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Mein Sohn (15) hat in der den Schülern vom Klassenlehrer zur Verfügung gestellten freien Zeit in einem Kaufhaus Diebstahl begangen. Dabei wurde er vom Kaufhauspersonal beobachtet und gestellt. Anschließend wurde der Diebstahl bei der Polizei zur Anzeige gebracht. Jetzt wird eine Lehrerkonferenz wegen einer schulischen Ordnungsmaßnahme zusammen treten. Was droht ihm ? Er wurde erste mal erwischt und die Ware war 30 euro wert.
Normalerweise wird sich in der Schule ja niemand weiter damit beschäftigen, wenn Ihr Junge bei einem Ladendiebstahl aufgebracht wird (wenngleich ausnahmsweise auch außerschulisches Verhalten schulische Sanktionen tragen kann). Hier ist aber der Bezug zum Schulbetrieb unübersehbar.
Was dabei herauskommt, werden Sie sehen. Rechnen Sie mindestens mit einem Verweis. Schulausschluss oder Androhung des Schulausschlusses dürften aber unverhältnismäßig sein.
Verfasst am: 18.01.05, 08:28 Titel: Herr Dr.Birnbaum, ich danke Ihnen für die Antwort!
Ich schreibe Ihnen danach, wie es weiter gelaufen ist. Morgen am mittwoch haben wir die Lehrerkonferenz und am donnerstag Polizei. Ich glaube nicht, dass es nur um ein Verweis geht, dafür reichte doch die Klassenkonferenz und die haben Lehrerkonferenz einberufen...
hallo bettina,
ich würde dir raten auf jeden fall mit der rechtsabteilung zu sprechen. ich weiss allerdings nicht, ob arnsberg für ganz nrw zuständig ist?? die helfen dir ganz nett weiter.
mein sohn hat letzte woche eine lehrerkonferenz gehabt. im gespräch mit arnsberg erzählte man mir von einem schüler der ebenfalls auf klassenfahrt beim diebstahl erwischt wurde, es ging um die verhältnismässigkeit der strafe. die schule ist mit einem verweis nicht durchgekommen, sondern der junge musste stattdessen in mehreren arbeitsstunden den schulgarten aufräumen. die strafe muss im verhältnis stehen, und für einen schulverweis (erstmal muss i.d.r. sowieso die androhung des schulverweises stattfinden...) müsste es sich um schwere kriminelle delikte handeln (drogenhandel etc....). aus eigener erfahrung kann ich nur sagen, dass es wichtig ist, dass du bei der konferenz dabei bist. die machen deinen sohn sonst übelst fertig...ausserdem hätte ich besser der teilnahme der schulpflegschaft widersprochen. wir hatten somit eine negativstimme mehr...gegen das "urteil" kannst du ab bekanntgabe widerspruch einlegen. das geht dann (sofern die schule sich nicht einverstanden erklärt, und das ist sie i . d. r. nicht..) weiter zur schulaufsichtsbehörde, die dann weiter entscheiden.
ausserdem solltest du darauf achten, dass die lehrerkonferenz die form wahrt, zb. die einladung rechtzeitig an dich verschickt etc., dort werden nämlich die meisten fehler gemacht.
warum mein sohn die lehrerkonferenz hatte?
1. er hatte auf ein zu erstellendes namensschild seinen spitznamen geschrieben (tadel)
2. er hat während des unterrichts durch reden gestört (tadel)
3. er hat einem mitschüler ein etui zugeworfen (tadel)
4. er hat einen schneeball geworfen (nicht auf personen - tadel)
5. er hat eine tür beim öffnen durch zuviel schwung gegen die heizung geschlagen (beweislich unabsichtlich, es ist kein schaden entstanden - tadel)
6. er hat in erdkunde dreimal die hausaufgaben nicht gemacht (tadel)
die lehrerkonferenz hat die androhung eines verweises ausgesprochen.
mit freundlichem gruss
gabriela _________________ Gruss
Gabriela
Verfasst am: 18.01.05, 09:28 Titel: Gabriela, Du hast mir viel Hoffnung gegeben! Ich danke Dir!
Könntest Du mir noch ein Tip geben wie sollten wir uns während der Konferenz benehmen? Was hilft uns und was macht die Sache noch schlimmer? Man sagt manchmal zu viel und manchmal zu wenig... Zählt es überhaupt das, was wir sagen oder haben die das Urteil schon fertig?
hm, das wichtigste ich sicherlich, dass dein sohn einsicht zeigt, sich also entschuldigt für seine missetat...obwohl es bei uns leider in keinster weise anerkannt wurde. aber so kann man ihm fehlende einsicht bei der härte der strafe zumdindest nicht offiziell vorwerfen...bei uns lief die lehrerkonferenz folgendermassen ab:
erst hat der dirketor die einladung mit den vorwürfen detailliert formuliert, dann hat jeder lehrer der einen tadel geschrieben hatte, das wort erteilt bekommen und konnte begründen u. schildern. wir haben alle in ruhe aussprechen lassen.
dann wurde meinem sohn das wort erteilt, er sollte stellung zu den einzelnen vergehen nehmen. nach 1 1/2 sätzen wurde ihm schon vehement von den lehrern ins wort gefallen, das war dann unser einsatz, meinen sohn zu unterstützen indem wir darauf bestanden haben, dass er aussprechen kann...ausserdem habe ich darauf aufmerksam gemacht, doch im strafmass die "schwere" der vergehen zu beachten, dass er eben kein drogendealer, schulverweiger etc. ist, noch niemals jemanden verletzt oder etwas zerstört hat...dann bekam die schulpflegschaft das wort erteilt. die meinte aber nur dazu, das es wohl alles seine berechtigung haben müsste, da die tadel nicht nur von e i n e m lehrer geschrieben wurden, sondern von verschiedenen!
ein lehrer wollte dann von meinem sohn noch wissen, w a r u m er den schneeball geworfen hätte?? hä, ob die da eine psychologische abhandlung von ihm wollten?? naja, dann mussten bis auf die lehrer alle den raum verlassen. nach 20 minuten wurde dann das "urteil" gesprochen...wir warten jetzt noch den schriftlichen bescheid ab, um widerspruch einzulegen, den ich schriftlich begründet bei der schule abgeben werde.
tja, so war das bei uns...
gruss
gabriela _________________ Gruss
Gabriela
und wäre es schwer , wenn er für sich seber eine Strafe ausgedenkt hat und die bei der Lehrerkonferenz anbietet? Er hätte früher Probleme mit dem Hausmeister, der etwas psychisch gestört ist, hat Ihm beleideg und um ehrlich zu sein war für mich aus erzieherischen Ansicht viel schlimmer als Ladendiebstahl, so zwischen uns... Jetzt wollte unser Sohn einige Stunden unter Aufsicht von der Hausmeister im Schulgarten o.ä. arbeiten. Wie findest Du das?
wie schon gesagt, ich kann dir nur raten mit der rechtsabteilung vor der konferenz zu sprechen, ich denke dass du eine recht realistische einschätzung eurer lage erhältst...das hat uns viel druck aus der sache genommen. du musst dich in der konferenz wirklich als anwalt deines kindes sehen. mein sohn ist auch 15, er wäre allein nicht in der lage gewesen sich in irgendeiner form zu wehren oder durchzusetzen..im übrigen hat keiner der anwesenden auch nur ein wort f ü r meinen sohn gesprochen. das wirst du machen müssen. _________________ Gruss
Gabriela
versuchen kannst du das ja, auf die idee sind wir nicht gekommen, zumal es ja einen vorgefertigten strafmassnahmenkatalog gibt und bei uns eigentlich schon klar war, auf was es hinauslaufen wird. es hatte bei uns im vorfeld bereits eine klassenkonferenz wegen ähnlicher "vergehen" gegeben, er durfte nicht an der klassenfahrt teilnehmen. leider habe ich auf widerspruch verzichtet, weil ich die fronten nicht noch mehr verhärten wollte.... _________________ Gruss
Gabriela
Er hätte früher Probleme mit dem Hausmeister, der etwas psychisch gestört ist, hat Ihm beleideg und um ehrlich zu sein war für mich aus erzieherischen Ansicht viel schlimmer als Ladendiebstahl, so zwischen uns..
Wenn das der Lehrerkonferenz nicht bekannt ist, sollte man jedenfalls nicht extra darauf hinweisen, dass der Sohn bereits vorher ein .. problematisches ... Verhalten gezeigt hat. So etwas in Erinnerung zu rufen, könnte die Sache eskalieren. _________________ Obiger Text reflektiert meine spontane Meinung. Ich übernehme hierfür keine Haftung. Sie entspricht nicht dem Sorgfaltsmaßstab einer kunstgerechten juristischen Beratung.
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