Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 10.06.07, 14:14 Titel: sind Verträge wirklich einzuhalten??
Hallo. Jemand hat geschrieben "pacta sunt servanta" o.ä., also Verträge sind einzuhalten. Aber ich habe echt Zweifel daran. Beispiel: Ein Internetunternehmen W bietet E-Mail-Postfächer an, und zwar kostenlos oder gegen Entgelt mit Clubmitgliedschaft und damit verbundenen gewissen Vorteilen. Wenn eine Person einen Vertrag abschließt, dass sie ein entgeltliches Postfach hat, muss sie das Entgelt zahlen, weil sie sonst in u.U. Verzug gerät und gegenüber W schadenersatzpflichtig wird. Wenn aber W keine Lust hat, die vertragliche Leistung zu erbingen (ist wirklich vorgekommen, wenn auch aus unverständlichen Gründen), kann W einfach das Postfach sperren und es passiert nichts, weil der Kunde einen dadurch entstandenen Schaden nur selten nachweisen kann. Ist es nicht ungerecht, dass zwar der Kunde, aber nicht das Unternehmen an den Vertrag gebunden ist? Kann der Kunde gegen so etwas vorgehen auch wenn er einen Schaden nicht nachweisen kann? _________________ Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann
"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
Verfasst am: 10.06.07, 14:27 Titel: Re: sind Verträge wirklich einzuhalten??
I-user hat folgendes geschrieben::
Kann der Kunde gegen so etwas vorgehen auch wenn er einen Schaden nicht nachweisen kann?
Nach deutschem Recht besteht - von Ausnahmen abgesehen - ein vertraglicher vollstreckbarer Erfüllungsanspruch. Wenn es dem Kunden im genannten Beispiel also der Mühe wert ist, kann er auf Erfüllung klagen und den Anspruch danach erfoderlichenfalls im Wege der Zwangsvollstreckung durchsetzen.
Ok, das lohnt sich nicht. W ist also praktisch an den Vertrag nicht gebunden. Aber ich kann damit leben . _________________ Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann
"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 12.06.07, 19:07 Titel: Re: sind Verträge wirklich einzuhalten??
I-user hat folgendes geschrieben::
weil der Kunde einen dadurch entstandenen Schaden nur selten nachweisen kann.
Wieso? Er muß sich anderswo ein solches Postfach beschaffen (mit den o.a. "gewissen Vorteilen"), was ihn anderswo Geld kostet. Das ist sein Schaden. Und W kommt es ziemlich teuer, wenn er sich wegen eines Schadens von 20 EUR für Prozeßkosten von mehreren 100 EUR verklagen lassen muß. Zieht er das zu oft durch, lohnt sich das nicht mehr. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
War mein Beitrag hilfreich? Bewerten Sie ihn durch Klick auf die grünen Punkte links unter meinem Namen.
Ich meinte, der Kunde hat einen Schaden, weil er keinen Zugriff auf sein E-Mail-Postfach hat und ggf. wichtige Daten verlorengegangen sind. Diese "gewissen Vorteile" interessieren den Kunden also hauptsächlich in Verbindung mit dem konkreten E-Mail-Postfach. Außerdem ist das Geld, was der Kunde woanders zahlen würde, kein richtiger Schaden, weil er ja die Gebühren von W spart. _________________ Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann
"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 13.06.07, 11:47 Titel:
I-user hat folgendes geschrieben::
Ich meinte, der Kunde hat einen Schaden, weil er keinen Zugriff auf sein E-Mail-Postfach hat und ggf. wichtige Daten verlorengegangen sind.
Das müßte er natürlich im Einzelfall beweisen; ebenso, ob er seiner Schadensminderungspflicht nachgekommen ist (also er z.B. seinen freien Grafiker auch anderweitig erreichen kann, der ihm den Kram auch auf CD per Kurier schicken könnte, weswegen dann der 20.000-EUR-Auftrag doch nicht platzt).
I-user hat folgendes geschrieben::
Außerdem ist das Geld, was der Kunde woanders zahlen würde, kein richtiger Schaden, weil er ja die Gebühren von W spart.
Das Argument fällt aber flach, wenn er die Gebühren von W schon im Voraus entrichtet hat. W wird ja wohl kaum freiwillig zurückzahlen, oder? Und wenn die Gebühren eines anderen Anbieters höher sind, bleibt in jedem Fall ein Schaden. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
War mein Beitrag hilfreich? Bewerten Sie ihn durch Klick auf die grünen Punkte links unter meinem Namen.
Verfasst am: 14.06.07, 22:24 Titel: Re: sind Verträge wirklich einzuhalten??
Michael A. Schaffrath hat folgendes geschrieben::
Und W kommt es ziemlich teuer, wenn er sich wegen eines Schadens von 20 EUR für Prozeßkosten von mehreren 100 EUR verklagen lassen muß.
Aber laut diesem Rechner sind die Gebühren viel geringer! (unten Rechtsanwaltsgebühren anklicken und berechnen lassen). Ist der Rechner falsch oder berücksichtigt er nicht alle Kosten, die auf den Schuldner zukommen? _________________ Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann
"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.