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Ich weiß nicht ob ich jetzt hier richtig bin mit meiner Frage und ob dieses Thema hier her gehört.
Also schreib ich einfach mal drauf los und wenn ich nicht richtig bin, Frage einfach löschen
2005 habe ich mich für ein neues Kosmetik Depot interessiert und habe mich vor Vertragsabschluß beim Außendienst erkundigt ob es ein Problem da stellt wenn ich die Produkte auch über meinen Onlineshop anbiete. Dies war für mich ein wichtige frage da für mich kein Depot infrage kam bei dem dies nicht der Fall war. Der Außendienst sagte mir das dies kein Problem sei. Seit November 2005 habe ich nun die Produkte in meinem Onlineshop.
Heute bekam ich einen Anruf das man nicht möchte das ich die Produkte weiter in meinem Shop führe. Andere Geschäfte hatten sich beschwert das ich die Produkte Online hätte. Ich fragte was stören würde, man antwortete mir das über die Onlineshops die Preis kaputt gemacht werden würden. Darauf hin machte ich den Herrn darauf aufmerksam das ich zur keiner Zeit die Produkte unter dem VK an geboten habe. Das wäre egal den das könnte man ja nicht kontrollieren und von daher sollte ich die Produkte aus dem Shop nehmen ansonsten würde man mich nicht mehr beliefern.
Nun zu meiner Frage: Kann man mir verbieten die Produkte Online zu verkaufen obwohl man mir vor zwei Jahren sagte das es kein Problem ist? Es hat 2 Jahre keinen Mensch gestört und ich habe eine menge Geld in die Werbung gesteckt um die Marke überhaupt bekannt zu machen. Zeitungswerbung, Onlinewerbung, einträge in alle Suchmaschinen, dass alles hat mich hunderte von Euros gekostet ganz abgesehen da von was ich an Monatlichen kosten für die Online Werbung habe.
Die Ware wird von mir Professionell im Internet da gestellt, sie wurde zur keiner Zeit unter dem VK verkauft, zu dem gibt es eine Online wie auch Telefon Betreuung zur Beratung der Produkte.
Kann man mir verbieten die Produkte Online zu verkaufen obwohl man mir vor zwei Jahren sagte das es kein Problem ist?
Wenn das vertraglich nicht hergeleitet werden kann, dann nicht.
Allerdings zwingt auch niemand den Hersteller dazu, den VK weiterhin zu beliefern, wenn der Vertrag ordnungsgemäß gekündigt wurde. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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Das heißt also das der Händler mich nicht weiter beliefern muss. Aber was ist mit den Kosten die ich hatte mit der Aufnahme von den Produkten. Ich müsste alle meine Broschüren ändern lassen, die Werbung an der Hauswand plus die ganze online Werbung die ich ja für dieses Jahr schon bezahlt habe. Man kann mir doch nicht einfach den Vertrag kündigen ob wohl ich mir nichts zu schulden kommen lassen habe?!
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 12.06.07, 10:14 Titel:
Jeder solche Vertrag kann auch ohne wichtigen Grund innerhalb der vorgesehenen Kündigungsfristen gekündigt werden. Dazu müßte man auch mal in den Vertragstext schauen.
Wenn morgen die Firma Lakotz beschließt "Wir liefern nicht mehr an das Kaufhaus Kaufgarten", welchen Rechtsanspruch sollte das Kaufhaus haben, Lakotz einen Kontrahierungszwang aufzudrücken? _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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