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recht.de :: Thema anzeigen - negative bewertung bei Internetauktionshaus [Name geändert]
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negative bewertung bei Internetauktionshaus [Name geändert]

 
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timyboy
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.04.2005
Beiträge: 82

BeitragVerfasst am: 08.06.07, 19:24    Titel: negative bewertung bei Internetauktionshaus [Name geändert] Antworten mit Zitat

folgender sachverhalt:
1. der verkäufer hat einen suchmaschineneintrag verkauft, käufer zahlte auch. der verkäufer hat den käufer mind. 2 mal gebeten die daten für den suchmaschineneintrag zu senden, was der käufer nicht gemacht hatte.
jetzt bewertet der käufer negativ, weil nix erfolgt ist, verkäufer hat darauhin auch mehrmals versucht den käufer zu kontaktieren, nix passiert.

2. der verkäufer hat einen handyvertrag verkauft, der käufer zahlt... der verkäufer teilt den käufer mit, dass er sich auf einer internetseite einen vertrag aussuchen könne... (mehrmals)!
jetzt bewertet der käufer negativ. der verkäufer kontaktiert den käufer telefonisch und dieser hätte angeblich nie eine e-mail erhalten....

was kann man in diesen fällen tun, da ja eigentlich zu unrecht negativ bewertet wurden ist, damit man diese bewertungen löschen kann???
danke für ihre hilfe!!!
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 09.06.07, 01:17    Titel: Antworten mit Zitat

1. Vielleicht sollte der VK mal prüfen, wieso seine Emails nicht ankommen.

2. Eine Anspruchsgrundlage gegen eine negative Bewertung per se sehe ich nicht. Sie müßte schon offensichtlich bewußt falsch abgegeben worden sein - ansonsten wäre sie eine bloße zulässige Meinungsäußerung (die auch sehr subjektiv sein kann, solange sie keine Schmähkritik darstellt). Da der VK wohl nicht beweisen kann, daß seine Emails die K erreicht haben, dürfte seine Grundlage sehr schwach sein.

Praxisrat: jeder VK muß mit (auch unberechtigten) negativen Bewertungen leben können, solange sie nicht offensichtlich bewußt falsch sind. Einen 10.000-Punkte-Account jucken auch 100 Negative nicht. 1% unzufriedener Käufer ist schon ein sehr guter Wert.
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DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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timyboy
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.04.2005
Beiträge: 82

BeitragVerfasst am: 09.06.07, 01:21    Titel: Antworten mit Zitat

danke für ihre meinung!

aber wenn der vk beweisen kann, dass er seine mails versendet hat (postausgang) und keine fehlermeldung vorliegt, ist das doch beweis genug.

ich meine wäre es ratsam dort einen anwalt einzuschalten und würde da eine priv. rechtsschutz wirken?
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J_Denver
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.05.2006
Beiträge: 3777
Wohnort: hinterm Deich

BeitragVerfasst am: 09.06.07, 07:03    Titel: Antworten mit Zitat

timyboy hat folgendes geschrieben::
und würde da eine priv. rechtsschutz wirken?



private rechtsschutz ? bei einem gewerblichen verkäufer?....nö.
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skayritera
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 01.01.2005
Beiträge: 723
Wohnort: Irgendwo im Schwarzwald

BeitragVerfasst am: 09.06.07, 07:49    Titel: Antworten mit Zitat

Um einfach zu erläutern:
Ein Internetauktionshaus [Name geändert]-Verkäufer hat kein Anspruch das er nur positive Bewertungen bekommt, nur es darf keine von Gesetz unzulässige Bewertung geben.
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Mfg Skayritera Winken
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Agent Provocateur
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 04.01.2007
Beiträge: 667

BeitragVerfasst am: 09.06.07, 08:06    Titel: Antworten mit Zitat

Ggfs sollte man, sofern nicht die von Michael A. Schaffrath genannten, Voraussetzungen zur Entfernung der Bewertung erfüllt sind, von der Möglichkeit zur Stellungnahme zu einer Bewertung Gebrauch machen.
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 09.06.07, 11:57    Titel: Antworten mit Zitat

timyboy hat folgendes geschrieben::
aber wenn der vk beweisen kann, dass er seine mails versendet hat (postausgang) und keine fehlermeldung vorliegt, ist das doch beweis genug.


Nein. Ein Zugangsbeweis ist dadurch nicht gegeben.

timyboy hat folgendes geschrieben::
ich meine wäre es ratsam dort einen anwalt einzuschalten und würde da eine priv. rechtsschutz wirken?


Das Handeln sieht mir doch stark gewerblich aus ("Suchmaschineneintrag", "Handyvertrag, den man sich noch aussuchen kann"), da dürfte eine private RSV herzlich lachen.
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timyboy
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.04.2005
Beiträge: 82

BeitragVerfasst am: 09.06.07, 13:18    Titel: Antworten mit Zitat

ja, aber was kann man nun machen damit diese bewertung wegkommen???
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Gammaflyer
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 09.06.07, 13:40    Titel: Antworten mit Zitat

Sich mit dem Gegenüber einig werden und einvernehmlich die Bewertung zurückziehen.
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Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
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