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Wasserschaden durch Brand - Versicherung gibt nur Vorschuss!

 
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schuby
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Anmeldungsdatum: 16.01.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 16.01.05, 18:03    Titel: Wasserschaden durch Brand - Versicherung gibt nur Vorschuss! Antworten mit Zitat

Hallo Forum,

wir hatten durch einen Brand beim Nachbarn einen Löschwasserschaden an diversen Möbeln erlitten, die dadurch erheblich beschädigt wurden. Die Versicherung hat uns nachdem wir alles exakt mit Fotos dokumentierten nur einen Vorschuss geleistet und uns aufgefordert, Neuanschaffungsbelege einzureichen.

Wie kann ich denn das verstehen? Weinen Vielen Sachen wollten wir uns vom Versicherungsgeld nachkaufen, da wir zudem auch aus dieser Wohnung ausgezogen sind. Der Schaden ist uns doch durch das Löschwasser entstanden und der Anspruch entsteht doch nicht erst mit Anschaffung neuer Möbel?

Kann mir jemand sagen, ob sich die Versicherung rechtens verhält?

Danke und Gruss

schuby
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Hamster
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Anmeldungsdatum: 14.01.2005
Beiträge: 377

BeitragVerfasst am: 16.01.05, 18:37    Titel: Antworten mit Zitat

Wessen Versicherung ist es denn, die eigne Hausrat, oder die Haftpflicht des Nachbarn, oder ..... ?

Wenns die eigne Hausrat ist, welches Bedinungswerk liegt dem Vertrag zu Grunde ?
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schuby
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 16.01.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 16.01.05, 18:40    Titel: Hallo Hamster Antworten mit Zitat

Das ist meine Hausratversicherung (LVM)... Meinst Du die allgemeinen Vertragsbedingungen?
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Alba
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Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 1057

BeitragVerfasst am: 16.01.05, 18:44    Titel: Antworten mit Zitat

Rufen Sie - zumindest auch - bei der Vesicherung an und lassen sich die Angelegenheit erklären.

Generell unseriös (mal von rechtswidrig ganz abgesehen) ist das Verhalten der Versicherung nicht unbedingt nach Ihren Informationen. Denn es ist nicht einmal erkennbar, woher die Versicherung nun die zu ersetzende Summe erkennen könnte. Ein angemessener Vorschuss und die Begleichgung der evtl. entstehenden Restkosten KÖNNTE jedenfalls eine sachgerechte Lösung sein.
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Obiger Text reflektiert meine spontane Meinung. Ich übernehme hierfür keine Haftung. Sie entspricht nicht dem Sorgfaltsmaßstab einer kunstgerechten juristischen Beratung.
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Hamster
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Anmeldungsdatum: 14.01.2005
Beiträge: 377

BeitragVerfasst am: 16.01.05, 21:25    Titel: Re: Hallo Hamster Antworten mit Zitat

schuby hat folgendes geschrieben::
Das ist meine Hausratversicherung (LVM)... Meinst Du die allgemeinen Vertragsbedingungen?


Jup, genau die meine ich, ist nämlich dabei die Frage nach was versichert wurde.
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talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 17.01.05, 08:02    Titel: Antworten mit Zitat

offensichtlich steht bislang der genaue schadenumfang noch nicht fest (bzw. ist der versicherung gegenüber noch nicht belegt), deshalb bittet die versicherung um fotos als schadennachweis und zahlt einen vorschuss.

oder wär es besser, die versicherung würde auch keinen vorschuss zahlen?

wahrscheinlich ist in ihren bedingungen enthalten, dass die mwst nur nach vorlage entsprechender wiederbeschaffungsrechnungen erstattet wird.
wenn ja, dann würde ich der versicherung mitteilen, dass sie zunächst nach kostenvoranschläge abrechnen soll, und, um die anteilige mwst zu erhalten, ich die rechnungen nachreiche.
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Hamster
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Anmeldungsdatum: 14.01.2005
Beiträge: 377

BeitragVerfasst am: 17.01.05, 11:07    Titel: Antworten mit Zitat

talla hat folgendes geschrieben::
offensichtlich steht bislang der genaue schadenumfang noch nicht fest (bzw. ist der versicherung gegenüber noch nicht belegt), deshalb bittet die versicherung um fotos als schadennachweis und zahlt einen vorschuss.

oder wär es besser, die versicherung würde auch keinen vorschuss zahlen?

wahrscheinlich ist in ihren bedingungen enthalten, dass die mwst nur nach vorlage entsprechender wiederbeschaffungsrechnungen erstattet wird.
wenn ja, dann würde ich der versicherung mitteilen, dass sie zunächst nach kostenvoranschläge abrechnen soll, und, um die anteilige mwst zu erhalten, ich die rechnungen nachreiche.


Und wo sieht man das alles, etwa Glaskugel zuhause ?

Mal davon abgesehen, wenn der Schaden nicht feststehen sollte, es der Gesellschaft schon lange möglich gewesen wäre einen Schadensgutachter zum Schadensort zu schicken.
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Alba
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 1057

BeitragVerfasst am: 17.01.05, 14:19    Titel: Antworten mit Zitat

Hamster hat folgendes geschrieben::

Mal davon abgesehen, wenn der Schaden nicht feststehen sollte, es der Gesellschaft schon lange möglich gewesen wäre einen Schadensgutachter zum Schadensort zu schicken.


Wie ermittelt ein Schadensgutachter den Wert von sonstigem Hausrat angemessen? Ist es denn üblich, dies durch einen Gutachter endgültig festlegen zu lassen, statt einen Vorschuss zu zahlen und dann auf Basis der Neuanschaffungsbelege abzurechnen?
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Hamster
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Anmeldungsdatum: 14.01.2005
Beiträge: 377

BeitragVerfasst am: 17.01.05, 16:45    Titel: Antworten mit Zitat

Kommt immer auf den Einzelfall an, größere Gesellschaften haben aber durchaus eigne Schadensgutachter, die bei Bedarf gerade wenn die Höhe nicht feststeht, oder der Vertrag ohne Unterversicherungsverzicht abgeschlossen wurde, auch raus zum Kunden fahren um sich dort dann einen Eindruck zu machen.
Was mich aber bei der ganzen Geschichte ein wenig stört, ist daß man nichts drüber lesen kann, ob der Brandverursacher, sprich der Nachbar schon mal angeschrieben wurde, da der Schaden ja eigentlich von seiner Wohnung ausging und somit wenn mans genau nimmt ein Fall für seine Haftpflicht wäre, ist ja im Prinzip nichts anderes, als wenn dem Herrn Nachbarn der Waschmaschinenschlauch abplatzt und die Stockwerke darunter gleich mit überflutet werden.
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Alba
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Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 1057

BeitragVerfasst am: 17.01.05, 17:59    Titel: Antworten mit Zitat

Hamster hat folgendes geschrieben::
Kommt immer auf den Einzelfall an, größere Gesellschaften haben aber durchaus eigne Schadensgutachter, die bei Bedarf gerade wenn die Höhe nicht feststeht, oder der Vertrag ohne Unterversicherungsverzicht abgeschlossen wurde, auch raus zum Kunden fahren um sich dort dann einen Eindruck zu machen.
Was mich aber bei der ganzen Geschichte ein wenig stört, ist daß man nichts drüber lesen kann, ob der Brandverursacher, sprich der Nachbar schon mal angeschrieben wurde, da der Schaden ja eigentlich von seiner Wohnung ausging und somit wenn mans genau nimmt ein Fall für seine Haftpflicht wäre, ist ja im Prinzip nichts anderes, als wenn dem Herrn Nachbarn der Waschmaschinenschlauch abplatzt und die Stockwerke darunter gleich mit überflutet werden.


Guter Gedanke,

evtl. ist mit "beim Nachbarn" allerdings kein Verschulden sondern nur die Quelle des Brandherdes gemeint. Dann greift die Haftpflicht nicht, wenn ich nicht irre?
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talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 18.01.05, 08:18    Titel: Antworten mit Zitat

die versicherung muss niemanden zur begutachtung vorbeischicken. nachweispflichtig ist zunächst mal der versicherungsnehmer. tut er das nicht, gibts halt solange auch kein geld, bzw. nur einen vorschuss...
bei grösseren schäden (ist hier ja nicht zu erkennen, wir hoch der schaden ist) wird aber i.d.r. von der versicherung jemand vorbeigeschickt.

und das mit der mwst steht in den bedingungen...

unter umständen wäre das zwar auch ne geschichte für die haftpflicht des nachbarn, aber:
haftpflicht zahlt nur zum zeitwert, hausrat zum neuwert!
es ist für den versicherungsnehmer einfacher und besser, den schaden zunächst über seine eigene hausratversicherung abzuwickeln. diese nimmt dann regress beim verursacher, bzw. dessen haftpflichtversicherung...sofern möglich.
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Hamster
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Anmeldungsdatum: 14.01.2005
Beiträge: 377

BeitragVerfasst am: 18.01.05, 13:52    Titel: Antworten mit Zitat

Ah Talla mit der Glaskugel war wieder mal da. Eigentlich das erste Posting mal komplett gelesen @ Talla ?


@ Alba, und wie sollte solche ein Fall genau aussehen, bei dem die Quelle beim Nachbarn ist aber kein Verschulden ? Blitzeinschlag, höhere Gewalt oder in welche Richtung soll es gehen ?
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