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Recht auf Kindergeld während der Ausbildung

 
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Doctorfaustus
Interessierter


Anmeldungsdatum: 12.06.2007
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 12.06.07, 15:37    Titel: Recht auf Kindergeld während der Ausbildung Antworten mit Zitat

Hallo Leute, ich bin 22 Jahre alt und fange am 3. September 2007 eine Ausbildung an und muss dafür umziehen, aus der nähe von München nach Göppingen bei Stuttgart.

Das Problem ist das ich das Kindergeld das meine Eltern bekommen dann auf jeden Fall brauchen werde, aber mein Vater nicht zahlen will (was ja eigentlich selbstverständlich wäre). Ich bin mit ihm verstritten und er behauptet ich hätte keinen rechtlichen Anspruch darauf, was ich beim besten Willen nicht glauben kann. Was macht das Kindergeld für einen Sinn wenn das Kind wo anderst wohnt und die Eltern für nichts mehr aufkommen müssen? Ich bin mir sicher das die Eltern in so einem Fall die Pflicht haben das Kindergeld an das Kind zu überweisen.

Könntet ihr mich bitte aufklären wie die Rechtslage in so einem Fall aussieht?

Vielen dank Winken
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Gammaflyer
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 12.06.07, 16:00    Titel: Antworten mit Zitat

Das Kindergeld steht nicht den Kindern sondern den Eltern zu.
Es soll sie dabei unterstützen ihrer Unterhaltspflicht nachzukommen.
Dieser Unterhalt muss den Kindern nicht finanziell gewährt werden, sondern kann auch in Form von Unterkunft, Verpflegegung etc. geboten werden.
Wenn das Kind nicht vor die Tür gesetzt wird, sondern zu Hause wohnen darf und ihm dort ein "ordentliches Leben" geboten wird, dann haben die Eltern ihre Pflicht erfüllt.

Zieht das Kind freiwillig von zuhause weg, dann ist es erstmal sein Problem, wie es klarkommt, solange zuhause Unterhalt geboten würde.

Das hier
Zitat:
Ich bin mir sicher das die Eltern in so einem Fall die Pflicht haben das Kindergeld an das Kind zu überweisen.
ist auf jeden Fall falsch.

Soviel nur zum Grundgedanken des Kindergeldes. Es gibt hier Experten die mehr Ahnung von dem Thema haben.
_________________
Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
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Doctorfaustus
Interessierter


Anmeldungsdatum: 12.06.2007
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 12.06.07, 16:13    Titel: Antworten mit Zitat

Hab das Internet mal ein wenig durchstöbert und bin auf das hier gestoßen:

http://www.dgb-jugend.de/UNIQ118166117920584/doc294014A.html
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Doctorfaustus
Interessierter


Anmeldungsdatum: 12.06.2007
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 12.06.07, 16:16    Titel: Antworten mit Zitat

154€ kindergeld für dich. das müssen dir deine eltern überweisen, da du ja nicht mehr zu hause wohnst. weigern sich deine eltern, kannst du bei der familienkasse der arbeitsagentur beantragen, dass dir dein kindergeld direkt ausgezahlt wird.

Was sagst du jetzt? Geschockt
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Gammaflyer
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 12.06.07, 16:21    Titel: Antworten mit Zitat

Ich sage, dass das nur eintritt, wenn Unterhalt verweigert wird.

Aber soweit ich weiß, besteht nicht die Pflicht, dem Sprössling auf Wunsch eine eigene Wohnung zu finanzieren, wenn er zuhause wohnen dürfte. Schon gar nicht vom Betrag genau das Kindergeld.

Wenn die Familiensituation so prekär ist, dass dem Kind das Wohnen bei den Eltern nicht mehr zuzumuten ist, dann kann es auch sein, dass ihm (notfalls gerichtlich zugesprochen) auch eine eigene Wohnung zusteht, die im Zweifel von den Eltern zu finanzieren ist.

Aber das ist wie gesagt nur mein Wissenstand, ich kann mich auch irren.
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 12.06.07, 18:48    Titel: Re: Recht auf Kindergeld während der Ausbildung Antworten mit Zitat

Doctorfaustus hat folgendes geschrieben::
... 22 Jahre alt und fange am 3. September 2007 eine Ausbildung an und muss dafür umziehen, aus der nähe von München nach Göppingen bei Stuttgart. ...

Mit den Augen rollen Was für eine Ausbildung? - eventuell gibt's BAB oder BAFöG Mit den Augen rollen
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Doctorfaustus
Interessierter


Anmeldungsdatum: 12.06.2007
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 13.06.07, 10:19    Titel: Antworten mit Zitat

Eine Ausbildung zum Gerber, ist meine zweite Ausbildung, hab davor eine als Industriemechaniker abgeschlossen.
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 13.06.07, 17:16    Titel: Antworten mit Zitat

Doctorfaustus hat folgendes geschrieben::
Eine Ausbildung zum Gerber, ist meine zweite Ausbildung, hab davor eine als Industriemechaniker abgeschlossen.

Hallo Doctorfaustus,

zur Frage einer 2. Berufsausbildung läuft gerade hier im FDR eine weitere Diskussion (siehe: Wie lange wird Kindergeld gezahlt?).

Schau dir den Beitrag einfach mal an. Vielleicht findest du dann schon eine Antwort auf deine Fragen.

Ansonsten melde dich noch mal. Winken

Liebe Grüße

Klaus
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