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Verfasst am: 12.06.07, 17:48 Titel: Autoreperatur ohne Reperaturauftrag - Gewährleistung?-
Käufer A kauft einen Gebrauchtwagen, in den ersten 6 Monaten treten immer wieder Mängel auf.
Ein Teil der Mängel haben auch schon vor dem Kauf bestanden und sollten vom Fachhändler bei Auslieferung behoben sein. Dies war nicht der Fall.
Darauf musste immer wieder nachgebessert werden.
Nun hat Käufer A eine Rechnung erhalten, in dem er anteilmäßig sich an der letzten Reparatur beteiligen sollte.
Es wurden angeblich Teile am Auto repariert, die nicht unter die Garantie fallen.
Welche Teile es genau waren(bis auf den Keilriemen) wurde Käufer A nicht mitgeteilt, diese Teile wurden auch ohne seine Einwilligung/ Kostenvoranschlag/Reparaturauftrag eingebaut.
Vom Käufer wurde bei dem letzten Mangel z.B. ein Klappern im Motorraum angegeben. Dies sollte geprüft werden.
Der Fachhändler hat das Ganze dann aber gleich behoben.
Muss Käufer A jetzt die Rechnung zahlen oder nicht?
Der Fachhändler besteht darauf, da an dem Auto ja schon soviele Mängel waren und diese kulanter weise von ihm behoben wurden.
Käufer A hat den Händler schon auf seine Gewährleistungspflicht hingewiesen.
Soll Käufer A jetzt warten, bis der Fachhändler ihn verklagt?
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