Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 15.06.07, 17:50 Titel: Kennzeichnung bezahlter Berichte auf Internetseite
Hallo
Auf Meiner Internetseite erscheinen Beiträge zu verschiedenen Themen in einheitlichem
redaktionellen Stil. Manche Beiträge werden selbst geschrieben oder übernommen und kostenlos eingestellt, für andere wird bezahlt damit sie erscheinen. Müssen die bezahlten
als solche gekennzeichnet werden? ( Z.B. als "Anzeige"?)
Danke + Gruß
Korrekt. Aber genau darauf zielt meine Frage ab.
Für alle Artikel die auf meiner Seite erscheinen wurde irgendwann irgendjemand bezahlt (z.B. ein PR-Redakteur oder Texter der im Auftrag seines Kunden diesen Artikel erstellt hat)
Diese Artikel erscheinen bei mir entweder kostenlos, oder aber es wird dafür bezahlt dass sie erscheinen. Bei Printmedien ist das keine Frage - dort gibt es ebenfalls Artikel die im Stile der freier Redaktion erscheinen. Wenn das Erscheinen aber bezahlt wird muß "Anzeige" drüberstehen. Die Frage wäre also - muß ich das auf meiner kommerziellen Internetseite auch tun oder ist es mein Bier von wem ich Geld verlange und von wem nicht? Ich bin ja schliesslich kein offizielles Medium und unterhalte auch keine eigene Redaktion.
Anmeldungsdatum: 10.01.2005 Beiträge: 3021 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 21.06.07, 04:48 Titel:
Zitat:
Die Frage wäre also - muß ich das auf meiner kommerziellen Internetseite auch tun oder ist es mein Bier von wem ich Geld verlange und von wem nicht? Ich bin ja schliesslich kein offizielles Medium und unterhalte auch keine eigene Redaktion.
Die länderspezifischen Pressegesetze verlangen, Anzeigen als solche zu kennzeichnen (die, die ich kenne). Manchmal steht auch nur drüber "Verlagssonderseite zum Urlaub in Griechenland".
Für das Internet ist entsprechend das Teledienstleistungsgesetz zuständig, da lese man mal nach, das kenne ich kaum.
Wenn man im Netz im redaktionellen Teil (ohne Kennzeichnung als Anzeige) veröffentlicht, "Georgios ist der beste Grieche am Ort", und Georgios hat dafür bezahlt, dann ist das vulgo Schleichwerbung.
Das gilt in Journalistenkreisen (wozu ich auch gehöre) und bei vielen Lesern als hundserbärmlich schlechter Stil in diskreditiert das Medium als unseriös, ja gar als käuflich. Transparency International wäre sicherlich entsetzt und würde von einem eklatanten Fall von Korruption sprechen.
Rechtlich aber geschieht in solchen Fällen noch nicht einmal der B-Zeitung etwas. Die machen das ständig, kriegen höchstens eine Rüge vom Presserat.
Aber entsprechend ist deren Ruf. Wenn du einen solchen vermeiden willst, dann lass das!
Die länderspezifischen Pressegesetze verlangen, Anzeigen als solche zu kennzeichnen (die, die ich kenne).
Nein, nur solche, die mit dem redaktionellen Inhalt verwechselt werden könnten.
Zitat:
Manchmal steht auch nur drüber "Verlagssonderseite zum Urlaub in Griechenland".
Das ist etwas ganz anderes und stellt keine Kennzeichnung als Anzeige oder bezahlte Redaktion dar.
Zitat:
Wenn man im Netz im redaktionellen Teil (ohne Kennzeichnung als Anzeige) veröffentlicht, "Georgios ist der beste Grieche am Ort", und Georgios hat dafür bezahlt, dann ist das vulgo Schleichwerbung.
Schleichwerbung ist wieder was anderes.
Zitat:
... und würde von einem eklatanten Fall von Korruption sprechen.
... und Korruption sowieso.
Zitat:
Aber entsprechend ist deren Ruf. Wenn du einen solchen vermeiden willst, dann lass das!
Hat dann Konsequenzen, z.B. wenn eine Postvertriebsnummer vergeben ist. Ansonsten gibt es Zeitschriften-Arten, die ausschließlich von Anzeigen und bezahlter PR leben. _________________ Feed Ally McBeal!
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.