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wunschnickREAL Gast
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Verfasst am: 07.05.07, 13:31 Titel: .. |
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Wegen Datenspionage und Herrausabe persönlicher Dinge gelöscht - RA wurde eingeschaltet
Zuletzt bearbeitet von wunschnickREAL am 19.08.07, 15:57, insgesamt 1-mal bearbeitet |
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Gammaflyer FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 06.10.2004 Beiträge: 8793
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Verfasst am: 07.05.07, 20:54 Titel: |
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Prinzipiell ist es nicht verboten, Menschen "einfach so" in der Öffentlichkeit zu filmen.
Das gilt auch für Polizisten.
Was hingegen verboten ist, ist Filmaufnahmen von Menschen ohne deren Genehmigung zu veröffentlichen(§22 Kunsturhebergesetz).
Das gilt auch für Polizisten.
Das "Problem" beim Filmen bei Demos ist, dass die Filmer die Videos in der Regel benutzen wollen um (vermutete/vermeintliche) Gesetzesverstöße festzuhalten und die Polizisten anzuprangern, sprich unerlaubt zu veröffentlichen.
Um dieses Verhalten zu unterbinden, sehen es Polizisten des öfteren nicht gern, wenn sie gefilmt werden. Aus diesem Grunde werden Aufnahmen untersagt, Datenträger beschlagnahmt oder Aufnahmen gelöscht.
Ob dieses Vorgehen im Einzelfall immer korrekt ist, wage ich zu bezweifeln. _________________ Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
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wunschnickREAL Gast
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Verfasst am: 08.05.07, 07:58 Titel: |
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Wegen Datenspionage und Herrausabe persönlicher Dinge gelöscht - RA wurde eingeschaltet
Zuletzt bearbeitet von wunschnickREAL am 19.08.07, 15:57, insgesamt 1-mal bearbeitet |
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Jagoman FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 04.12.2006 Beiträge: 96 Wohnort: München
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Verfasst am: 08.05.07, 11:50 Titel: |
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So wie diese "fiktive" Geschichte geschildert ist, würde mich doch mal was interessieren.
Hat der "Filmemacher" dann auch mit der Kamera draufgehalten bevor der arme arme Betrunkene von den bösen Polizisten ganz ohne Grund mit Reizgas eingedeckt wurde, oder hat es sich vielleicht eher so verhalten dass der Betrunkene ausfallend und gewalttätig gegenüber den Beamten geworden ist und diese dann als letztes mögliches Mittel den Untmittalbaren Zwang in Form von Reizstoff angewendet haben???? Das hat dann die Kamera natürlich nicht aufgezeichnet
Das ganze klingt schon wieder wie eine dieser provozierten "Böse Bullen"- Filmchen, die nur die Hälfte des Geschehens zeigen, und auch nur genau das, was der "Kameraman" zeigen will.
In so nem Fall kann ich jeden Polizeibeamten verstehen wenn er solche Hetzfilme wegnimmt.
Die rechtliche Beurteilung sollen andere übernehmen.
Gruß Jago |
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Martin R. FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 19.06.2005 Beiträge: 5589
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Verfasst am: 08.05.07, 12:55 Titel: |
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@ wunschnickREAL, zuersteinmal möchte ich ein Lob für die (noch dazu unaufgeforderte) Benutzung der Suchfunktion aussprechen.
wunschnickREAL hat folgendes geschrieben:: | Was mich persönlich halt noch Intressiert ist die Frage; Wo kann ein Polizist abschätzen ob der Tatbestand des Diebstahl am eigenen Bild (Potraitaufnahmen) begangen wurde? | In dem er feststellt, daß ein Bild, welches ihn zeigt veröffentlicht/verbreitet wird. Die gefundenen Threads vielleicht noch mal lesen?
Wenn es keine Anhaltspunkte dafür gibt, daß die Bilder in Kürze veröffentlicht werden sollen (kriminalistische Erfahrung als Anfangsverdacht reicht nicht), dann haben die Polizisten kein Recht, die Aufnahmen löschen zu lassen oder selbst zu löschen. Wenn doch ein Anhaltspunkt besteht, besteht vielleicht oder wahrscheinlich ein Recht, siehe mein Disput mit Toph. Wenn es keine solchen Anhaltspunkte gibt dürfte auch kein Recht bestehen die Aufnahen einzusehen.
Ein Recht zum Einsehen oder zur Beschlagnahmung könnte sich aber vielleicht daraus ergeben, daß das Aufgenommene zur Beweisermittlung und Beweissicherung von eventuell aufgenommenen Straftaten dienen soll. Aber um das noch mal zu unterscheiden, ein Recht zur Beschlagnahmung, um zu ermitteln ob die Aufnahmen bei einer Veröffentlichung geeignet wären das Recht am eigenen Bild zu verletzen, dürfte nicht bestehen (außer es gibt oben genannte Anhaltspunkte zur bevorstehenden Veröffentlichung). _________________ Im Vatikan leben 2,27 Päpste je Quadratkilometer.
Wie man Fragen richtig stellt |
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TomXY Account gesperrt
Anmeldungsdatum: 30.05.2007 Beiträge: 172 Wohnort: europa
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Verfasst am: 03.06.07, 03:33 Titel: |
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Jagoman hat folgendes geschrieben:: | So wie diese "fiktive" Geschichte geschildert ist, würde mich doch mal was interessieren.
Hat der "Filmemacher" dann auch mit der Kamera draufgehalten bevor der arme arme Betrunkene von den bösen Polizisten ganz ohne Grund mit Reizgas eingedeckt wurde, oder hat es sich vielleicht eher so verhalten dass der Betrunkene ausfallend und gewalttätig gegenüber den Beamten geworden ist und diese dann als letztes mögliches Mittel den Untmittalbaren Zwang in Form von Reizstoff angewendet haben???? Das hat dann die Kamera natürlich nicht aufgezeichnet
Das ganze klingt schon wieder wie eine dieser provozierten "Böse Bullen"- Filmchen, die nur die Hälfte des Geschehens zeigen, und auch nur genau das, was der "Kameraman" zeigen will.
In so nem Fall kann ich jeden Polizeibeamten verstehen wenn er solche Hetzfilme wegnimmt.
Die rechtliche Beurteilung sollen andere übernehmen.
Gruß Jago |
aha ok sagen wir reizstoff einsatz "gerechtferigt"
und was sagen wir zu;
Während Sie ihn Handschellen anlegen rastet einer der Polizisten aus und schlägt ihn mehrmals ins Gesicht. ???
bitte um antwort  |
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Michael A. Schaffrath FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
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Verfasst am: 03.06.07, 10:26 Titel: |
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TomXY hat folgendes geschrieben:: | Während Sie ihn Handschellen anlegen rastet einer der Polizisten aus und schlägt ihn mehrmals ins Gesicht. |
So völlig ohne Grund? Vielleicht hält der Film "zufällig" nicht fest, was der Festgenommene zu dem Polizisten gesagt hat? _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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fionn FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 14.01.2006 Beiträge: 190
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Verfasst am: 06.06.07, 01:26 Titel: |
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Also ich war schon auf ner Demo wo mir im Vorfeld von einem angeblichen Einsatzleiter eines besonderen Trupps mir unfreundlich, bedrohlich gesagt hat " mach ja keine Bilder!".
Bei der Demo hatte ich dann einen der Polizisten aus dem Trupp dabei fotografiert wie er rabiat einen Tänzer verscheucht hat, was der Polizist gar nicht lustig fand und schön agresiv wurde
Ich konnte aber etwas Zeit schinden durch Palaber, sodass ein von ihm Teamkollege mich rettete
Also Praxis, die gehen ewig ab
Frage, darf ein Polizist Person A im vorraus schon sagen das er sie nicht beim Einsatz knipsen darf? |
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Dummerchen FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 21.01.2005 Beiträge: 6447 Wohnort: Prinz Philip seine Frau sein Insel
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Verfasst am: 06.06.07, 07:20 Titel: |
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fionn hat folgendes geschrieben:: |
Frage, darf ein Polizist Person A im vorraus schon sagen das er sie nicht beim Einsatz knipsen darf? |
Gegenfrage: darfst du dem japanischen Touristen schon im vorraus sagen, dass du beim Stullemampfen nicht fotografiert werden willst? |
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Martin R. FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 19.06.2005 Beiträge: 5589
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Verfasst am: 07.06.07, 13:26 Titel: |
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fionn hat folgendes geschrieben:: | Frage, darf ein Polizist Person A im vorraus schon sagen das er sie nicht beim Einsatz knipsen darf? | Schon aber das wäre vermutlich eine Lüge, da grundsätzlich auch Polizisten Foto machen dürfen. _________________ Im Vatikan leben 2,27 Päpste je Quadratkilometer.
Wie man Fragen richtig stellt |
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DanielB FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 08.06.2005 Beiträge: 1056
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Verfasst am: 07.06.07, 14:55 Titel: |
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fionn hat folgendes geschrieben:: |
Also ich war schon auf ner Demo wo mir im Vorfeld von einem angeblichen Einsatzleiter eines besonderen Trupps mir unfreundlich, bedrohlich gesagt hat " mach ja keine Bilder!".
Bei der Demo hatte ich dann einen der Polizisten aus dem Trupp dabei fotografiert wie er rabiat einen Tänzer verscheucht hat, was der Polizist gar nicht lustig fand und schön agresiv wurde |
Das waren nicht zufällig Beweissicherungs- und Festnahmeeinheiten (mit so komischen Symbolen, etwa farbigen Dreiecken und Rechtecken auf dem Rücken)? Ich habe am Pfingstmontag jedenfalls einen Vorfall mitbekommen, wo die eine Frau, die von denen ein Foto gemacht hat, nachdem die sich wohl geweigert hatten, wegen vorheriger gewaltsamer Übergriffe auf einen anderen Versammlungsteilnehmer ihre Identität anzugeben, hinterhergeschlichen sind, sie gewaltsam auf den Boden geworfen haben und dort noch weiter auf sie losgegangen sind und sich davon nur durch Intervention von Anwälten und ranghöhere Beamte der Landesbereitschaftspolizei abbringen ließen. |
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TomXY Account gesperrt
Anmeldungsdatum: 30.05.2007 Beiträge: 172 Wohnort: europa
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Verfasst am: 07.06.07, 20:31 Titel: |
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Michael A. Schaffrath hat folgendes geschrieben:: | TomXY hat folgendes geschrieben:: | Während Sie ihn Handschellen anlegen rastet einer der Polizisten aus und schlägt ihn mehrmals ins Gesicht. |
So völlig ohne Grund? Vielleicht hält der Film "zufällig" nicht fest, was der Festgenommene zu dem Polizisten gesagt hat? |
also mit deiner gegenfrage meinst du indirekt "wenn er dem polizisten was böses gesagt hatt darf er ihn schlagen " ?
habe ich dich richtig vertsanden ?
tja dann braucht man sich nicht wundern wenn irgend wann mal so eine person durchdreht und einfach so grundlos polizsten erschießt!
gewalt ist keine lösung der polizist schlägt ihn wegen worte , er erschiesst polizist wegen schläge wo kommen wir dann hin ? welcom to saddams staat
ein polizist repräsentiert den staat bzw sollte er, darum sollte er in so einer situation angebracht reagieren und nicht unnötig gewalt anwenden!wer gewahlt seht erntet gewalt!
wer rechtschreibfehler findet darf sie als finderlohn behalten  |
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Gammaflyer FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 06.10.2004 Beiträge: 8793
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Verfasst am: 07.06.07, 21:25 Titel: |
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Das vielleicht nicht, aber auf z.B. massive Provokation hin auszuticken ist immer noch etwas anderes als grundlos draufzuschlagen. _________________ Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
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TomXY Account gesperrt
Anmeldungsdatum: 30.05.2007 Beiträge: 172 Wohnort: europa
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Verfasst am: 07.06.07, 21:46 Titel: |
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Gammaflyer hat folgendes geschrieben:: | Das vielleicht nicht, aber auf z.B. massive Provokation hin auszuticken ist immer noch etwas anderes als grundlos draufzuschlagen. |
was du schreibst ist bei der evtl strafmaßzumessung seitens eines richters bei einer evtl verhandlung gegen den polizist von interesse aber nicht über die rechtmässigkeit seines gewaltausbruchs !
er müsste härter bestraft werden wie ein otto normal bürger da er polizeibeamter und amtsträger ist er unterliegt besonderen plichten da darf sowas nicht passieren solche menschen schaden dem bild und ansehen der polizei und sollten vom dienst entfernt werden! |
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windalf FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 27.01.2005 Beiträge: 7499 Wohnort: PC
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Verfasst am: 07.06.07, 21:52 Titel: |
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Zitat: |
Das vielleicht nicht, aber auf z.B. massive Provokation hin auszuticken ist immer noch etwas anderes als grundlos draufzuschlagen.
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Hmm das würde aus meiner Sicht keinen Unterschied machen. Der Polizist hat wenn ihm sowas passiert in seinem Job nichts zu suchen. Provkation hin oder her... _________________ ...fleißig wie zwei Weißbrote
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