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Verfasst am: 12.06.07, 15:37 Titel: Recht auf Kindergeld während der Ausbildung
Hallo Leute, ich bin 22 Jahre alt und fange am 3. September 2007 eine Ausbildung an und muss dafür umziehen, aus der nähe von München nach Göppingen bei Stuttgart.
Das Problem ist das ich das Kindergeld das meine Eltern bekommen dann auf jeden Fall brauchen werde, aber mein Vater nicht zahlen will (was ja eigentlich selbstverständlich wäre). Ich bin mit ihm verstritten und er behauptet ich hätte keinen rechtlichen Anspruch darauf, was ich beim besten Willen nicht glauben kann. Was macht das Kindergeld für einen Sinn wenn das Kind wo anderst wohnt und die Eltern für nichts mehr aufkommen müssen? Ich bin mir sicher das die Eltern in so einem Fall die Pflicht haben das Kindergeld an das Kind zu überweisen.
Könntet ihr mich bitte aufklären wie die Rechtslage in so einem Fall aussieht?
Das Kindergeld steht nicht den Kindern sondern den Eltern zu.
Es soll sie dabei unterstützen ihrer Unterhaltspflicht nachzukommen.
Dieser Unterhalt muss den Kindern nicht finanziell gewährt werden, sondern kann auch in Form von Unterkunft, Verpflegegung etc. geboten werden.
Wenn das Kind nicht vor die Tür gesetzt wird, sondern zu Hause wohnen darf und ihm dort ein "ordentliches Leben" geboten wird, dann haben die Eltern ihre Pflicht erfüllt.
Zieht das Kind freiwillig von zuhause weg, dann ist es erstmal sein Problem, wie es klarkommt, solange zuhause Unterhalt geboten würde.
Das hier
Zitat:
Ich bin mir sicher das die Eltern in so einem Fall die Pflicht haben das Kindergeld an das Kind zu überweisen.
ist auf jeden Fall falsch.
Soviel nur zum Grundgedanken des Kindergeldes. Es gibt hier Experten die mehr Ahnung von dem Thema haben. _________________ Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie) Forenregeln!
154€ kindergeld für dich. das müssen dir deine eltern überweisen, da du ja nicht mehr zu hause wohnst. weigern sich deine eltern, kannst du bei der familienkasse der arbeitsagentur beantragen, dass dir dein kindergeld direkt ausgezahlt wird.
Ich sage, dass das nur eintritt, wenn Unterhalt verweigert wird.
Aber soweit ich weiß, besteht nicht die Pflicht, dem Sprössling auf Wunsch eine eigene Wohnung zu finanzieren, wenn er zuhause wohnen dürfte. Schon gar nicht vom Betrag genau das Kindergeld.
Wenn die Familiensituation so prekär ist, dass dem Kind das Wohnen bei den Eltern nicht mehr zuzumuten ist, dann kann es auch sein, dass ihm (notfalls gerichtlich zugesprochen) auch eine eigene Wohnung zusteht, die im Zweifel von den Eltern zu finanzieren ist.
Aber das ist wie gesagt nur mein Wissenstand, ich kann mich auch irren. _________________ Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie) Forenregeln!
Verfasst am: 12.06.07, 18:48 Titel: Re: Recht auf Kindergeld während der Ausbildung
Doctorfaustus hat folgendes geschrieben::
... 22 Jahre alt und fange am 3. September 2007 eine Ausbildung an und muss dafür umziehen, aus der nähe von München nach Göppingen bei Stuttgart. ...
Was für eine Ausbildung? - eventuell gibt's BAB oder BAFöG
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