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Verfasst am: 16.01.05, 16:03 Titel: Versicherung hat gekündigt
Hallo, meine Rechtsschutzv. hat mir ein Einschreiben geschickt.
Datum des Schreibens 30.12.04.
Eingang bei mir (gegen Unterschrift Einschreiben) 04.01.05
Sie kündigen mir zum 02.02.05, weil der Leistungsfall eingetreten ist.
Ist die Frist so richtig? Ich glaube kaum, dass sie mir am 04.01.05 zum 02.02.05 kündigen können.
Auszug aus den Musterbedingungen
§ 13 Kündigung nach Versicherungsfall
(1) Lehnt der Versicherer den Rechtsschutz ab, obwohl er
zur Leistung verpflichtet ist, kann der Versicherungsnehmer
den Vertrag vorzeitig kündigen.
(2) Bejaht der Versicherer seine Leistungspflicht für mindestens
zwei innerhalb von zwölf Monaten eingetretene
Rechtsschutzfälle, sind der Versicherungsnehmer und
der Versicherer nach Anerkennung der Leistungspflicht
für den zweiten oder jeden weiteren Rechtsschutzfall
berechtigt, den Vertrag vorzeitig zu kündigen.
(3) Die Kündigung muß dem Vertragspartner spätestens
einen Monat nach Zugang der Ablehnung des Rechtsschutzes
gemäß Absatz 1 oder Anerkennung der
Leistungspflicht gemäß Absatz 2 zugegangen sein.
Kündigt der Versicherungsnehmer, wird seine Kündigung
sofort nach ihrem Zugang beim Versicherer wirksam.
Der Versicherungsnehmer kann jedoch bestimmen,
daß die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt,
spätestens jedoch zum Ende des laufenden Versicherungsjahres,
wirksam wird.
Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat
nach ihrem Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam.
(4) Wird der Vertrag gekündigt, hat der Versicherer nur
Anspruch auf den Teil des Beitrags, der der abgelaufenen
Vertragszeit entspricht.
Wenn man es genau nimmt schon, nur wird man der Gesellschaft keinen Strick drauß drehen können, das Schreiben ging zum Jahresende raus und der Sachbearbeiter wird wohl vergessen haben, daß die Post nicht mehr die schnellste ist.
Denke auch nicht, daß die Gesellschaft einen Schaden ablehnen würde der am 3.2.05 um 23:59 Uhr und 59 Sekunden eintritt.
Anders formuliert: Die Kündigung ist nicht unwirksam, wenn der angegebene Termin falsch ist, es gilt dann der richtige.
Wenn also am 3. oder 4. ein 'Versicherungsfall eintritt kann man anfangen zu streiten _________________ Obiger Text reflektiert meine spontane Meinung. Ich übernehme hierfür keine Haftung. Sie entspricht nicht dem Sorgfaltsmaßstab einer kunstgerechten juristischen Beratung.
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