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OWI + Straftat

 
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leming
Interessierter


Anmeldungsdatum: 24.04.2007
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 14.06.07, 22:29    Titel: OWI + Straftat Antworten mit Zitat

Hallo,
Wenn man eine OWi begeht, die zu einer Straftat wird , weil z.B. durch die OWI etwas wertvolles beschädigt wird, dann tritt doch, glaube ich, § 21 OWIG in kraft.

Wenn jetzt aber jemand solch eine Tat begeht, die gleichzeitig OWi und Straftat ist, er aber nur wegen der OWI bestraft wird, weil die Polizisten nicht mitgekriegt haben, das z.B. durch die OWI etwas beschädigt wurde, und die OWi so auch eine Straftat ist, es später aber doch noch rauskommt, das es auch eine Straftat war, kann er dann noch für diese bestraft werden? Wenn ja, dann müste er das Bußgeld für die OWI ja eigentlich wieder zurückbekommen, oder?
http://www.gesetze-im-internet.de/owig_1968/__21.html
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