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Unterhalt während des Zivildienstes

 
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Playah44
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 20.09.2004
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 22.09.04, 16:17    Titel: Unterhalt während des Zivildienstes Antworten mit Zitat

Hallo, ich habe ein paar fragen an die experten hier.
Ich bin 19 jahr eund wohne noch zuhause und amche abitur.
Danach will ich zivildienstmachen.

-Können mich die eltern rauswerfen während des dienstes , mit der begründung, du hast jetzt auch geld unterhalte dich selber...?
-Bin ich verpflichtet einen teil des gehalts abzugeben ?
-Wenn ich eine eigene wohnung nehme, sind die eltern verpflichtet mich da zu unterstützen während des dienstes ?
-Bekommen die eltern während der zeit kindergeld ?
-wenn sie mich nicht ausziehen lassen, gibts da einen weg doch eine eigene wohnugn zu nhemen oder bin ich verpflichtet in der wohnung zu bleiben wenn sie das nicht möchten, dass ich ausziehe um die wohnung nicht auch noch zu unterstützen ?
-wo kann man zu diesem thema noch ausreichende infos erhalten ?

vielen dank im voraus
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Playah44
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 20.09.2004
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 23.09.04, 22:25    Titel: Re: Unterhalt während des Zivildienstes Antworten mit Zitat

kann den keiner helfen oder n tipp geben ? für jede hilfe bin ich dankbar...
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Männerfraktion
Gast





BeitragVerfasst am: 23.09.04, 22:36    Titel: Re: Unterhalt während des Zivildienstes Antworten mit Zitat

Tipp von Mann zu Mann:

1. Zivildienst is eh nur was für Memmen außer du willst Arzt werden und machst nen Sani!
2. Lern mal selbst für dich zu sorgen du bist kein Säugling mehr!
3. Sei ein Kerl und rede mit deinen Eltern und poste nich in ein Rechtsforum!
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Gast






BeitragVerfasst am: 24.09.04, 06:52    Titel: Re: Unterhalt während des Zivildienstes Antworten mit Zitat

Zitat:
-Können mich die eltern rauswerfen während des dienstes , mit der begründung, du hast jetzt auch geld unterhalte dich selber...?


ja- allerdings wäre sie dann dir gegenüber unterhaltspflichtig (goggle mal nach "düsseldorfer tabelle" oder lass dich beim jugendamt beraten

-
Zitat:
Bin ich verpflichtet einen teil des gehalts abzugeben ?


deine elterrn können durchaus verlangen, dass du daheim für kost und logis einen kleinen teil beiträgst

Zitat:
-Wenn ich eine eigene wohnung nehme, sind die eltern verpflichtet mich da zu unterstützen während des dienstes ?

ja- siehe antwort erste frage.
Zitat:

-Bekommen die eltern während der zeit kindergeld ?

ja

Zitat:
-wenn sie mich nicht ausziehen lassen, gibts da einen weg doch eine eigene wohnugn zu nhemen oder bin ich verpflichtet in der wohnung zu bleiben wenn sie das nicht möchten, dass ich ausziehe um die wohnung nicht auch noch zu unterstützen ?

wenn die zustände bei euch nicht unzumutbar sind dürfen sie ihre unterhaltsverpflichtung abgelten indem sie dich zuhause wohnen lassen

Zitat:
-wo kann man zu diesem thema noch ausreichende infos erhalten ?



wie bereits erwähnt: jugendamt oder sozialamt
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Gast






BeitragVerfasst am: 29.09.04, 10:32    Titel: Re: Unterhalt während des Zivildienstes Antworten mit Zitat

Also ich weiß ja nicht wer der Gast hier vor mir war, aber während des Zivildienstes sieht es leider viel schlechter aus!!!

Du hast weder ein Anrecht auf Unterhalt von deinen Eltern, noch müssen sie dich zu Hause wohnen lassen und die kriegst auch KEIN Kindergeld.

Ich bin selbst grad in der Situation.
Es sieht so aus, dass du das Recht auf Unterbringung in deiner Zivildienststelle hast. Ob die das nun machen oder nicht ist 'ne andere Frage. Machen sie's nicht und du bestehst drauf, wirst du wohl in eine Einrichtung versetzt, in der du wohnen kannst.

Ein Tipp (so hab ich das gemacht): Wenn du mehr als sechs Monate vor deinem Zivildienst eine eigenen Wohnung hast, bekommst du Stadtwerke Kosten und Miete voll bezahlt, bis zu einem Betrag von ca. 250 Euro (weiß ich nicht genau).
Wenn du mindestens einen Monate vor Beginn deines Zivildienstes eine eigenen Wohnung hast, (bei mir der Fall) bekommst du 70% von dem Geld, höchstens ca. 210 Euro.
Das müsstest du allerdings bei der Unterhaltsicherungsbehörde beantragen. Bei mir ist die beim Land untergebracht.

Alle meine Ausführungen sind im "Leitfaden für den Zivildienst" nachzulesen. Im Internet unter www.zivildienst.de -> "Rechte und Pflichten" -> "Leitfaden".

Oder direkt: http://www.zivildienst.de/rechte/leitfaden/leita1.htm
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