geschrieben:
Zitat:
Waere die Kriegserklaerung von GB und Frankreich an D am 3. September zulaessig gewesen?
Es bestand ja von deutscher Seite der Vorwurf, Polen haette das Feuer eroeffnet und in den 48 Stunden war es unmoeglich zu beweisen, welche Seite luegt und somit war nicht klar, ob ein ungerechtfertigter Angriff auf Polen stattfindet oder ob D sich legitim gegen einen polnischen Angriff verteidigt.(
Es wurde nicht nur Polen, sondern auch die Freie Stadt Danzig angegriffen, die unter dem Schutz des Völkerbundes stand.
Zitat:
Waere das moral bombing zulaessig gewesen?
D war ja Ende 1942, als die grossen Angriffe begannen, bereits militaerisch in eienr schwierigen Lage, eventuell haetten Friendensverhandlungen Erfolg haben koennen.
Hilter und anderen Fuehrungspersonen war zumindest ab Mitte 1943 und spaetestens mit der Invasion 1944 klar, dass die Aussichten zu Gewinnen nicht guenstig waren. Somit waeren sie fuer Verhandlungen eventuell offen gewesen.
Einigen Führungspersonen war das schon klar, daher der Attentat auf Hitler am 20.07.44.
Hitler selber war bis zum letzten Atemzug vom Endsieg überzeugt. Daher sein letzter Befehl: keine Kapitulation.
Zitat:
War die Invasion der Normandie zulaessig?
Dabei gab es innerhalb von wenigen Tagen 20000 Tote franzoesische Zivilisten.
Was Frankreich hinnahm in Anbetracht dessen, seine Freiheit wiederzuerlangen.
Zitat:
Waren die Luftangriffe und Atombombenangriffe auf japanische Staedte zulaessig?
Seit wann interessieren sich die Amerikaner dafür, ob etwas zulässig ist?
Zitat:
Die USA haben also, um das Ziel der bedingungslosen Kapitulation zu erreichen japanische Zivilisten getoetet, solange bis die japanische Regierung einlenkte.
Ist ein "wir toeten eure Zivilisten solange, bis ihr aufgebt" heute zulaessig?
Dieser Thread wurde schon im Forum: "War Churchil ein Kriegsverbrecher" behandelt.
Gruß
syn _________________ "Wenn die Gerechtigkeit untergeht, so hat es keinen Wert mehr, daß Menschen leben auf Erden."
Kant
"Ich weiß, dass ich nichts weiß" sokrates
geht mir auch so
Verfasst am: 04.06.07, 11:05 Titel: Kriegsführung im 2. WK und heutiges Recht
Noch etwas:
Ich war neulich in Paris und habe erfahren, dass Hitler den Befehl erteilt hat, bei Rückzug aus Paris, die Stadt dem Erdboden gleichmachen.
Der damaliger Befehlshaber von Paris, Name habe ich leider vergessen, hat diesen Befehl nicht ausgeführt. Dafür sind ihm die Franzosen bis heute dankbar.
Man stelle sich vor: Diese wunderschöne Stadt und ihr Weltkulturerbe existiert nicht so wie sie noch heute anzutreffen ist!!!
Gruß
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Kant
"Ich weiß, dass ich nichts weiß" sokrates
geht mir auch so
Der damaliger Befehlshaber von Paris, Name habe ich leider vergessen, hat diesen Befehl nicht ausgeführt. Dafür sind ihm die Franzosen bis heute dankbar.
Von Choltitz.
Zweifelhaft ist allerdings, ob er überhaupt die entsprechenden Möglichkeiten für eine Zerstörung von Paris gehabt hätte. --> http://de.wikipedia.org/wiki/Dietrich_von_Choltitz oder ob er sich einfach von der Drohung der Allierten, ihn bei einer Zerstörung von Paris als Kriegsverbrecher anzuklagen, hat beeindrucken lassen. _________________ Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
Verfasst am: 04.06.07, 11:58 Titel: Kriegsführung im 2. WK und heutiges Recht
Redfox hat folgendes geschrieben:
Zitat:
Zweifelhaft ist allerdings, ob er überhaupt die entsprechenden Möglichkeiten für eine Zerstörung von Paris gehabt hätte. --> http://de.wikipedia.org/wiki/Dietrich_von_Choltitz oder ob er sich einfach von der Drohung der Allierten, ihn bei einer Zerstörung von Paris als Kriegsverbrecher anzuklagen, hat beeindrucken lassen.
Den Franzosen scheint es egal zu sein. Hauptsache Paris blieb mit den Denkmälern unversehrt.
Es könnte aber doch so sein, wie im Falle des Pianisten W. Szpilmann, dem ein deutscher Offizier, Wilm Hosenfeld, verhalf zu überleben. Aus Liebe zur Musik. Jude oder Nichtjude war in dem Moment egal.
Gruß
syn _________________ "Wenn die Gerechtigkeit untergeht, so hat es keinen Wert mehr, daß Menschen leben auf Erden."
Kant
"Ich weiß, dass ich nichts weiß" sokrates
geht mir auch so
Verfasst am: 04.06.07, 13:01 Titel: Re: Kriegsführung im 2. WK und heutiges Recht
syn hat folgendes geschrieben::
carn hat geschrieben:
Zitat:
Waere die Kriegserklaerung von GB und Frankreich an D am 3. September zulaessig gewesen?
Es bestand ja von deutscher Seite der Vorwurf, Polen haette das Feuer eroeffnet und in den 48 Stunden war es unmoeglich zu beweisen, welche Seite luegt und somit war nicht klar, ob ein ungerechtfertigter Angriff auf Polen stattfindet oder ob D sich legitim gegen einen polnischen Angriff verteidigt.(
Es wurde nicht nur Polen, sondern auch die Freie Stadt Danzig angegriffen, die unter dem Schutz des Völkerbundes stand.
Ok, guter Punkt.
Aber haette es nach heutigem rechtsverstaendnis nicht erst eine Untersuchungsdelegation geben muessen, die feststellt, dass D sich falsch verhalten hat und unberechtigt in die Stadt einmarschiert ist?
syn hat folgendes geschrieben::
Zitat:
Waere das moral bombing zulaessig gewesen?
D war ja Ende 1942, als die grossen Angriffe begannen, bereits militaerisch in eienr schwierigen Lage, eventuell haetten Friendensverhandlungen Erfolg haben koennen.
Hilter und anderen Fuehrungspersonen war zumindest ab Mitte 1943 und spaetestens mit der Invasion 1944 klar, dass die Aussichten zu Gewinnen nicht guenstig waren. Somit waeren sie fuer Verhandlungen eventuell offen gewesen.
Einigen Führungspersonen war das schon klar, daher der Attentat auf Hitler am 20.07.44.
Hitler selber war bis zum letzten Atemzug vom Endsieg überzeugt. Daher sein letzter Befehl: keine Kapitulation.
Da muss ich widersprechen, aus dem letzten Befehl: keine Kapitulation, folgt nicht, dass Hitler nicht um die militaerische Lage wusste. Das ergibt sich eher aus seiner Rassenideologie, schwache Rassen hatten nicht nur unterzugehen, sie wuerden auch im Verlauf der Geschichte sowieso untergehen. Wenn D nicht mehr gewinnen konnte, war es schwach und wuerde sowieso untergehen. Somit gab es aus Hitlers Sicht zwischen Kampf bis zum letzten und bedingungsloser Kapitulation keinen Unterschied, da es so oder so den Untergang des deutschen Volkes bedeuten wuerde.
Man kann hingegen nicht ausschliessen, dass Hitler ein Friedensabkommen mit GB und USA auf Augenhoehe abgelehnt haette - ich meine mich sogar daran zu errinern von einer Unterhaltung gelesen zu haben in der ein Untergebener anmerkte, dass ein Buendnis mit GB und USA gegen die Sowjets sinnvoll waere, worauf Hitler erwiederte, dass er das auch weis, aber keine Moeglichkeit sieht eins zu Stande zu bringen.
Man kann also nicht sicher sagen, ob ein Friedensvertrag unmoeglich gewesen waere, somit bleibt also, dass die Westmaechte nicht jeden Versuch unternommen haben, um den Krieg frueher zu beenden.Friedensverhandlungen mit Hitler waeren meiner Ansicht natuerlich ein Fehler gewesen, aber nach heutigem Recht habe ich den Eindruck, dass sie es haetten machen muessen.
syn hat folgendes geschrieben::
Zitat:
War die Invasion der Normandie zulaessig?
Dabei gab es innerhalb von wenigen Tagen 20000 Tote franzoesische Zivilisten.
Was Frankreich hinnahm in Anbetracht dessen, seine Freiheit wiederzuerlangen.
Ob Frankreich das jetzt gut oder schlecht fand ist meines Wissens egal, bei der juristischen Frage, ob 20000 Tote jetzt unverhaeltnissmaessig viele Zivile Opfer sind oder nicht und allein davon haengt ab, ob man es unter heutigem Recht duerfte oder nicht.
syn hat folgendes geschrieben::
Zitat:
Waren die Luftangriffe und Atombombenangriffe auf japanische Staedte zulaessig?
Seit wann interessieren sich die Amerikaner dafür, ob etwas zulässig ist?
Deutschland und viele andere europaeische Staaten wollen ja gerade, dass die USA sich dafuer interessiert, was internationeles Recht ist. Wenn man die USA dahinbringen will, muss man sich auch ueberlegen, welche Konsequenzen es fuer die Aussen- und Militaerpolitik der USA haben wuerde, wenn sie sich denn an unsere Interpretation des internationalen Rechts halten wuerden.
syn hat folgendes geschrieben::
Zitat:
Die USA haben also, um das Ziel der bedingungslosen Kapitulation zu erreichen japanische Zivilisten getoetet, solange bis die japanische Regierung einlenkte.
Ist ein "wir toeten eure Zivilisten solange, bis ihr aufgebt" heute zulaessig?
Dieser Thread wurde schon im Forum: "War Churchil ein Kriegsverbrecher" behandelt.
Gruß
syn
Habe einen neuen Thread eroeffnet, da es mir da um Churchills Schuld oder Unschuld ging, was aber von damaligen Recht und nicht von heutigem abhaengt.
Anmeldungsdatum: 31.10.2005 Beiträge: 8443 Wohnort: Am Meer
Verfasst am: 04.06.07, 13:14 Titel: Re: Kriegsführung im 2. WK und heutiges Recht
carn hat folgendes geschrieben::
Aber haette es nach heutigem rechtsverstaendnis nicht erst eine Untersuchungsdelegation geben muessen, die feststellt, dass D sich falsch verhalten hat und unberechtigt in die Stadt einmarschiert ist?
Wer list (z.B. meinen angegebenen Link), braucht diese Frage nicht mehr zu stellen.
Friedensverhandlungen mit Hitler waeren meiner Ansicht natuerlich ein Fehler gewesen, aber nach heutigem Recht habe ich den Eindruck, dass sie es haetten machen muessen.
Rechtsgrundlage?
carn hat folgendes geschrieben::
bei der juristischen Frage, ob 20000 Tote jetzt unverhaeltnissmaessig viele Zivile Opfer sind oder nicht und allein davon haengt ab, ob man es unter heutigem Recht duerfte oder nicht.
Wonach sollte man es nicht dürfen? Rechtsgrundlage? _________________ Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
Lt. den Ausführungen in wikipedia war nach dem damaligem Recht viel mehr erlaubt als heute. Somit waren die meisten Mittel zur Abwehr legal.
Ich denke, dass die Diskussion aus der heutigen Sicht, ob die Alliierten das oder jenes tun durften, eher einen moralischen Aspekt haben.
Anders verhält sich bei den damaligen Rechtsprechungen in Nazideutschland. Hier wurden diese im nachhinein revidiert, auch wenn vielleicht damals Gesetze dafür vorhanden waren.
Ich denke hier z. B. an die damalig verhängten Todesurteile über die Beamten der Polnischen Post in Danzig. Diese Urteile wurden 1998 in Lübek als Unrechturteil aufgehoben.
Gruß
syn _________________ "Wenn die Gerechtigkeit untergeht, so hat es keinen Wert mehr, daß Menschen leben auf Erden."
Kant
"Ich weiß, dass ich nichts weiß" sokrates
geht mir auch so
Verfasst am: 04.06.07, 14:21 Titel: Re: Kriegsführung im 2. WK und heutiges Recht
Redfox hat folgendes geschrieben::
carn hat folgendes geschrieben::
Aber haette es nach heutigem rechtsverstaendnis nicht erst eine Untersuchungsdelegation geben muessen, die feststellt, dass D sich falsch verhalten hat und unberechtigt in die Stadt einmarschiert ist?
Wer list (z.B. meinen angegebenen Link), braucht diese Frage nicht mehr zu stellen.
Der Link tut nicht.
Und warum beantwortet es die Frage, ob nach heutigem Recht nicht erst die Frage geklaert werden muesste, ob Polen zuerst auf Deutsche oder umgekehrt geschossen, bevor man aufgrund dieser Tatsache dann Krieg erklaeren darf?
Denn ich dachte, dass es heutzutage als falsch gilt, aufgrund von Vermutungen darueber was jemand anderes gemacht hat bzw. gerade macht ohne zu klaeren was er genau gemacht hat bzw. macht einen Krieg anzufangen. War da nicht irgendwas mit Irak?
Wie siehts aus mit Kuwait 1990, der Irak hat offensichtlich Kuwait illegal besetzt, das hat der Sicherheitsrat auch festgestellt. Aber haetten die USA und andere den Irak auch angreifen duerfen ohne die Feststellung des Sicherheitsrates?
Redfox hat folgendes geschrieben::
carn hat folgendes geschrieben::
Friedensverhandlungen mit Hitler waeren meiner Ansicht natuerlich ein Fehler gewesen, aber nach heutigem Recht habe ich den Eindruck, dass sie es haetten machen muessen.
Rechtsgrundlage?
UNcharta:
"Artikel 51
Diese Charta beeinträchtigt im Falle eines bewaffneten Angriffs gegen ein Mitglied der Vereinten Nationen keineswegs das naturgegebene Recht zur individuellen oder kollektiven Selbstverteidigung, bis der Sicherheitsrat die zur Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit erforderlichen Maßnahmen getroffen hat."
http://www.uni-kassel.de/fb5/frieden/themen/Voelkerrecht/schirmer.html :
"Keine der zwei Ausnahmen vom Gewaltverbot war in einem der drei Kriege gegeben. Die erste Ausnahme, nämlich das Recht auf individuelle und kollektive Selbstverteidigung ist in Art. 51 aus gutem Grund sehr restriktiv ausgeformt.
"
Nur aus 2 Gruenden darf man Krieg fuehren, erstens wenn der Sicherheitsrat es so will und zweitens zur Selbstverteidigung. Soweit ich weis wurden die Kriegshandlungen von GB und USA durch kein der UN-verlgiechbares internationales Gremium legitimiert(ok, es gab auch keines), folglich koennte ihre Rechtfertigung nach heutigem Recht nur Selbstverteidigung sein.
Aber mit Selbstverteidigung hat das Kriegsziel der bedingungslosen Kapitulation gar nichts zu tun. Das ist in etwa so, wie wenn man ueberfallen wird und sich vornimmt mit der Notwehr erst dann aufzuhoeren, wenn der Angreifer tot am Boden liegt. Dann hoert es aber irgendwann auf Notwehr zu sein und genauso war es im 2. Weltkrieg, es ging spaetestens mit der Invasion im Juni 1944 nicht mehr um Selbstverteidigung, sondern darum das Nazi Regime zu vernichten - aber ein noch so schlimmes Regime vernichten ist eben nach heutigem Recht gerade keine Legitimation fuer weitere Kriegshandlungen(Sonst wuerde ja auch niemand auf die Idee kommen den Irak Krieg 2003 als illegal zu bezeichnen, dieser hatte ja explizit die Vernichtung eines grausamen Regimes zum Ziel).
Deswegen haetten GB und USA sobald der Selbstverteidigung geuege getan war, nach heutigem Recht eine friedliche Loesung versuchen muessen - wenn die dann fehlgeschlagen waere, haetten sie natuerlich weitermachen duerfen.
Redfox hat folgendes geschrieben::
carn hat folgendes geschrieben::
bei der juristischen Frage, ob 20000 Tote jetzt unverhaeltnissmaessig viele Zivile Opfer sind oder nicht und allein davon haengt ab, ob man es unter heutigem Recht duerfte oder nicht.
Wonach sollte man es nicht dürfen? Rechtsgrundlage?
Zusatzprotokoll Genfer Konvention von 1977, 57.2.3:
"hat von jedem Angriff Abstand zu nehmen, bei dem damit zu rechnen
ist, dass er auch Verluste unter der Zivilbevölkerung, die Verwundung
von Zivilpersonen, die Beschädigung ziviler Objekte oder mehrere der-
artige Folgen zusammen verursacht, die in keinem Verhältnis zum er-
warteten konkreten und unmittelbaren militärischen Vorteil stehen; "
Anmeldungsdatum: 31.10.2005 Beiträge: 8443 Wohnort: Am Meer
Verfasst am: 04.06.07, 14:41 Titel: Re: Kriegsführung im 2. WK und heutiges Recht
carn hat folgendes geschrieben::
Und warum beantwortet es die Frage, ob nach heutigem Recht nicht erst die Frage geklaert werden muesste, ob Polen zuerst auf Deutsche oder umgekehrt geschossen, bevor man aufgrund dieser Tatsache dann Krieg erklaeren darf?
Weil man daraus lernen kann, daß Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen im Falle eines bewaffneten Angriffs die Selbstverteidigung erlaubt, bis der Sicherheitsrat die „erforderlichen Maßnahmen getroffen hat“.
Als völkerrechtliche Definition der Selbstverteidigung gelten hierbei die Caroline-Kriterien: Wenn ein Angriff der Gegenseite unmittelbar gegenwärtig ist, kann dem vorgegriffen werden.
Was lernen wir daraus: Wenn es knallt, dann knallt es eben.
carn hat folgendes geschrieben::
UNcharta:
"Artikel 51
Inwiefern verbietet der die Forderung nach einer bedingungslosen Kapitulation?
carn hat folgendes geschrieben::
Das ist in etwa so, wie wenn man ueberfallen wird und sich vornimmt mit der Notwehr erst dann aufzuhoeren, wenn der Angreifer tot am Boden liegt.
Wenn es erforderlich ist, kann dies auch mit dem Tod des Angreifers enden.
carn hat folgendes geschrieben::
sondern darum das Nazi Regime zu vernichten....
Es gab niemals ein Angebot zu Friedensverhandlungen durch das Deutsche Reich. Und selbst wenn hätte gewährleistet sein müssen, daß der Angriff durch das Deutsche Reich endgültig dadurch beendet wird.
carn hat folgendes geschrieben::
Zusatzprotokoll Genfer Konvention von 1977, 57.2.3:
"hat von jedem Angriff Abstand zu nehmen, bei dem damit zu rechnen
ist, dass er auch Verluste unter der Zivilbevölkerung, die Verwundung
von Zivilpersonen, die Beschädigung ziviler Objekte oder mehrere der-
artige Folgen zusammen verursacht, die in keinem Verhältnis zum er-
warteten konkreten und unmittelbaren militärischen Vorteil stehen; "
Das war ja offensichtlich in der Normandie nicht erfüllt. _________________ Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
England und Frankreich haben D den Krieg erklärt, da zwischen denen und Polen ein Abkommen unterzeichnet wurde, wonach ein Staat dem anderen beim Überfall zu Hilfe kommt. Bis dahin haben sie sich herausgehalten, selbst bei der Annektion von Böhmen. Zwar hagelte es Proteste von England, aber das war's auch schon.
USA wurde durch den japanischen Überfall auf Pearl Harbor in den 2. WK mithineingezogen.
Gruß
syn _________________ "Wenn die Gerechtigkeit untergeht, so hat es keinen Wert mehr, daß Menschen leben auf Erden."
Kant
"Ich weiß, dass ich nichts weiß" sokrates
geht mir auch so
Verfasst am: 04.06.07, 14:49 Titel: Re: Kriegsfuehrung im 2. WK und heutiges Recht
carn (04.06.07, 10:57) hat folgendes geschrieben::
Wie haetten sich die Westmaechte des 2. Weltkrieges verhalten muessen, wenn das heutige internationale Recht gegolten haetten?
Welche Dinge haetten sie nicht tun duerfen? ...
Hallo carn
... hätten ... hätten ... hätten ...
Hätte Eva nicht in den Apfel gebissen, dann wären wir heute noch im Paradies.
Das heutige internationale Recht würde nicht bestehen, wenn es den 1. und 2. Weltkrieg nicht gegeben hätte. Weil es den 1. und 2. Weltkrieg geben hat, darum gibt es das heutige internationale Recht. Kannst du was damit anfangen?
Weist du, wie das internationale Recht in 50 Jahren aussieht? - Nein. Also kannst du dein heutiges Verhalten nicht dem zukünftigen Recht anpassen.
Tolle Antwort von Dipl.-Sozialarbeiter!!! _________________ "Wenn die Gerechtigkeit untergeht, so hat es keinen Wert mehr, daß Menschen leben auf Erden."
Kant
"Ich weiß, dass ich nichts weiß" sokrates
geht mir auch so
Verfasst am: 04.06.07, 15:37 Titel: Re: Kriegsfuehrung im 2. WK und heutiges Recht
Dipl.-Sozialarbeiter hat folgendes geschrieben::
carn (04.06.07, 10:57) hat folgendes geschrieben::
Wie haetten sich die Westmaechte des 2. Weltkrieges verhalten muessen, wenn das heutige internationale Recht gegolten haetten?
Welche Dinge haetten sie nicht tun duerfen? ...
Hallo carn
... hätten ... hätten ... hätten ...
Hätte Eva nicht in den Apfel gebissen, dann wären wir heute noch im Paradies.
Das heutige internationale Recht würde nicht bestehen, wenn es den 1. und 2. Weltkrieg nicht gegeben hätte. Weil es den 1. und 2. Weltkrieg geben hat, darum gibt es das heutige internationale Recht. Kannst du was damit anfangen?
Weist du, wie das internationale Recht in 50 Jahren aussieht? - Nein. Also kannst du dein heutiges Verhalten nicht dem zukünftigen Recht anpassen.
Lieben Gruß
Klaus
Deutschland propagiert das internationale Recht und versucht ihm weltweit Achtung zu verschaffen. Die Motivation dafuer ist einfach "Nie wieder".
Wenn aber dieses internationale Recht dazu gefuehrt haette, dass Hitlerdeutschland nicht vernichtet worden waere, dann ist es plausibel, dass dieses internationale Recht es dem naechsten Hitler leichter macht. Folglich wuerde Deutschland eine Wirkung erzielen die genau entgegen der eigentlichen Motivation ist, denn wenn dann wollen wir es dem naechsten Hitler schwerer machen und nicht leichter.
Und da mich dieser Gedanke beschaeftigt wollte ich herausfinden, ob denn das aktuelle Recht die Vernichtung von Hitlerdeutschland erschwert oder unmoeglich gemacht haette.
Wenn nein, dann kann man es so lassen.
Wenn ja, dann ist es Dreck und man sollte damit keine Zeit mehr verschwenden.
Verfasst am: 04.06.07, 15:50 Titel: Re: Kriegsführung im 2. WK und heutiges Recht
Redfox hat folgendes geschrieben::
carn hat folgendes geschrieben::
UNcharta:
"Artikel 51
Inwiefern verbietet der die Forderung nach einer bedingungslosen Kapitulation?
carn hat folgendes geschrieben::
Das ist in etwa so, wie wenn man ueberfallen wird und sich vornimmt mit der Notwehr erst dann aufzuhoeren, wenn der Angreifer tot am Boden liegt.
Wenn es erforderlich ist, kann dies auch mit dem Tod des Angreifers enden.
Wollen sie damit sagen, dass jemand der berechtigten Anlass fuer eine Notwehrhandlung hatte, sich aber dann im Verlauf seiner Notwehr dazu enschliesst, solange weiter Gewalt anzuwenden, bis der Angreifer tot ist, sich nicht strafbar macht?
Redfox hat folgendes geschrieben::
carn hat folgendes geschrieben::
sondern darum das Nazi Regime zu vernichten....
Es gab niemals ein Angebot zu Friedensverhandlungen durch das Deutsche Reich. Und selbst wenn hätte gewährleistet sein müssen, daß der Angriff durch das Deutsche Reich endgültig dadurch beendet wird.
Soweit ich weis wurde noch nie irgendwo ein Frieden geschlossen worden, bei dem gewaehrleistet war, das nicht eine Seite doch wieder anfaengt, ein Friedensvertrag beruht immer auf einem Vertrauensvorschuss fuer die andere Seite.
Und meinem Eindruck nach ist die oeffentliche Meinung so, dass man zu so einem Vertrauensvorschuss verpflichtet ist, wenn vielleicht auch nicht rechtlich.
Redfox hat folgendes geschrieben::
carn hat folgendes geschrieben::
Zusatzprotokoll Genfer Konvention von 1977, 57.2.3:
"hat von jedem Angriff Abstand zu nehmen, bei dem damit zu rechnen
ist, dass er auch Verluste unter der Zivilbevölkerung, die Verwundung
von Zivilpersonen, die Beschädigung ziviler Objekte oder mehrere der-
artige Folgen zusammen verursacht, die in keinem Verhältnis zum er-
warteten konkreten und unmittelbaren militärischen Vorteil stehen; "
Das war ja offensichtlich in der Normandie nicht erfüllt.
Das finde ich interessant, wie genau kann man 20000 zivile Tote gegen einen militaerischen Vorteil abwaegen ohne gegen die Menschenrechte zu verstossen oder gar gegen das Wuerdekonzept?
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