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recht.de :: Thema anzeigen - Inventar bei Vermietung und Verpachtung § 21 EStG
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Inventar bei Vermietung und Verpachtung § 21 EStG

 
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brabus
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.09.2005
Beiträge: 77
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 06.06.07, 20:34    Titel: Inventar bei Vermietung und Verpachtung § 21 EStG Antworten mit Zitat

Hallo,

angenommen jemand hat ein Haus gekauft (1992) von dessen Kaufpreis 80 000 DM auf Grund und Boden und Gebäude und 71.500 DM auf Inventar entfällt. Einige Jahre später verschenkt er es an seine Tochter. Diese vermietet das Haus. Kann man die Abschreibung nur aus den 80.000 DM abzüglich Anteil Grund und Boden ansetzen?
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Vorwitzig
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.01.2007
Beiträge: 958

BeitragVerfasst am: 06.06.07, 20:41    Titel: Antworten mit Zitat

was ist mit dem Inventar? Mitvermietet?
_________________
Irren ist menschlich.

Ist das Leben schön Sommer-Smilie
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brabus
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.09.2005
Beiträge: 77
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 07.06.07, 16:34    Titel: Antworten mit Zitat

Von dem Inventar ist nur noch eine Küche vorhanden, die auch mitvermietet ist. Bei einer gewöhnlichen Nutzungsdauer von 10 Jahren ist die aber wohl abgeschrieben.
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*w*
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 11.10.2006
Beiträge: 2519

BeitragVerfasst am: 08.06.07, 05:49    Titel: Antworten mit Zitat

Soweit ein Gebäude oder Eigentumswohnung unentgeltlich erworben wurde, ist die Absetzung für Abnutzung nach dem Prozentsatz vorzunehmen, der für den Rechtsvorgänger maßgebend sein würde, wenn er noch Eigentümer wäre!

Pfeil 80.000 DM abzgl. Grund und Boden verteilt auf die Restnutzungsdauer !

Gruß
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