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Arbeitnehmer A wir im Dezember 06 arbeitunfähig geschrieben und die Arbeitunfähigkeit dauert bis heute an. Zunächst war Arbeitnehmer A zu einer Operation stationär in einem Krankenhaus und danach zur Genesung zu hause. Die erste Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung hat seine Verlobte einen Tag nach dem Ausstellen der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung an die Krankenkasse geschickt, die weiteren Bescheinigungen gingen jedoch mit erheblicher Verspätung bei der Krankenkasse ein.
Die Krankenkasse behauptet nun die ersten Bescheinigungen nicht erhalten zu haben und teilt nun Arbeitnehmer A mit, daß das Krankengeld erst ab Ende Mai gezahlt wird. Arbeitnehmer A schickt darauf hin Kopien der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen an die Krankenkasse, die jedoch auf ihrem Standpunkt bestehen bleibt, daß für den Zeitraum der verspätet eingereichten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen das Krankengeld ruht und nicht ausbezahlt wird.
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