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Vorstellungskosten
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gent
Gast





BeitragVerfasst am: 28.09.04, 13:35    Titel: Vorstellungskosten Antworten mit Zitat

Hilfe!

ich wurde zu einem Vorstellungsgespräch nach Potsdam eingeladen. Da ich in Frankfurter Raum wohne, bin ich nach Berlin geflogen, denn mir wurde einen Termin um 10:00 Uhr gegeben. Ich bin ein Tag vorher nach Berlin geflogen und dort in einem Hotel übernachtet, wo ich dann morgen mit dem Taxi zum Vorstellungsgespräch gefahren.
Ich flog am 4. August nach Berlin und nahm am 5. 8.04 am Vorstellungsgespräch teil.

Die Firma hatt mir vorher mit email mitgeteilt, dass sie "nur Fahrtkosten, max. inhöher einer Nahnfahrt Kl. 2 sowie öffentlicher Verkehrsmittell erstattet".

Gegen Ende August habe ich eine Liste erstellt und die Vorstellungskosten an diese Firma geschickt. Die Firma hat mir geschrieben, dass sie nur den Flug, die Zug Fahrkarte bezahlen. Das heißt die mir entstandenen Kosten wie z.B. Übernachtung im Hotel (90 Euro), Taxikosten vom Hotel-Firma und zurück13 € und die Spesen in Höhe von 24 € übernehmen sie nicht.
Fazit:
Aufgrund der Entfernung und des Vorstellungstermin um 10:00 Uhr mußte ich ja irgendwo übernachten. Des weiteren ich war 2 Tage unterwegs und mußte ich ja auch was essen. Da ich mich in Potsdam nicht auskannte, hatte ich ein Taxi genommen.

Meine Fragen:
1. Kann denn diese Firma einfach die Kostenübernahme für die Übernachtung, Taxi und Spesen einfach verweigern? Ist denn die Firma heir nicht erstattungspflichtig?
2. Was kann ich machen.

Ich bin dankbar für jeden Tipp
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Odd72
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.09.2004
Beiträge: 145
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 28.09.04, 13:59    Titel: Re: Vorstellungskosten Antworten mit Zitat

Auszug aus "Handbuch Betrieb und Personal, Stollfuß Verlag, Fach 4, 2. Kapitel, B, II, §118:
Zitat:
Während früher Verpflegungs- und Übernachtungskosten nur auf Grund ausdrücklicher Vereinbarung erstattet werden sollten, geht man heute überwiegend davon aus, dass auch solche Kosten vom Arbeitgeber zu tragen sind, sofern dem Bewerber nicht die Rückfahrt noch am selben Tag zugemutet werden kann. Unter diesem Aspekt kann sich im Einzelfall sogar ein Hin- und Rückflug als kostengünstiger erweisen.

1. "... geht man heute überwiegend davon aus...":
interpretiere ich dahingehend, daß es keine rechtliche Verpflichtung für den AG gibt, diese Kosten auch wirklich zu erstatten.
2. "...sofern dem Bewerber nicht die Rückfahrt noch am selben Tag zugemutet werden kann...":
war es Ihnen wirklich nicht möglich, mit z.B. einem frühen Flug am Vorstellungstag Ihren Termin auch ohne Übernachtung wahrzunehmen?
3. Warum haben Sie auf die mail der Firma nicht reagiert bzw. nachgefragt, ob Übernachtungskosten evtl. doch übernommen werden? Sie wurden doch im Vorfeld darauf hingewiesen, da die Firma "nur Fahrtkosten, max. inhöher einer Bahnfahrt Kl. 2 sowie öffentlicher Verkehrsmittell erstattet".
_________________
(Meine Beiträge geben nur meine persönliche Meinung bzw. Erfahrung wieder. Für die Richtigkeit übernehme ich keine Gewähr.)
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Injuve
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 860

BeitragVerfasst am: 28.09.04, 14:05    Titel: Re: Vorstellungskosten Antworten mit Zitat

gent hat folgendes geschrieben::
Meine Fragen:
1. Kann denn diese Firma einfach die Kostenübernahme für die Übernachtung, Taxi und Spesen einfach verweigern? Ist denn die Firma hier nicht erstattungspflichtig?


Grds. ist zwar dir Firma verpflichtet, die Kosten des Bewerbungsgesprächs zu übernehmen. Hier hat sie aber doch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sie nur Fahrtkosten für Bahn und öff. Nahverkehr übernimmt. Damit bekommst Du in der Hinsicht nichts mehr.

Zitat:

2. Was kann ich machen.


Davon abgesehen würde ich empfehlen, beim nächsten Mal vielleicht ein wenig kostengünstiger zu leben - denn auch ohne den Ausschluss durch die Firma weiss ich nicht, ob sie die geltend gemachten Kosten tatsächlich übernommen hätte.
Nach www.hrs.de nehmen fast alle Hotels in Potsdam zwischen 45-65 Euro pro Nacht - 90 Euro klingt schon nach Luxus.
Potsdam hat Straßenbahnen und Busse - warum also muss es ein Taxi sein (welche Linie die richtige ist, kann man auch im Hotel erfragen)?

Aber da ich nach Punkt 1 schon wenig Land sehe, kommt es darauf ja auch nicht an...
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Gast76
Gast





BeitragVerfasst am: 28.09.04, 21:03    Titel: Re: Vorstellungskosten Antworten mit Zitat

Hallo,

eine Firma ist hier in Deutschland selbstverständlich dazu verpflichtet, dem Bewerber die für ein Bewerbungsgespräch anfallenden Kosten zu ersetzen. Andererseits gibt es da natürlich auch Grenzen. Die Firma muss Dir nämlich nur die "günstigsten Kosten" Erstzen. Wenn Du in Frankfurt wohnst und in Berlin das Gespräch hattest, dann nur die günstiges Variante, dürfte in dem Fall trotz Billigflieger die Bahn sein. Diesen Satz bekommst Du auf jeden Fall. Das mit der Übernachtung ist so eine Sache, diese Kostenünernahme ist nämlich wesentlich davon abhängig, wie viele km zwischen beiden Orten liegt! Genaue Zahlen kann ich Dir leider nicht nennen, sicher ist, dass Dir ab x km eine Übernachtung "zusteht", eine Heimfahrt wäre da dann nicht mehr zumutbar. Aber auch hier: immer der günstigste Fall. Wenn die Firma belegen kann, dass ein Zimmer durchschnittlich sagen wir mal 40€ kostet, Du aber 90€ ausgegeben hast, dann musst Du wohl oder über die 50€ drauflegen, es sei denn Du kannst nachweisen, dass es kein günstigeres Zimmer gab (z.B. durch Kongress alle billigen Zimmer weg). Zur Taxifahrt: vergiss es, es gibt Stadtpläne, Busse und Bahnen. Da bekommst Du nur diesen Satz auch wieder raus, es sei denn, im Umkreis von x km (auch hier kenne ich die genauen Zahlen nicht) gibt es keine öffentlichen Verkehrsmittel. Aber ich denke, dass man bei 13€ (zieht man noch diesen Betrag ab) dies noch verschmerzen kann.
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Gastx
Gast





BeitragVerfasst am: 28.09.04, 22:33    Titel: Re: Vorstellungskosten Antworten mit Zitat

Wenn Sie die vorherige ausdrückliche Mitteilung, daß nur Bahnkosten übernommen werden, nicht beachten, ist das Ihre Sache. Diese Forderung allein würde schon ausreichen, daß ich einen Bewerber ablehne, er ist offenbar nicht in der Lage Anweisungen zu verstehen und zu beachten. Übrigens kann der Arbeitgeber auch die Übernahme der Bahnkosten im voraus wirksam ablehnen.

Und das von Frankfurt aus kein Zug nach Berlin geht, mit dem man rechtzeitig dort ist, glaub ich nicht. Da muß man eben notfalls um 5.00 Uhr abfahren. Zwischen den Großstädten fahren auch Nachtzüge.
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anna
Gast





BeitragVerfasst am: 29.09.04, 10:17    Titel: Re: Vorstellungskosten Antworten mit Zitat

Also ich bin ja auch immer dafür, dass die Firma angemessene Kosten für ein Vorstellungsgespräch übernimmt. Aber bitte??? Mit`n Flieger in die Stadt, für 90 Euro übernachten ( im Best Western Airport oder was?) und dann mit dem Taxi fahren quer durch die Stadt?

Ein Zugtiket Kl 2, eine Pension für 30 Euro und eine Sbahnkarte für paar Euro hätten es doch auch getan oder?

Es scheint mir hier ein Fall von Größenwahn vorzuliegen.
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Harry
Gast





BeitragVerfasst am: 29.09.04, 10:29    Titel: Re: Vorstellungskosten Antworten mit Zitat

So kann man sich auch seine Karrierechancen kaputt machen...

Lachen
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thdoerfler
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.09.2004
Beiträge: 2042

BeitragVerfasst am: 29.09.04, 13:14    Titel: Re: Vorstellungskosten Antworten mit Zitat

Rechtlich ist die Sache klar:

Die Firma ist aus Auftragsrecht verpflichtet, Deine Auslagen zu tragen. Damit muß sie GRUNDSÄTZLICH angemessene Anfahrts- und Übernachtungskosten tragen.

Das gilt nicht, wenn Sie vorher bestimmte Auslagen ausnimmt. Das scheint hier gegeben zu sein.Dann muß die Firma auch nicht mehr erstatten.
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Mono
Gast





BeitragVerfasst am: 03.10.04, 07:57    Titel: Re: Vorstellungskosten Antworten mit Zitat

Es gibt allerdings Tarifverträge (z. B. Gaststättengewerbe), die die Erstattung der Fahrtkosten Bahn 2. Klasse innerhalb der Bundesrepublik Deutschland vorsehen und für allgemeinverbindlich erklärt worden sind. In diesem Falle wäre der Ausschluss unwirksam.

Mono
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Günni
Gast





BeitragVerfasst am: 03.10.04, 11:32    Titel: Re: Vorstellungskosten Antworten mit Zitat

Gastx hat folgendes geschrieben::
Wenn Sie die vorherige ausdrückliche Mitteilung, daß nur Bahnkosten übernommen werden, nicht beachten, ist das Ihre Sache. Diese Forderung allein würde schon ausreichen, daß ich einen Bewerber ablehne, er ist offenbar nicht in der Lage Anweisungen zu verstehen und zu beachten. Übrigens kann der Arbeitgeber auch die Übernahme der Bahnkosten im voraus wirksam ablehnen.

Und das von Frankfurt aus kein Zug nach Berlin geht, mit dem man rechtzeitig dort ist, glaub ich nicht. Da muß man eben notfalls um 5.00 Uhr abfahren. Zwischen den Großstädten fahren auch Nachtzüge.


Habe das gerade mal überprüft. Die früheste Verbindung geht ca. 5.00 h in FFM ab und ist 10.05 in Potsdam/Hbf. Dnn müsste Gent noch zum Ort des Gespräches. Insofern war der genannte Termin nur mit einer früheren Abfahrt und übernachtung zu schaffen.


Allerdings hätte Gent das auch der Firma mitteilen und um einen späteren Gesprächstermin bitten bzw Übernachtung ausdrücklich vereinbaren können.

Im Endergebnis stimme ich den Vorschreibern zu, dass hier kein Anspruch auf Übernahme der Übernachtungs- und Taxikosten besteht.
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Claudia88
Gast





BeitragVerfasst am: 03.10.04, 14:25    Titel: Re: Vorstellungskosten Antworten mit Zitat

+ der Flieger Lachen
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Gast






BeitragVerfasst am: 03.10.04, 15:29    Titel: Re: Vorstellungskosten Antworten mit Zitat

gent hat folgendes geschrieben::
Meine Fragen:
1. Kann denn diese Firma einfach die Kostenübernahme für die Übernachtung, Taxi und Spesen einfach verweigern? Ist denn die Firma heir nicht erstattungspflichtig?
2. Was kann ich machen.

Ich bin dankbar für jeden Tipp



Hallo!

1. Die Firma muss die Kosten erstatten. Hat sie schliesslich bei Einladung nicht ausgeschlossen.

2. Klagen auf die Erstattung der Kosten die mit der Vorstellung in Verbindung sind.

MfG
rechtminus
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Gast






BeitragVerfasst am: 04.10.04, 06:45    Titel: Re: Vorstellungskosten Antworten mit Zitat

Die Firma hat mir vorher mit email mitgeteilt, dass sie "nur Fahrtkosten, max. in Höhe einer Bahnfahrt Kl. 2 sowie öffentlicher Verkehrsmittell erstattet".


Kleiner Hinweis an Rechtminus:

Das Schwarze sind die Buchstaben. Wer sie lesen kann, ist eindeutig im Vorteil. Mit den Augen rollen
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rechtminus.de
Gast





BeitragVerfasst am: 04.10.04, 08:19    Titel: Re: Vorstellungskosten Antworten mit Zitat

Hallo Streitstifter!

Waru stiftest Du Streit zwischen deine Menschen?

Man muss auserdem nicht sofort zum Anwalt gehen und Geld ausgeben. Es gibt viele Senatsstellen wo es Anwälte gibt die den Menschen helfen.

Villeicht bist Du nur ein klein Streitstifter zwischen den Deutschen oder so.

MfG
rechtminus.de
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Gast






BeitragVerfasst am: 04.10.04, 17:02    Titel: Re: Vorstellungskosten Antworten mit Zitat

rechtminus.de hat folgendes geschrieben::
Hallo Streitstifter!

Waru stiftest Du Streit zwischen deine Menschen?

rechtminus.de



Ausser Dir habe ich hier niemanden gesehen, der einen Streit angefangen hat. Sehr böse
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