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Nachweise beim Untermietverhältnis bei Alg II-Bezug

 
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Der Untermieter
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Anmeldungsdatum: 13.06.2007
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 14.06.07, 08:47    Titel: Nachweise beim Untermietverhältnis bei Alg II-Bezug Antworten mit Zitat

Erforderliche Nachweisen für die Übernahme von Kosten für Unterkunft/Heizung beim Arbeitslosengeld II für den Untermieter im Falle eines Untermietverhältnisses: Sicher ist die Volage des Untermietvertrages erforderlich. Kann vom Jobcenter aber zwingend die Vorlage des Hauptmietvertrages der Wohnung - und darüber hinaus - die Vorlage eines Nachweises vom Wohnungsvermieter über die Berechtigung zur Untervermietung verlangt werden? Was ist z. B. dann, wenn der Hauptmieter die Ansicht vertritt, daß sein Mietvertrag dem Datenschutz unterliegt und er ihn nicht offenlegen will? Was ist z. B. dann, wenn der Wohnungsvermieter die Berechtigung zur Untervermietung nur mündlich erklärt und meint, eine schriftliche Bestätigung gebe er nicht? Nach meiner eigenen Erfahrung verfahren verschiedene Jobcenter hier unterschiedlich. Welche Nachweise sind neben dem Untermietvertrag noch zwingend erforderlich? Wer weiß mehr?
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