Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Eine Rentnerin hat Post vom Landrat bekommen, dass sie nach SGBXII i.v.m. BGB Unterhalt für Ihre alkoholabhängige Tochter bei der mehrere Rehabilitationsversuche fehlgeschlagen sind, zahlen soll. Das Geld würde weiterhin in die Sucht fliessen und die Renterin sieht die Zahlung nicht ein. Welche Möglichkeiten hat sie ?
Tja,
für solche Fälle hat der Gesetzgeber die Rechtsmittel geschaffen.
Wenn man den Bescheid durchliest dürfte da eine Rechtmittelbelehrung draufsein.
Also - das zulässige Rechtmittel an der zuständigen Stelle einlegen und das Ganze bis vor Gericht durchfechten.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.