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Verfasst am: 16.01.05, 19:49 Titel: Zwang zum fachfremden Unterricht
Alles klar, entschuldigung: hier ist das allgemeine Problem
Also, angenommen man ist z.B. Kunstlehrer und unterrichtet z.B. in einem Medienbildungsgang eines beliebigen Berufskollegs ein neu eingeführtes Fach, das mit Film und Video zu tun hat.
Dieses Fach kann man nirgendswo auf Lehramt studieren, die Lehrer, die es unterrichten erlangen ihre Kompetenz nur durch Fortbildungen.
Angenommen eine Schule hat nun ihre Ausstattung durch ein eigenes Fernsehstudio erweitert und besagter Kunstlehrer, der bisher vielleicht nur ein wenig Filmanalyse oder ein bißchen Videoschnitt am PC unterrichtet hat, soll nun noch zusätzlich Umgang mit der kompletten Technik in dem neuen Studio lehren.
Welche rechtlichen Schritte könnte der Mann vornehmen, wenn er laut Dienstanweisung seines Direktors den Gebrauch der Studiotechnik lehren muss, obwohl er dafür nicht kompetent ist?
Könnte er z.B. seine Inkompetenz durch eine Unterrichtsüberprüfung durch den zuständigen Dezernenten beweisen?
Zuletzt bearbeitet von grössenwahn am 17.01.05, 21:29, insgesamt 1-mal bearbeitet
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